[ErbSt,ESt] fallen beide Steuern gleichzeitig an?

Hallo,

1.) kommt im Rahmen der Anpassung eines ausländischen Zivilrecht-instituts (revocable inter vivos trust mit Nach-Todesregelung), an das deutsche Erbschaftssteuerrecht in Betracht, dass ein und dieselbe Vermögenszuwendung sich sowohl als eine Schenkung unter Lebenden als auch als eine Schenkung auf den Todesfall darstellt oder ist das ganz großer Käse ?

2.) Kennt jemand einen Fall, in dem der deutsche Grundsatz das die Erhebung von Einkommens- und Erbschaftssteuer sich gegenseitig ausschließen nicht gilt und derselbe Erwerb beim selben Erwerber beiden Steuern unterfällt ?

Vielen Dank auch für jede Anregung.

Mfg A.

grundsatzfragen zur erbschafts-und einkommensteuer
Hi !

1.) kommt im Rahmen der Anpassung eines ausländischen
Zivilrecht-instituts (revocable inter vivos trust mit
Nach-Todesregelung), an das deutsche Erbschaftssteuerrecht in
Betracht, dass ein und dieselbe Vermögenszuwendung sich sowohl
als eine Schenkung unter Lebenden als auch als eine Schenkung
auf den Todesfall darstellt oder ist das ganz großer Käse ?

Wenn es sich hierbei um einen einheitlichen Vorgang handelt, ist dieser Vorgang nur ein einziges Mal steuerbar. Ob er dann als Schenkung unter Lebenden oder auf den Todesfall zu subsumieren ist, spielt dabei keine Rolle.
Möglich dürfte aber sein, dass ein Teil als Schenkung unter Lebenden ein anderer als Schenkung von Todes wegen angesehen werden könnte. (Kenne mich im Recht der „Trust“ aber nicht so aus. Können diese überhaupt leben und sterben?) Aber auch in diesem Fall werden die beiden getrennten Erwerbe zusammengezählt und auf den Gesamterwerb wird die ErbSt festgesetzt.

2.) Kennt jemand einen Fall, in dem der deutsche Grundsatz das
die Erhebung von Einkommens- und Erbschaftssteuer sich
gegenseitig ausschließen nicht gilt und derselbe Erwerb beim
selben Erwerber beiden Steuern unterfällt ?

Da beide Steuerarten vollkommen unterschiedliche Lebenssachverhalte erfassen, dürfte dies wohl schwerlich möglich sein. Dass es in der Praxis dennoch manchmal zu Vermischungen zu kommen scheint, hängt wohl eher damit zusammen, dass dem Beschenkten auch die Erträge aus der Schenkung zuzurechnen sind. Während also die Schenkung (z.B. Aktien) unter die Anwednung der ErbStG fällt, sind die Dividenden bei der ESt zu erfassen.

BARUL76

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