[ErbSt] Freibeträge durch Verträge optimieren?

Hallo ,
es trete der Erbfall auf der Grundlage eines existierenden Testamentes ein. Der Ehegatte sei der Meistbegünstigste.

  1. Zur besseren Ausnutzung der Freibeträge für Erbschaftssteuer : Kann der Meistbegünstigte auf einen Teil seines Erbes verzichten, so dass dieser Teil den gemeinsamen Kindern zukommt ? Welcher Form bedarf ein solcher Verzicht, damit er – steuertechnisch gesehen – wirksam wird ?
  2. Werden Immobilien hierfür mit dem Einheits- oder dem Verkehrswert angesetzt ?
    Gruß
    Karl

Hallo ,

es trete der Erbfall auf der Grundlage eines existierenden
Testamentes ein. Der Ehegatte sei der Meistbegünstigste.

  1. Zur besseren Ausnutzung der Freibeträge für
    Erbschaftssteuer : Kann der Meistbegünstigte auf einen Teil
    seines Erbes verzichten, so dass dieser Teil den gemeinsamen
    Kindern zukommt ? Welcher Form bedarf ein solcher Verzicht,
    damit er – steuertechnisch gesehen – wirksam wird ?

M.E. ist nach Eintritt des Erbfalls an diesem steuerlich nichts mehr zu gestalten, nur vorher. Aber Rechtsanwälte sich da sicher kreativ…

Es gibt extra auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Einige Infos zum Erbschaftssteuerrecht finden sich unter
http://www.dvev.de/pressemappe/inhalt_pressemappe.htm

  1. Werden Immobilien hierfür mit dem Einheits- oder dem
    Verkehrswert angesetzt ?

Es wird ein spezieller Wert errechnet, der nahe am Verkehrswert sein soll.

Schöne Grüße
C.

Erbschaftssteuerrecht

tztztz, http://bundesrecht.juris.de/erbstg_1974/index.html

staunt der Petz

Hallo,

ist da mal wieder jemand in die böse Falle „Berliner Testament“ gestolpert? Üble Sache, wenn man erst nach dem ersten Todesfall an die erbschaftssteuerrechtliche Problematik dieser Konstruktion denkt.

Rauszuholen ist hier nur estwas im Rahmen der Kenntnis der konkreten Umstände des Einzelfalls. Z.B. müsste man man bei der Bewertung der einzelnen Nachlassgegenstände ansetzen, schauen was überhaupt unstreitiges EIgentum des Erblassers war, Kinder motivieren Pflichtteilsansprüche geltend zu machen, …

Ein freundlicher Anwaltskollege mit entsprechender Spezialisierung und ein Steuerberater sind die richtigen Ansprechpartner.

Gruß vom Wiz

[MOD] Komplettzitat gelöscht