vielleicht hat jemand einen tipp zur beschleunigung dieser
geschichte:
seit einem dreivierteljahr warte ich auf die auszahlung meines
pflichtteils. die beteiligten anwälte glänzen durch wochenlanges
nichtstun, bevor mal wieder zwei zeilen geschrieben werden
(gegenseite ist alleinerbin meines vaters). nun habe ich
zumindest die mitteilung erhalten, daß die gegenseite zwar gern
zahlen würde, dies aber nicht möglich wäre, weil angeblich kein
erbschein vorliegt (ein jahr nach todesfall!)
wie lange kann sich die erteilung des erbscheins erfahrungsgemäß
hinziehen?
würde es sinn machen, jetzt noch den anwalt zu wechseln?
ich bin die warterei auf reaktionen recht leid und auch die
tatsache, daß ich meinem anwalt auch noch sagen muß, was er nun
schreiben soll.(gern vergißt er auch wochenlang, endlich mal
fristen zu setzen. aber nur, wenn er grad nicht in urlaub ist…)
da ich gerade geschäftlich neu starte, habe ich einen teil des
mir zustehenden geldes eingeplant und möchte die sache
beschleunigen.
so ein erbschein wächst nicht auf bäumen, sondern du mußt ihn beim zuständigen amtsgericht beantragen. unbedingt! ohne geht nix! also: beim AG anrufen und nach dem genauen verfahren zur erlangung des erbscheins erkundigen (ich weiß es nämlich nicht mehr so genau). wenn der schein beantragt ist, dauert es bis zur erteilung auch noch ein paar wochen. wie viele, hängt davon ab, wie flott oder schlapig der jeweilige richter ist. wenns zu lange dauert, frag beim AG nach!
by the way: eigentlich sollte man meinen, daß ein anwalt einen darüber aufklärt, welche unterlagen und dokumente herbeigeschafft werden müssen. ist aber offensichtlich nicht so (mir gings damals auch nicht besser mit meinem anwalt.)
aber nee, ich bin ja garnicht der erbe, sondern fordere
lediglich mein pflichtteil.
mit dem erbschein habe ich doch garnichts zu tun, das ist sache
des erben, soweit ich weiß??
daß es sich nun wieder wochenlang hinzieht, habe ich befürchtet.
wenn man nicht alles selber macht…
Du bist doch Erbe, sonst würdest du ja keinen Pflichtteil
erhalten. Also Sohn o.ä. Damit kannst du das Papier auch
beantragen.
wie ich oben schrieb:
gegenseite ist alleinerbin. ich selbst bin im testament nicht
vorgesehen, also ent-erbt.
daher beanspruche ich mein pflichtteil von der erbin.
pflichtteil= rechtlicher anspruch der nächsten angehörigen
gegenüber den erben.
den erbschein kann nur der erbe beantragen.
das ist ja der haken. ich selbst, wäre ich erbe, hätte nicht so
lange gewartet.
nun gut, ab jetzt werden verzugszinsen gefordert…
oh mann, dann noch mal für fußgänger…
wenn du anspruch auf einen pflichtteil hast, bist du ein erbe und kannst gar nicht „ent-erbt“ worden sein. punkt.
als erbe braucht man, um ein erbe anzutreten (und sei es der pflichteil!) einen erbschein.
also: DU (= erbe) brauchst einen erbschein.
den erbschein kann nur der erbe beantragen.
das ist ja der haken. ich selbst, wäre ich erbe, hätte nicht
so lange gewartet.
GRRRRRRR!
vorschlag zur güte: frag eine(n) der rechtspfleger(innen) beim zuständigen amtsgericht. die erzählen dir genauestens, wer wo was zu beantragen hat. dann hast du es amtlich.
wenn du anspruch auf einen pflichtteil hast, bist du ein erbe
eben nicht!
und kannst gar nicht „ent-erbt“ worden sein. punkt.
s.u.
als erbe braucht man, um ein erbe anzutreten (und sei es der
pflichteil!) einen erbschein.
pflichtteil ist -kein- erbe.
also: DU (= erbe) brauchst einen erbschein.
neieieiein!
ich will ja garnicht rumstreiten, aber bevor die verwirrung
komplett ist, schau mal, was bei deinem link, wie überall zum
thema „pflichtteil“ so steht…
da steht u.a. folgendes:
„Der im Testament von der Erbfolge ausgeschlossene nächste
Angehörige wird zwar nicht Erbe, er erwirbt jedoch einen
Geldanspruch gegen den oder die Erben.“
mir ging es auch um was anderes, aber inzwischen hat sich das
soweit erledigt.