fiktive Situation:
Frau stirbt. Ihr Mann lebt von ihr getrennt und wurde vom Erbe mittels Erbvertrag ausgeschlossen (beiderseitige notarielle Erklärung).
Kind (volljährig) hat bereits zuvor Kontovollmacht bekommen und ist Alleinerbe.
Braucht das Kind nun einen Erbschein? Die Bank hat ja die Kontovollmacht und Immobilien sind nicht vorhanden. Könnte es Probleme mit den Kündigungen (Wohnung, Versicherungen, GEZ, Telefonanbieter…) geben, wenn kein Erbschein vorhanden ist?
Gibt es bei Telefonanbietern, der GEZ und Vereinen ein Sonderkündigungsrecht bei Todesfall oder gelten hier die vertraglichen Kündigungsfristen?
Der Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - das ist klar.
Nach neuester Rechtsprechung, die einer Bank die Kosten für ein Erbscheinsverfahren aufgebrummt hat, weil das Gericht der Meinung war, dass der Erbschein nicht die einzige überzeugende Legitimation des Erben sei, muss man diese Frage tatsächlich neu stellen.
fiktive Situation:
Frau stirbt. Ihr Mann lebt von ihr getrennt und wurde vom Erbe
mittels Erbvertrag ausgeschlossen (beiderseitige notarielle
Erklärung).
Kind (volljährig) hat bereits zuvor Kontovollmacht bekommen
und ist Alleinerbe.
Braucht das Kind nun einen Erbschein? Die Bank hat ja die
Kontovollmacht und Immobilien sind nicht vorhanden. Könnte es
Probleme mit den Kündigungen (Wohnung, Versicherungen, GEZ,
Telefonanbieter…) geben, wenn kein Erbschein vorhanden ist?
Sollte eigentlich alles mit Kopie der Sterbeurkunde und des eröffneten Erbvertrages gehen. Bei Schwierigkeiten mal auf das Urteil zur Kostentragung hinweisen.
Gibt es bei Telefonanbietern, der GEZ und Vereinen ein
Sonderkündigungsrecht bei Todesfall oder gelten hier die
vertraglichen Kündigungsfristen?
GEZ macht keine Probleme (das kann ich aus diversen Nachlassabwicklungen so bestätigen), bei den Handyanbietern habe ich bislang auch noch keinen Ärger gehabt. Es gibt da aber zu viele Anbieter, und ich hatte bisher nur in Einzelfällen damit zu tun. Die Vereine kassieren üblicherweise ihre Beiträge zum Jahresanfang und man wird höchstens Schwierigkeiten haben, Geld zurück zu bekommen. Da die Mitgliedschaft aber höchstpersönlich ist, ist die Kündigung an sich unproblematisch.
Der Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten - das
ist klar.