Erbschleicherei - welche Institution kann helfen?

Hallo,

ich hoffe hier kann jemand helfen oder einen Tipp geben.
Schonmal vielen Dank im Voraus.

Ein „Opa“ (Vater von Kindern A, B und C) ist komplett alleinstehend da vor einiger Zeit seine langjährige Lebensgefährtin gestorben ist, zudem ist er ziemlich verwirrt, bzw. schafft es meines erachtens nicht mehr sein Leben allein zu meistern.

Er hat drei Kinder. A, B und C.
Zu den drei Kindern hatte er sein ganzes Leben nie wirklich Kontakt, da er sich als die drei Kinder noch klein waren, von der Mutter getrennt hat.
Der Opa allerdings ist etwas vermögend, sprechen wir von 100.000 bis 200.00 €. Darin eingeschloss ist sein komplettes Vermögen wie Geldanlagen, Autos etc.

Nachdem die Lebensgefährtin des Opas gestorben ist nehmen die Kinder B und C nach und nach wieder einen besseren Kontakt zu ihrem Vater auf.
Sie merken das ihr Vater ziemlich verwirrt ist und keinen wirklichen eigenen Willen mehr hat.
B und C bekommen nach kurzer Zeit beide eine Kontovollmacht.
B bekommt in den nächsten Wochen insgesamt 7.000 € von seinem Vater + ein Auto.
C bekommt ein neues Auto gekauft und einige Geldbeträge.
C besorgt seinem Vater eine neue Wohnung, ganz in seiner Nähe.
Es gibt deswegen und wegen des Geldes immer mehr Streitereien zwischen B und C.

A fühlt sich benachteiligt, bzw. möchte nicht das der Opa „ausgenommen“ wird. Um A ruhig zu stellen geben B und C von Opas Konto A 4.000 €.

B gibt nach den Streitigkeiten die Kontovollmacht wieder ab.
C allein hat die Kontovollmacht.
Die Exfrau von C, nicht Verwandt mit dem Opa und der Sohn von C „kümmern“ sich um Opa. Sie fahren seine Autos, und behalten seine Autos.
Der Sohn von C, also der Enkel von Opa bekommt ebenfalls eine Kontovollmacht.
A hält sich komplett raus, hat nur einmalig 4.000 € bekommen.
B hat insgesamt 7.000 € bekommen und ein Auto, und hälst sich nun auch raus.
C, der Sohn von C und seine Exfrau haben mittlerweile das komplette Geld von Opa verprasst. Er ist Pleite und hat nur noch knapp 900 € Rente im Monat.

Meines erachtens sollte Opa nicht alleine in einer Wohnung wohnen.
Er vergisst zu essen und zu trinken, und wenn niemand nach ihm schaut sitzt er den ganzen Tag nur im Bett, und vergisst seine Medikamente zu nehmen.
Da Opa nun „Pleite“ ist, ist er für C nicht mehr wirklich interessant.

A macht sich Gedanken das Opa in Betreutes Wohnen sollte oder zu jemandem ziehen sollte der sich um ihn kümmert. (da gibt es eine nette alte Dame).

A findet es eine riesen Schweinerei das C, sein Sohn und dessen Exfrau den Opa komplett ausgenommen haben.
Sie weiß nicht genau wieviel Geld Opa hatte, bzw. wer noch alles von der Sippe die ganze Kohle verprasst hat.
Es kann doch nicht angehen das jeder einfach so eine Kontovollmacht bekommt und einen armen alten verwirrten Mann einfach so ausnehmen kann.

Normalerweise hätte das ganze Geld von Opa dazu dienen sollen ihm ein schönes Restleben zu ermöglichen, und was am Schluß noch übrig wäre, hätte sicher zu drei gleichen Teilen den Kindern A, B und C gehören sollen.
Aber von dem Geld ist ja nun nichts mehr da.

Frage:
Gibt es die Möglichkeit sin an irgend eine Institution zu wenden? Wegen „Erbschleicherei“ oder ähnlichem?
Es ist doch nicht rechtens einen alten Mann so um sein Geld zu bringen.
Gibt es die Möglichkeit seinen Sohn C, dessen Exfrau und den Sohn von C anzuzeigen?
Oder muss A einfach so mitansehen das diese Menschen einfach das Geld verpulvert haben?

A fühlt sich benachteiligt, bzw. möchte nicht das der Opa „ausgenommen“ wird.

Solange der Opa lebt und geschäftsfähig ist, kann er mit seinem Vermögen machen, was er will. Da hat A kein Mitspracherecht.

Meines erachtens sollte Opa nicht alleine in einer Wohnung wohnen.

Wen interessiert das ?

Gibt es die Möglichkeit sin an irgend eine Institution zu
wenden?

A sollte sich einen Anwalt nehmen, sich aber trotzdem keine allzu großen Hoffnungen machen.

Gibt es die Möglichkeit seinen Sohn C, dessen Exfrau und den Sohn von C anzuzeigen?

Wo ist hier eine strafbare Handlung ?

Oder muss A einfach so mitansehen das diese Menschen einfach das Geld verpulvert haben?

Es ist doch nicht seines, wieso will er da mitreden ?

Hallo Blümchen,

vllt. mal beim zuständigen Amtsgericht vorsprechen, um eine evtl. Betreuung vorzuschlagen.
Das Gericht lässt dann prüfen, ob eine Betreuung notwendig ist. Es besteht dann die Möglichkeit, dass jemand aus der Familie oder ein amtlicher Betreuer für die Vermögensverwaltung eingesetzt wird.

LG
H.

