[ErbSt] Versicherungsleistung und Schenkungssteuer

Hallo,

ich hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin (schwanke etwas zwischen Versicherung und Steuern).

Mal angenommen, eine Person X möchte eine Unfallversicherung für sich abschließen. Sein Vater Y ist Beamter (X ist es nicht). Die Versicherung bietet an: Y wird Versicherungsnehmer und X versicherte Person. Dann ist der Beitrag deutlich günstiger, weil ein preiswerter Beamtentarif gilt. Im Versicherungsfall (X hat Unfall, wird invalide) erhält Y dann die Versicherungsleistung. X vertraut darauf, dass Y ihm diese dann gibt.

Wie sähe das steuerlich aus - normalerweise sind Versicherungsleistungen ja steuerfrei, aber wenn Y diese an X gibt, wäre es in diesem Schritt evtl. eine Schenkung und somit womöglich steuerpflichtig. Ist dies korrekt oder gibt es für diesen Fall möglicherweise Sonderregelungen oder andere Gestaltungsmöglichkeiten?

Denn evtl. wäre dann ja der höhere Beitrag für X als eigener Versicherungsnehmer besser als das, was der Staat ihm wegnimmt, wenn Y ihm das Geld gibt.

Über Informationen und Hinweise würde ich mich freuen. Habt schon jetzt vielen Dank dafür!

Viele Grüße,
Mark

Hi !

Es wurde bereits richtig erkannt, dass es sich bei der Schenkung um einen Vorfall handelt, der unter das Ebschaft- und Schenkungssteuergesetz fällt. Es finden sich in § 13 ErbStG auch keinerlei Steuerbefreiungen für diesen Vorgang. Es wäre also der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Bei Schenkungen vom Vater sind allerdings alle 10 Jahre € 205.000 steuerfrei. Wenn also der zuzuwendende Betrag diese Höhe nicht überschreitet, fällt keine Erbschaft/Schenkungssteuer an.

Im Internet findet sich sicherlich auch ein aktuelles Gesetz. Vielleicht einfach mal bei http://www.bundesfinanzministerium.de suchen. Dort könnte im § 19 ErbStG auch die Höhe einer möglichen Steuer recherchiert werden.

BARUL76

.

Hallo,

vielen Dank für diese Auskunft!

Anhand der Tabelle in §19 kann nun ermittelt werden, welche Gestaltung (Beitrag / Steuer) sinnvoller ist.

Viele Grüße,
Mark

Hallo Mark,

ich hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin (schwanke
etwas zwischen Versicherung und Steuern).

das ganze kommt mir aber schon etwas spanisch vor.

Mal angenommen, eine Person X möchte eine Unfallversicherung
für sich abschließen. Sein Vater Y ist Beamter (X ist es
nicht). Die Versicherung bietet an: Y wird Versicherungsnehmer
und X versicherte Person. Dann ist der Beitrag deutlich
günstiger, weil ein preiswerter Beamtentarif gilt. Im
Versicherungsfall (X hat Unfall, wird invalide) erhält Y dann
die Versicherungsleistung. X vertraut darauf, dass Y ihm diese
dann gibt.

Versicherte Person ist bei beiden Variationen X, d.h. das Risiko für die Versicherung in Anspruch genommen zu werden ist in beiden Fällen gleich hoch.
Warum sollte jetzt der Beamte einen niederigeren Beitrag zahlen, wenn er die Person X versichert?

MfG
Chris

[MOD] Teilthread abgeschlossen
Hi !

Warum sollte jetzt der Beamte einen niederigeren Beitrag
zahlen, wenn er die Person X versichert?

Dies ist eine versicherungsmathematische Frage, die nicht in dieses Brett gehört. Ich habe daher diesen Artikel abgeschlossen. Sollte hierzu tatsächlich Diskussionsbedarf bestehen, kann dieser sicherlich im Brett Versicherungen gedeckt werden.

BARUL76
MOD