Erbschein da und ein Testament auch da

Herr A und dessen Tochter sind Erbe geworden, beider Erben zu gleichen Teilen.
Herr A hat eine unheimliche Gier nach Geld, alles was in seinem Besitz ist gibt er nicht mehr her.
Im letzten Jahr verstarb die Ehefrau und Mutter, Herr A beantragte einen gemeinsamen Erbschein der im Oktober zugestellt wurde. Da beide Erben sehr weit auseinander wohnen kam es zu keiner Einigung, jedesmal wenn die Tochter zu ihm fahren wollte um die Konten aufzulösen hatte er keine Zeit. Im August 2010 war dann endlich der Termin mit Banken und dem Herr A, jedoch legte dieser am Tag der Kontenauflösung ein geminschaftliches nicht beglaubigtes Testament vor worauf natürlich die Auflösung und Auszahlung abgebrochen wurde.Dieses Testament hatte er aber schon länger im Besitz. Warum er so handelte weis niemand, er hatte dieses auch bei Erscheinbeantragung verschwiegen, das hat er eidesstattlich versichert. Nun hat er das Testament beglaubigen lassen unter einem neuen Aktenzeichen und hat wiederum verschwiegen das er letztes Jahr einen Erbschein beantragt hat, vermutlich aus Angst vor einer Strafe. Der Erbschein ist weiterhin gültig da dieser bis heute noch nicht zurückgefordert wurde, die Tochter kann also mit diesem Erschein eigentlich das Erbe (jeder die Hälfte) einklagen, oder ist das falsch ? Die Tochter denkt wenn sie bei Gericht eine Klage einreicht dann werden die feststellen das der Erbschein und das Testament gültig ist und existiert.
Laut Ausage des Herrn A beim letzten Besuch existiert die Tochter und ihre Familie für Herrn A nicht mehr, es klingt hart ist aber so.
Das Testament musste die verstorbene Ehefrau im Krankenhaus während einer Tumorbehandlung schreiben,wo sie außerdem unter starken Medikamenten stand, sie war ein Pflegefall und fiel dem Herrn A zur Last, er wollte eigentlich nur ihr Geld. Sie musste es schreiben da er ihr gedroht hatte sie ins Pflegeheim abzuschieben und das wollte sie unter keinen Umständen.
Trotz der großen Entfernung verstanden sich Mutter und Tochter sehr gut, sie haben täglich mehrmals telefoniert und auch viele Briefe geschrieben, erst seit dem Tag wo das Testament existierte kam komischerweise keine Post mehr von der Mutter bei der Tochter an, logisch Herr A musste ja diese Briefe zu Post bringen da die Frau bettlägerig war, also hat er diese Briefe an die Tochter entsorgt.
Dieses gemeinschaftliche Testament wollte die Mutter nie.
Nun ist ja irgendwie verständlich das die Tochter an ihr Erbteil kommen möchte, sie forscht selber nach wo eventuell Konten bestehen oder bestanden, da sie von Herrn A keine Auskunft bekommt.Wo kann man über bestehende Konten Auskunft bekommen ? An Anwaltsgebühren sind auch bereits 2000,- € angefallen aber kein Anwalt macht in der Sache richtig weiter. Zu Lebzeiten musste die verstorbene Ehefrau auch schon einiges an Geld auf das Konto des Herrn A überweisen, bzw. dieser hat sich bei ihren Krankenhausaufenthalten selber von ihrem Konto bedient, keine Lebenshaltungskosten sondern pro Woche einige tausend Euro abgehoben.
Wie kann die Tochter in so einem Fall Recht bekommen ?
Danke für die Hilfe, es ist eine verzwickte Sache und seit über einem Jahr ist man nur noch genervt, weil der Erbschaftsinhaber Herr A stur ist und bockt.

Das sprengt den Rahmen eines nichtanwaltlichen Hinweises! Hier könnte es sich um ein ungültiges Testament handeln. Diesen Sachverhalt zu klären, bedarf es aber sehr gründlicher und intensiver Recherchen nicht nur bei den ehemals behandelnden Ärtzen. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Erbrecht, der diesen Dingen dann als Ihr Bevollmächtigter auf den Grund gehen kann.