Erbstreit

Es geht um folgenden Sachverhalt: Erbe wird unter Geschwister aufgeteilt. Nur einer hat den Erbschaftsantrag ausgefüllt und unterschrieben den Amtsgericht hinterlegt. Es gibt also noch kein Erbschein. Es wird über jedes Treffen der erbengemeinschaft ein Protokoll verfasst, darin steht u. a. dass mit dem Ausräumen erst im Oktober angefangen wird. Ein Miteigentümer hat kein Schlüssel, trotz unterschriebenen Erbscheinantrags. Beim Vorbeifahren stand das Auto des Miterben vor der Tür und es wurde ohne Wissen der anderen Erben verpackt und verstaut. Der ohne Schlüssel Erbe ging hinein und stellt den Einpacker zur Rede. Der Tresor war schon geöffnet. es fand jedoch keine Mitteilung über Inhalt und ähnliches statt. Wenn dem einen Erben der Zutritt verwehrt, kann doch der andere Erbe nicht einfach rein und ausräumen? Ein Erbe ist noch in dem Haus angemeldet (steuerliche Gründe, da Arbeitsort in der Schweiz ist und man als Ausländer dort arbeitet) Kann man diesen Erben abmelden? Verursacht bis zum Hausverkauf immerhin Kosten. Wer hat eigentlich jetzt, bis zur Erstellung des Erbscheines, ein Recht das Haus zu betreten? Wie teuer sind Immobilien-Gutachter. Zahlt man nach Prozenten oder gibt es wie bei Anwälten eine Richtlinie (feste Summe) Wenn von den Miterben jeder ausräumt, sind bewegliche Gegenstände, wie Geld und Antiquitäten eh weg? Soll man sich überhaupt darüber noch streiten oder einfach Haus weg und gut ist? ODer soll man trotz alledem einen kühlen Kopf bewahren und cool an die Sache rangehen, aber wie - wenn man einfach nur Wut bekommt, wenn man solche Scheinheiligen sieht.

Hallo,

wenn es noch keinen Erbschein gibt, wie können dann die Geschwister das Erbe aufteilen?
Ohne Erbschein keine Erbengemeinschaft, zumindest noch nicht jetzt und folgedessen wäre m.E. alle „Vereinbarungen“ nur solange wirksam, bis sich einer der „Erbengemeinschaft“ eines Anderen besinnt.

Gehört zum Erbe nur die unten erwähnte Immobilie oder gibt es da auch noch KFz, Vers., etc.?

Ist denn der Miteigentümer nur Miteigentümer der Immobilie oder auch Miterbe / Erbengemeinschaft? Das muss nicht unbedingt zusammen hängen.

Das Ausräumen eines Tresors oder das Betreten der Räume des Verstorbenen stehen nur den Erben zu, also das, was das Notariat dann beurkundet; alle anderen Personen sind nicht berechtigt oder befugt.

Bei gerichtsfesten Verkehrsgutachten sollte öffentlich bestellter / vereidigte Gutachter beauftragt werden , damit im Streitfall dieses Gutachten auch anerkannt wird.
Ein paar Gutachter anrufen; die Kosten dürften auch vom Aufwand abhägnig sein.

Falls noch Fragen, nochmals posten,

schönen Sonntag,

lG
G

Hallo !

Man braucht nicht unbedingt einen Erbschein wenn es ein Testament gibt mit den klaren Erbquoten.
Dann wird das Testament eröffnet und die Erben wissen was Sache ist und können alles einvernehmlich aufteilen.

Erbschein mag nötig sein,wenn man an Bankguthaben ran muss und niemand eine Vollmacht über den Tod hinaus hatte und die Bank ohne ihn nicht auszahlen will.
Und beim Hausverkauf/Umschreibung im Grundbuch. Er dient eher der Sicherheit des Hauskäufers,ob der Verkäufer überhaupt berechtigt ist.

Und gewöhnlich beantragt man einen gemeinsamen Erbschein.
Da steht aber nichts anderes drin(halt nur amtlich) was auch im Testament steht.

mfG
duck313