Erbschein und missverständliches Testament

Liebe Experten!

Eine rein fiktive Situation, zu der ich eine Frage habe:

Der Vater von 3 Töchtern ist gestorben. Er wohnte im Elternhaus der Kinder, das ihm zur Hälfte und den 3 Töchtern zu je 1/6 gehört.

Nun wurde das Testament eröffnet, d.h. es gab Post vom Amtsgericht, nun kann ein Erbschein beantragt werden.

Im Testament verfügt der Vater, dass beim Verkauf des Hauses ein 1/6 an Tochter 1 gehen soll, die anderen beiden Töchter bekommen je 5/12.

Wer nicht weiß, dass ihm nur das halbe Haus gehört, könnte meinen, dass Tochter 1 am Ende nur 1/6 des Hauses gehört - aber das tut es ja jetzt schon. Sie kann ja nur von seiner Hälfte 1/6 bekommen, also hätte sie am Ende 1/6 und 1/12 (= 3/12 = 1/4) des Hauses.

Wer legt denn jetzt fest, wie das gehandhabt wird?

Wenn Tochter 1 nur den Erbschein hat mit den teilweise kryptischen Testamenten, wer ist dann für die Interpretation zuständig? Oder erhält die Erbengemeinschaft nochmal ein Schriftstück, aus dem hervorgeht, wie das Nachlassgericht nun das Erbe zuteilt?

Benötigt Tochter 1 einen Anwalt für Erbrecht?

Eine Einigung unter den Schwestern ist nicht zu erwarten, es muss alles juristisch einwandfrei geregelt werden.

Für eure tollen Tipps (wie beim letzten Mal!) danke ich im Voraus!

Gruß, Diva

Zunächst mal ist die Aufteilung des Verkaufserlöses für sich genommen nur eine Teilungsanordnung und keine Erbeinsetzung. Man müsste jetzt das komplette Testament kennen, um zu sehen, ob hiermit auch eine Erbeinsetzung gemeint war, oder ob es unabhängig hiervon noch eine echte Erbeinsetzung nach Bruchteilen gibt. Interessant ist in Bezug auf eine Teilungsanordnung zudem, ob diese ggf. einer Erbeinsetzung zuwider laufen würde, da z.B. nicht genug sonstiger Nachlass vorhanden ist, um bei Verteilung des Verkaufserlöses des Hauses noch die Erbteile durch Zuweisung weiterer Nachlassgegenstände angemessen ausgleichen zu können.

Wenn man hiernach zur Überzeugung einer bestimmten (gewollten) Erbeinsetzung gekommen ist, kann man hierauf basierend einen Erbschein beantragen, und muss dann sehen, ob das Gericht dem Antragsteller folgt, und den Erbschein wie beantragt erteilt. Wenn nein, muss man sich Gedanken machen, ob man einen Erbschein beantragt, wie das Gericht die Sache sieht, oder ob man in ein streitiges Erbscheinsverfahren eintritt. Ggf. kann es auch sinnvoll sein, eine Erbenfeststellungsklage zu erheben, wenn man befürchtet, dass ein Erbe einen einmal erteilten Erbschein mit weiteren juristischen Mitteln angreifen wird. Die Erbenfeststellungsklage hat insoweit den Vorteil, dass die Erbenstellung damit in Rechtskraft erwächst, und im Rahmen weiterer Auseinandersetzungen über einen Erbschein nicht mehr weiterer Überprüfungen offen steht.

Aufgrund der testamentarischen Situation wäre es zunächst einmal jetzt durchaus empfehlenswert, dass ein Fachmensch damit mandatiert wird, das Testament angemessen juristisch auszulegen. Dieser kann dann empfehlen einen Erbschein mit bestimmter Erbenstellung zu beantragen, der dann eine gute Chance hat, auch so erteilt zu werden. Hierzu kann er dann auch entsprechende Begründungen beisteuern, damit das Gericht nachvollziehen kann, warum der Erbschein so und nicht anders beantragt wird. Danach muss man dann weiter sehen.

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Hi Wiz!

Danke erstmal, dass du mir immer so ausführlich antwortest.

Allerdings hab ich nur die Hälfte verstanden. Was ist mit “Teilungsanordnung” gemeint, was ist der Unterschied zur “Erbeinsetzung”?

Überhaupt weiß ich nicht einmal, wie ein Erbschein überhaupt aussieht. Steht da drauf, wer erbt oder auch ganz genau, wer was erbt?

Auch verstehe ich nicht, was es bedeutet, dass “bei Verteilung des Verkaufserlöses des Hauses noch die Erbteile durch Zuweisung weitere Nachlassgegenstände ausgleichen können”.

