Erbschein und Schlussrechnung

Hallo,

folgendes Anliegen in Stichpunkten:

2001
Frau Meier geht zu Gericht und lässt ein Testament aufsetzen, widerruft alle alten Testamente. Als Erbin setzt sie Tochter Elisabeth und Maria ein, Sohn Walter wird enterbt. Das geschätzte Reinvermögen beträgt 5000 Euro.

2002
Frau Meier kommt in die rechtliche Betreuung von Tochter Elisabeth.
Elisabeth „verwaltet“ ab nun fröhlich das komplette Vermögen von Mutter.

2005
Frau Meier stirbt. Tochter Maria, die weit weg wohnt, erfährt nur zufällig vom Tod der Mutter, Schwester Elisabeth ist nicht mal bereit, die Todesursache zu nennen ect. Maria nimmt sich einen Anwalt wegen ihres Erbanteils. Der Anwalt schreibt Elisabeth an, fordert sie auf die Todesumstände von Frau Meier mitzuteilen, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, evtl. Existenzen von Lebensversicherungen mitzuteilen usw. Elisabeth erklärt frech, was zu erben wäre, würde man bei Testamentseröffnung erfahren.

Der Anwalt schreibt nun auch die Betreuungstelle an, bittet um Herausgabe der Betreuungsakte, zur Klärung der Vermögensverhältnisse.
Das Amtsgericht erklärt, Tochter Elisabeth sei eine „Freie Betreuerin“ gewesen, die Akte könne man erst herausgeben, wenn eine Schlussrechnung von Elisabeth eingereicht worden sei. Elisabeth wird mittlerweile vom Amtsgericht ein Bußgeld angedroht, sollte sie nicht die Schlussrechnung bald abgeben.

Das Testament wurde mittlerweile auch eröffnet. Der Anwalt rät Maria nun einen Erbschein zu beantragen.

Maria versteht die Lage nicht so richtig. Elisabeth ist keine ehrliche Natur. Maria fragt sich nun:

a) Wofür ein Erbschein und was passiert nach Beantragung des Erbscheines ? Wie kommt sie dann im Grunde an ihr Geld. ?
b) Was steht in so einer Schlussrechnung vom Amtsgericht ? Vermögensverhältnisse bis zum Todeszeitpunkt. ?
c) Muss Elisabeth nicht ein Nachlassverzeichnis für das Nachlaßgericht erstellen. ?
d) Wenn Maria weitere Nachforschungen anstellen möchte, z. B. indem sie bei Banken anfragen möchte, wieviel Vermögen noch von Mutter vorhanden war bevor sämtliche Konten von Elisabeth geplündert wurden,
kann sie das auch ohne Erbschein oder ähnliches. ? Würde sie Kontostände noch fünf Monate nach Mutters Tod erfahren können, trotz Auflösung durch Elisabeth kurz nach dem Tod. ?

P.S.
Danke für Antworten.

Gruß
Birgit