[ErbSt] internationaler Fall

Es würde mich nicht wundern wenn ich im falschen Brett bin, hier weis es nie einer.
Also die Frage. Erbschaftsteuer ist in x-Land bezahlt. Kommt nun die Überweisung, muss das Geld in D noch mal Versteuert werden.
Neugierige Frage
Schönen Gruß
Claude

Servus Claude,

bei internationalen Vorgängen spielt fast immer eine Rolle, ob es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt und was da drin steht.

Um diese Frage zu klären, wäre es gut, zu wissen, welches Land x-Land ist.

Schöne Grüße

MM

X = CH OTW

Hallo,

Es würde mich nicht wundern wenn ich im falschen Brett bin,
hier weis es nie einer.

doch, doch, du hast das richtige Brett erwischt

Also die Frage. Erbschaftsteuer ist in x-Land bezahlt. Kommt
nun die Überweisung, muss das Geld in D noch mal Versteuert
werden.

Ich gehe mal davon aus, dass der Verstorbene in dem anderen Land ansässig war?
Der Erbe hat der auch dort einen Wohnsitz oder hier in Deutschland? Das wäre für die Beantwortung auch notwendig…(und natürlich auch das andere Land -wie schon Martin fragte)
Viele Grüße
C.

[ErbSt] Vermögensanfall in der Schweiz
Hi !

Erbschaftsteuerpflicht in D tritt nur ein, wenn der Erblasser ein Inländer ist. Als Inländer gelten nach § 2 Abs. 1 ErbStG:
1.
natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland

deutsche Staatsangehörige, wenn sie weniger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben (also im Inland keinen Wohnsitz hatten)

Ausnahme von 2.: wenn die sich im Ausland aufhaltenden Deutschen in „öffentlicher Mission“ länger als 5 Jahre im Ausland sind.
Wenn also jemand, der schon ewig in der CH wohnt, an einen in D lebenden etwas vererbt, unterliegt dies nicht der deutschen Erbschaftsteuer.

Soweit zum Grundsatz. Nun besteht aber mit der CH ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bezüglich der Erbschaftsteuer. Danach werden bei der Berechnung der schweizerischen Erbschaftssteuern die in D belegenen Grundstücke und Betriebsstätten nicht erfasst. Diese werden also in D versteuert. Alles sonstige Vermögen wird aber in CH versteuert und daher nach dem Grundsatz in D nicht mehr beachtet.

Habe die per mail das DBA mal zukommen lassen. Wesentlich dürften die Art. 4 – 7 und 10 sein.

BARUL76

Danke .Owt