Mein Vater verstarb und hinterließ 3 erwachsene Kinder und unsere Mutter.
Er hatte kein Testament gemacht.
Der Handwerksbetrieb meines Vater wurde von meiner Schwester sofort abgemeldet.
Einige Zeit später habe ich einen Betrieb(das selbe Gewerbe) unter der selben Adresse(Elternhaus)auf meinen Namen angemeldet.
Nun nach Jahren kommt es meiner Schwester in den Sinn und Sie möchte eine „Art Gewinnbeteiligung“.
Hoffe jemand weiss eine Rat.DANKE!!
Hallo,
mein Rat: lache fröhlich und klopfe deiner Schwester auf die Schulter. Scheint ja ein rechter Scherzkeks zu sein.
Wenn sie dir darüber hinaus irgendwelche Tips geben kann, auf welcher Basis sie Ansprüche gegenüber deinem Gewerbe hätte, dann soll sie dir diese doch mal mitteilen.
Nur weil euer Vater mal irgendwann zu seinen Lebzeiten dort ebenfalls ein Gewerbe hatte, wird aus ihrem Begehr ja noch kein Anspruch.
Des Weiteren soll sie sich doch, bevor sie Ansprüche stellt, dann auch an den Kosten beteiligen.
Es sei denn, du hast allein sämtliches Erbe deines Vaters eingestrichen mit dem Auftrag daraus ein florierendes Unternehmen zum Segen der Geschwister aufzubauen. Dann hab ich nix gesagt.
Gruß
Nita
hallo,
da hat wohl jemand geldsorgen…
ziemlich übles vorgehen, aber ohne belang und ohne konsequenzen (zumindest rechtlich).
einfach ignorieren! fordern kann mensch ja viel…
saludos, borito
Falsches Brett
Unter „Allgemeine Rechtsfragen“ bist Du besser aufgehoben. Bitte die FAQ http://www.wer-weiss-was.de/app/service/faq_navi?got… beachten.
Gruß,
Anja
Guten Tag,
Hallo Anja,
Danke für deinen Tip.Das habe ich versucht dies wurde abgelehnt.
Bin auch nicht so Computerfit.
Gruß AuP
Hallo ,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ja Geldsorgen hatte Sie schon immer nur Arbeiten mag Sie nicht.
Es ist schön zu wissen das „Andere“ auch so denken.
Liebe Grüße AuP
Hallo,
Danke für deinen Tip.Das habe ich versucht dies wurde
abgelehnt.
Mit der Löschung kam bestimmt eine Begründung.
Wahrscheinlich stand da FAQ:1129 irgendwo im Text.
Bin auch nicht so Computerfit.
Das hat nichts mit „computerfit“ zu tun, sondern mit dem Rechtsberatungsgesetz. Mit anderen Worten: du darfst keinen konkreten Fall schildern, nur einen allgemeinen.
Das gilt hier übrigens genauso - man darf dir keine Rechtsberatung geben.
Gruß
Elke
Hallo,
zum lachen ist mir leider nicht seit fünf Jahren (mein Vater verstarb 02/05 )hat meine liebe Schwester leider immer wieder so nette Ideen.
Aber es tut gut zu wissen was „Andere“ darüber denken.
Vielen Dank und liebe Grüße AuP