Erbschein beim Hauskauf

Hallo,
Wir haben anfang September ein Kaufvertrag beim Notar beschlossen, es gibt allerdings einige Komplikationen.

  1. Die Verkaüfer lebten getrennt und der Kaufvertrag kam mit 1 Teil beim Notar zustande. Teil 2 sollte am nächsten Tag unterschreiben. Leider ist die 2. Partei am nächsten Tag verstorben.
  2. Die verstorbene Partei hat ein Privates Testament hinterlassen, damit war die Erbschaft soweit klar. Für die Verstorbene Partei haben kurz danach die Erben den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben.
  3. Dann ging das warten los, laut Notar warten wir jetzt auf den Erbschein (seit 8 Wochen) und haben keine möglichkeit dies zu beschleunigen.

Für uns ist es natürlich wichtig irgendein Zeitplan zu haben wann wir damit rechnen können überhaupt in unser neues Haus einziehen zu können. Ich habe in altere Eintragungen gelesen das dies bis 1 Jahr dauern kann ? Da denke ich wird der Bank aber nicht mittspielen mit dem Kredit, und kostenlos von den Kredit zurücktreten können wir auch nicht.
Müssen wir das einfach so hinnehmen und Aktionslos zuschauen oder hat jemand Erfahrung mit ähnliche Situation ?

Bitte entschüldigen Sie meine Rechtschreibfehler, ich bin ein belgier die seit einige Jahre in Deutschland lebt und arbeitet.

Vielen Dank für jede Hilfe oder gute Idee.

Hallo,

die Dauer der Erbscheinserteilung ist von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich. Ich persönlich finde 8 Wochen jetzt schon lange. Stellen Sie doch beim Notar mal die Frage, wann er den Antrag auf Erbscheinserteilung beim Amtsgericht eingereicht hat und wie lange die Erteilung beim zuständigen Amtsgericht normalerweise dauert. Sollte der Notar dazu keine Angeben machen können, bitten Sie ihn, das in Erfahrung zu bringen. Des weiteren könnte es sein, dass der Erbschein bereits erteilt, aber noch nicht verschickt ist, da die Kanzleien z. T. sehr überlastet sind. Dann könnten Sie sich noch einmal an einen der Verkäufer wenden und bitten, dass beim Amtsgericht noch einmal drängen, da ja auch keine Kaufpreiszahlung erfolgt, bis nicht der Erbschein erteilt ist. nach.
Was mir jedoch noch nie unter gekommen ist, ist das die Erbscheinserteilung 1 Jahr dauert!!!
Gruß
i73

Hallo, ich fürchte, Sie werden abwarten müssen,bis der Erbschein kommt. Vielleicht können Sie an das Amtsgericht ein Schreiben schicken und um eiligere Bearbeitung bitten. Vielleicht kann sich der Notar einschalten.Mit der Bank würde ich sprechen, ob noch eine Weile aufgrund der Situation auf die Bereitstellungszinsen verzichtet werden kann, sofern Sie Festzinsvereinbarungen haben. Alles Gute und viel Kraft!

Hallo,

für den rechtlichen - notariellen Übergang des Hauses brauchst Du den Erbschein. Aber das heißt nicht, dass man nicht einziehen kann. Ihr müsst Euch mit den Verkäufern einigen. Zum Beispiel: Ihr zahlt jetzt 20 % des Kaufpreises (10 % an Partei 1, 10 % an Partei 2)und dürft dafür schon ins Haus - den Rest bei Vorlage Erbschein. Oder: Ihr zahlt den vollen Kaufpreis auf ein Notar-Anderkonto und dürft ins Haus. Der Notar gibt das Geld erst weiter, wenn der Erbschein vorliegt (dann ist das allein deren Problem).

Ihr müsst Euch dazu mit den vielen Verkäufern einigen - das wird vielleicht nicht ganz einfach. Dann kann man beim Notar eine Vertragsänderung unterschreiben in der die Einigung drinsteht.

Nicht einfach - aber ihr könnt den Verkäufern auch sagen, dass ihr vom Kaufvertrag zurücktreten müsst wenn keine Regelung gefunden werden kann. Das stimmt zwar nicht ganz aber das wissen die ja nicht.

Viel Erfolg !!

Ich kann leider nicht helfen, wünsche aber viel viel Glück und Geduld!

Guten Tag,
Im Darlehensvertrag ist grundsätzlich geregelt, ob und ab wann Bereitstellungszinsen zu zahlen sind.

Vielleicht kann man ja auch mit der Bank reden?

Sofern ein Erbschein beantragt wurde und die Erbverhältnisse klar geregelt sind, sollte das erfahrungsgemäß kein Jahr dauern.

Viele Grüße
U.Wolff

Hallo,

diesen Vorgang würde ich zu 100 % über den Notar oder über einen Anwalt laufen lassen. Das verursacht ggf. ein wenig mehr Kosten, man ist dann aber auf der sicheren Seite. Normalerweise haben auch die Banken Erfahrung mit derartigen Vorgängen.

Viel Erfolg wünscht Hulda aus Fulda

Antwort:
Eine Erbscheinsangelegenheit kann schon mal länger dauern. Fragen Sie doch einfach mal beim zuständigen Amtsgericht (das für den Wohnort des Verstorbenen zuständig ist), Unterabteilung Nachlaßgericht, woran das liegt und teilen Sie dem Rechtspfleger einfach mit, in welchen Nöten Sie stecken.

Übrigens:
Wenn es ein privates oder notarielles Testament gibt, ist ein Erbschein nicht notwendig, lediglich ein Eröffnungsprotokoll durch das Nachlaßgericht.
Als Erbnachweis gelten dann:
-das Testement
-und das Eröffnungsprotokoll.
Das geht normalerweise relativ schnell.

Viel Glück.

Grüsse
Bracco

oje, das ist ja ein Pech! Tut mir leid, sowas hab ich noch nicht gehört und drücke euch trotzdem von Herzen die Daumen, dass ihr mgl. schnell in das Haus einziehen könnt. Good luck

k.a.