angenommen ein Ehemann stirbt und die Ehefrau erbt alleinig. Dabei stellt sich heraus, dass Ehemann drei Jahre zuvor über ein eigenes Konto ein Darlehen aufgenommen hat und die Ehefrau weiß nicht, wofür das Geld war.
Der Ehemann hat die Darlehenssumme für irgendwas ausgegeben, was nicht bekannt ist. Die Bank gibt keine Auskunft, wohin das Geld geflossen ist, da es kein gemeinsames Konto war.
Die Ehefrau nimmt das Erbe aber an und bezahlt das Darlehen zurück. Die Frage lautet nun, ob die Rückzahlung oder vielleicht die Zinsen steuerlich berücksichtig werden können.
Die Ehefrau nimmt das Erbe aber an und bezahlt das Darlehen
zurück. Die Frage lautet nun, ob die Rückzahlung oder
vielleicht die Zinsen steuerlich berücksichtig werden können.
Bei der Erbschaftsteuer ist, vereinfacht gesagt, der Vermögenszuwachs beim Erben zu versteuern.
Hinterläßt der Erblasser Vermögen in Höhe von zum Beispiel 1 Mill Euro und gleichzeitig einen Kredit, egal wofür, in Höhe von 700 T €, dann hat der Erbe einen Vermögenszuwachs in Höhe von nur 300 T €, welcher dann zu versteuern ist, ggf. sind Freibeträge noch zu berücksichtigen.
Es werden grundsätzlich nur die Verhältnisse am Stichtag (Todestag des Erblassers) berücksichtigt, spätere Vorgänge, zum Beispiel Zinszahlungen, bleiben fast alle unberücksichtigt.
Wie wäre es denn, wenn es insgesamt ein negatives Erbe wäre,
ich meine z.B. 700 T Guthaben und 1 Mill Schulden, also 300 T minus.
Davon abgesehen, dass so ein Erbe nicht unbedingt angenommen werden sollte…
Im EStG steht bei § 33/2 etwas von sittlichen Gründen, könnte das für so einen Fall gelten?