Was sind denn jetzt Erbteile?

Das Haus ist alt, runtergekommen und ein Klotz am Bein. Es gibt - außer dem Auto - eigentlich nichts von Wert, was sich da noch im Nachlass befindet und von dem Verkauf des Autos erhoffen wir uns wenigstens die Abdeckung der Beerdigungskosten.
Wie man den ganzen Schrott noch verhökern soll für ein paar Penunsen von 400 km Entfernung aus ist mir ein Rätsel. Es werden eher Kosten anfallen, um das alles zu entsorgen.

Was bedeutet “Erbschein mit besonderer Erbenstellung”?

Okay, ich hab nur Bahnhof verstanden und muss wohl für das Nichts, was es da zu erben gibt, noch Geld für einen Anwalt ausgeben.

Wie man seinen Kindern noch über den Tod hinaus so in den Arsch treten kann….

pardon my french

Gruß, Diva

Die Erbeinsetzung bezieht sich immer auf Bruchteile des Nachlasses, also z.B. 1/2. Darin ist je 1/2 von allen Nachlassgegenständen und Forderungen gegen den Nachlass enthalten. Stell Dir das wie eine große Torte mit mehr und weniger leckeren Schichten vor, von der Du ein mehr oder weniger breites Stück bekommst. Das ist vielen Leuten nicht bekannt/bewusst. Sie versuchen das Glas Marmelade, die Packung Schokolade, den halben Liter Sahne, … direkt einem Erben zuzuordnen. Das ist schon mal das erste Problem, wenn dann in einem Testament “das Haus”, oder wie in deinem Fall der Verkaufserlös des Hauses vererbt wird, wobei sich Geld zumindest immer problemlos teilen lässt. Aber da einzelne Nachlassgegenstände nach Errichtung eines Testaments wegfallen oder hinzukommen, oder ihren Wert im Verhältnis zueinander ändern können, hat die gesetzliche Regelung mit den Bruchteilen schon ihren Sinn.

Und wenn man jetzt irgendwie zu Bruchteilen kommt, muss man einen solchen Nachlass dann auseinandersetzen, also die einzelnen Nachlassgegenstände so verteilen, dass am Ende jeder Erbe wertmäßig auf seinen Bruchteil kommt. Denn im Gegensatz zur Torte lässt sich z.B. ein Haus oder ein Auto nicht so einfach sinnvoll in Stücke schneiden, wie die einzelnen Schichten der Torte.

Diese Auseinandersetzung funktioniert einerseits, indem man die Nachlassgegenstände bewertet und in Stücken auf die Erben verteilt, und andererseits, indem man Nachlassgegenstände veräußert, und den Erlös verteilt. Zudem kann ein Erblasser eine Teilungsanordnung treffen, indem er bestimmt, wer konkret welche Nachlassgegenstände erhalten soll, und dafür dann bei der Verteilung anderer Nachlassgegenstände zurücktreten muss. Wenn also neben einer Immobilie noch in gleicher Höhe Bargeld vorhanden ist, kann es Sinn machen, wenn der Erblasser die Immobilie einem Erben zuweist, der diese für sich selbst nutzen will, der dafür dann vom Bargeld entsprechend weniger oder nichts bekommt. Und da wird es dann hässlich, wenn einerseits ein Nachlassgegenstand im Rahmen einer Teilungsanordnung einem Erben zugewiesen wird, andererseist aber nicht genug übriges Erbe vorhanden ist, um dies für die anderen Erben wertmäßig auszugleichen.

Und um die Sache noch komplizierter zu machen, kann ein Erblasser neben der Erbeinsetzung zu Bruchteilen auch noch Vermächtnisse machen, die sich direkt auf einzelne Nachlassgegenstände beziehen, die dann vorab der Erbmasse entnommen werden, und dann nicht in die Verteilung nach Bruchteilen eingehen.

Nächste Komplikation ist dann weiterhin, dass durch solche Verteilungen ggf. bestehende Pflichtteilsansprüche einzelner gesetzlicher Erben unterschritten werden können, die dann einen Anspruch auf den Pflichtteil anstelle des zugewiesenen Erbes machen können.