Leider gibt es kein Vermögen mehr was ein Vermögensverwaltern verwalten könnte.
Eher interessiert mich ob es da jemanden gibt der Nachvollzieht wo „Opas ganzes Geld“ hin ist.
Es kann doch nicht sein das Menschen ihn einfach so ausnehmen und das es keinen interessiert.

Ist das so einfach?
Nur weil noch niemand auf die Idee kam den alten Mann zu entmündigen, dass er aus lauter Verwirrtheit allen seine Kontovollmacht gab?

Die Kinder A und B werden nichts mehr Erben weil Sohn C und dessen Sohn und Exfrau das ganze Vermögen des Opas auf den Kopf gehauen haben.

Das kann doch nicht so einfach möglich sein.

Moin,

Es kann doch nicht sein das Menschen ihn einfach so ausnehmen
und das es keinen interessiert.

jeh nuh, wenn der Herr geschäftsfähig ist, gibt es niemanden, der das kontrolliert. Wäre ja noch schöner.
Klingt aber mehr danach, daß da jemand Geld nachtrauert, das er demnächst nicht erben wird.

Gandalf

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Ist das so einfach?

Wer will schon, dass Verwandte plötzlich auf die Idee kommen einem die verfügung über das eigene Geld zu verwehren, weil sie um ihr Erbe fürchten.

Die Kinder A und B werden nichts mehr Erben

Sie haben keinen Anspruch darauf etwas zu erben, wenn Opa seine Kohle auf den Kopf hauen will.

Das kann doch nicht so einfach möglich sein.

Hier wäre ein fachkundiger Anwalt gefragt.

ich denke folgendes:

wenn Opa tatsächlich nicht mehr in der lage ist, allein zu leben, kann er unter vormundschaft gestellt werden.
Dazu wird das Familiengericht einen Anwalt oder Verwandten bestimmen.
Dieser übernimmt eine rechtspflegschaft.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Vermögensbetreuung und der sonstigen betreuung.
Diese kann dann entweder auf zwei unterschiedliche personen oder auf eine Person übertragen werden.

Das ist aber nicht sehr leicht bei einer Person, die sich noch scheinbar normal äussern kann, bei einer person im Koma läuft es aber in etwa so. (habe ich gerade selbst erlebt)

Was das „erschlichene“ vermögen betrifft ist hier die Option, das der Rechtspfleger ggf hier ein Fehlverhalten feststellt und im namen des Opfers auf rechtlichem wege rückforderung einleitet.

das stelle ich mir aber persönlich sehr schwer vor.

Hallo,

zunächst einmal sollte beim zuständigen Amtsgericht eine Betreuung angeregt werden. Die hat nichts mit dem aktuellen Vermögen zu tun, sondern wird je nach Grad der Einschränkungen des Opas in seiner Lebensführung für die entsprechenden Aufgabenkreise eingerichtet. Dabei kann sich der Anregende auch selbst als möglichen Betreuer vorschlagen.

Im Rahmen der Betreuungsanregung sollte man mitteilen, dass man davon ausgeht, dass hier jemand aufgrund seiner Situation offenbar kürzlich um sein Vermögen gebracht wurde. Dann kann im Rahmen der medizinischen Begutachtung gleich geklärt werden, ob bei der ganzen Geschichte noch Geschäftsfähigkeit bestand, oder ob hier rückabgewickelt werden muss.

Gruß vom Wiz

wenn Opa tatsächlich nicht mehr in der lage ist, allein zu
leben, kann er unter vormundschaft gestellt werden.

Die Vormundschaft gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

Dazu wird das Familiengericht einen Anwalt oder Verwandten
bestimmen.

Auch das stimmt so nicht. Das Gericht kann einen Berufsbetreuer (der kein Anwalt sein muß) oder einen Familienangehörigen als Betreuer einsetzen.

Dieser übernimmt eine rechtspflegschaft.

Er übernimmt die Betreuung für die Bereiche, für die er als Betreuer eingesetzt wurde. Und Betreuung bedeutet nicht, daß er frei entscheiden darf, er hat dies in Abstimmung mit dem Betreuten zu tun. Nur bei Geschäftsunfähigkeit des Betreuten u. ä. hat er mehr Rechte.

Diese kann dann entweder auf zwei unterschiedliche personen
oder auf eine Person übertragen werden.

Das ist eher unüblich.

Das ist aber nicht sehr leicht bei einer Person, die sich noch
scheinbar normal äussern kann, bei einer person im Koma läuft
es aber in etwa so. (habe ich gerade selbst erlebt)

Das verstehe ich nicht. Kann sich eine Person noch äußern, wird in der Regel ein Gutachten erstellt. Nach diesem Gutachten entscheidet dann ein Richter ob und in welchem Umfang eine Betreuung erstellt wird.

Bei einem Komapatienten wird in der Regel „nur“ eine vorübergehende Betreuung errichtet, die in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird.

Dies ist ja sinnvoll, weil der Patient sich nicht äußern kann und demzufolge auch nicht über seine Behandlung entscheiden kann. Schon allein aus diesem Grund muß schnellstmöglich eine Betreuung errichtet werden.

Was das „erschlichene“ vermögen betrifft ist hier die Option,
das der Rechtspfleger ggf hier ein Fehlverhalten feststellt
und im namen des Opfers auf rechtlichem wege rückforderung
einleitet.

Es ist sehr schwierig nachzuweisen, das der Schenker zum Schenkungszeitpunkt nicht Herr seiner Sinne war, schließlich gibt es ja auch noch das Szenario „lichte Momente“. Und selsbt eine unter Betreuung stehende Person, selbst mit Betreuung über Vermögensfürsorge, darf sein Vermögen verschenken, es sei denn er wäre geschäftsunfähig (was die Ausnahme darstellt) oder es wäre ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet.

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