Erbstreit, Beauftragen einer Expertise, wer zahlt?

Guten Tag,ich habe eine Frage zum Thema Erbstreit. Der Mann meiner Schwester ist verstorben und war in dritter Ehe mit ihr verheiratet. Nun kommt ein Sohn aus erster Ehe und hat eine Klage angestrengt, weil er vermutet, dass da „noch Geld zu holen ist“.Dies ist nicht der Fall, da mein Schwager meiner Schwester nur Schulden hinterliess und sie nun mit einer Rente von 750 Euro alles bestreiten muss.Im Nachlassverzeichnis steht schwarz auf weiß, dass kein Vermögen und kein Geld/Besitz da ist. Einzig zwei Gemälde sind da, von denen der Sohn vermutet, dass sie Wert haben. Eins wurde versteigert für 450 € (ein Original-Dirks, der laut Kunstauktionshaus zum guten Preis gehandelt wurde) und eine Kopie eines russischen Malers, der aber laut jeweils mündlichem Gutachten von Sotheby´s und Dorotheum höchstens für 1500 € zu versteigern wäre. Die Unterschrift wurde von einer russischen Expertin als nicht echt bestätigt.
Jetzt verlangt der Anwalt des Sohnes eine (teure) Expertise, um den tatsächlichen Wert der Bilder zu ermitteln! MUSS meine Schwester diese wirklich bezahlen? Reicht nicht unsere "Zeugenaussage, da wir bei dem Gutachten dabei waren?Meine Schwester kommt finanziell so schon kaum über die Runden! Ich freue mich sehr über eine schnelle Antwort!!! Schon jetzt danke!!! bebela

Weshalb haben Sie mich angeschrieben? Was habe ich mit der Gier anderer Menschen zu tun?

Die Welt ist teilweise sooo schlecht! Als ob man nicht miteinander reden könnte. Manche Menschen besitzen einfach keinen Anstand, nicht mal ansatzweise.

Ich habe Sie angeschrieben, weil Sie mir als Experte vorgeschlagen wurden! Sorry für die Störung und danke für die „freundliche“ Antwort!

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