Das alles kann man seinen Erben ersparen, wenn man zu Lebzeiten rechtzeitig ein Testament von einem Fachmenschen errichten lässt, der alls diese Dinge im Blick hat, und den Nachlass dann so aufteilt, dass die Formulierungen eindeutig sind, und aufgrund angemessener Verteilung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Streitigkeiten bestmöglich vermieden werden. Leider gehen diesen Weg nur wenige, und machen sich stattdessen dann mit ungesundem Halbwissen selbst daran, Testamente zu schreiben. Was dabei raus kommt, sieht man hier. D.h. man kann aus deinem Zitat nicht erkennen, was damit juristisch jetzt eigentlich gemeint sein soll, und muss die Formulierung dann im Zusammenhang mit dem Gesamttext und ggf. weiteren bekannten Informationen so auslegen, dass man zu einer Erbeinsetzung nach Bruchteilen und ggf. auch Vermächtnissen und einer Teilungsanordnung kommt, die dann auch praktisch umsetzbar sind.

“Praktisch umsetzbar”, heißt dabei zunächst, dass man einen Antrag auf einen Erbschein stellen kann, in dem dann die Erben nach Bruchteilen so benannt sind, dass das Gericht dem auch folgt, und nicht zu einer abweichenden Auslegung des Testaments kommt, und sich weigert, den Erbschein wie beantragt auszustellen. Und mehr als die Erben nach Bruchteilen aufzuführen, steht im Erbschein auch nicht drin. Den Rest müssen die Erben - notfalls mit Hilfe von Anwälten und Gerichten - dann selbst untereinander klären.

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hello again!

Irgendwie verstehe ich noch immer nicht, was mit Erbeinsetzung gemeint ist, aber sei’s drum.

Bei meiner Frage geht es nur um das Haus, nicht um den sonstigen “Nachlass”.
Was der Vater außer dem Haus hinterlassen hat ist einfach eine Riesenmenge an Zeugs, das keinen Wert mehr hat: Alte Möbel, alte Klamotten, altes Geschirr, eine Menge Müll, alte Reifen, alte Werkzeuge (mind. 40 Jahre alt).

Ist da jetzt ein Erbe dazu verpflichtet, das alles noch über Ebay Kleinanzeigen zu verkaufen, um krampfhaft zu aufteilbarem Geld zu machen? Ich wüsste nicht, wie man das aus 350 km Entfernung regeln sollte.

Aber ist jetzt auch egal: Es wird an einen Anwalt übergeben, weil die Schwester aus Australien bereits über einen Anwalt ihre Ansprüche geltend macht.

cheerio!

Diva

Eine große Menge Krempel in solchen Fällen wird man oft los, indem man man für einen Tag einen privaten Trödel zur Haushaltsauflösung veranstaltet. Es ist einfach unglaublich, was dabei Abnehmer findet. (Naja, vermutlich müssen sich die Kinder der Abnehmer irgendwann damit auseinandersetzen…)

Schwierig ist dabei, einen angemessenen Wert für den krempel festzulegen, man macht das eher, um den Krempel überhaupt loszuwerden. Allerdings: Da jetzt offiziell krieg herrscht, ergibt sich schnell die Frage, ob die olle Vase, die man zum Kilopreis vertickt hat, nicht vom letzten Pharao an einen Kaiser der Ming-Dynastie vererbt wurde und das Kerngehäuse aus Evas Apfel enthielt.

Wir haben uns damals auf einen Entrümpeler geeinigt. Der ist, nachdem wir diverse Gegenstände (Münzen, Schmuck, eine neue Waschmaschine, Gartenwerkzeug) .in Sicherheit gebracht hatten, durchs Haus marschiert. Er hat geschätzt welche Erlöse und welchen Arbeitsaufwand er haben würde und uns ein Angebot gemacht. Letztendlich haben wir um die 2000 € dafür bezahlt, dass wir das völlig zugemüllte Haus besenrein übergeben bekommen haben.

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Dir mag es “nur um das Haus” gehen. Aber der Rest löst sich nicht einfach von sich aus in Luft auf. Mag sein, dass da unter dem Strich wertmäßig nichts/nicht viel bei rum kommt. Aber zumindest sind Erben verpflichtet, sich darum in der ein oder anderen Art zu kümmern. D.h. wenn alle sich einig sind, dass das Zeug kostenpflichtig entsorgt werden soll, dann gehen diese Kosten zulasten des Nachlasses, und gut ist. Aber so einfach scheint die Sache ja hier nicht zu sein. D.h. es wird eine Bewertung des Rests notwendig werden, und der ist dann in natura zu verteilen oder bestmöglich zu Geld zu machen (und sei es im Rahmen eines Abzugs auf die Kosten eines Entrümplers), um sich über den Nachlass auseinanderzusetzen.

Und ja, das ist ggf. eine Menge ärgerlicher Arbeit, gerade wenn die Immobilie so weit weg liegt. Aber such is life!

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