Erbstreit Hilfe- Wie ist die Rechtslage ?

mein Bruder ist letztes Jahr im Dezember verstorben.
Das Erbe wurde von allen abgelehnt, da er verschuldet war.
Er besass ein Motorrad, das in der Garage stand,die meiner ex-schwägerin gehorte.Ich versuchte mit ihr kontakt aufzunehmen,wegen des Motorrads.Ich bin im Besitz des Orginal Fahrzeugbriefs.Nun musste ich feststellen, das sie es ohne Brief (Wahrscheinlich als verloren gemeldet und ersatz beantragt)Verkauft hat.
Auch beim Nachlass Gericht hatte sie das Krad nicht angegeben.Wie ist die Rechtslage,und wer ist der rechtliche Besitzer,bzw.hat sie sich nicht Strafbar gemacht,da sie es veräusert hat.Sie hat ja kein besitzanspruch

Hallo Zuckerpopel,

am besten fragst Du einen Anwalt.
Normalerweise ist der Besitzer derjenige, der den Originalbrief hat.
So wie Du schreibst gehörte es aber ja Deinem Bruder, ich weiß ja nicht warum Du den Brief hast (evt. für Tüv oder Reparaturen etc.) und er hat es einfach vergessen.

Vielleicht hat er selber ja vor seinem Versterben noch einen neuen beantragt. Die Frage ist auch zu welchem Zeitpunkt das M-Rad verkauft wurde (vorher oder nachher). Denn war es nach seinem Tod noch da, gehört es eigentlich zur Erbmasse.

Da ihr aber alle das Erbe ausgeschlagen habt, gehört es dann eigentlich keinem von euch.

Das alles müßtest Du beweisen können, ich denke persönlich, daß es die ganze Sache nicht wert ist.
Du wirst mit einem Rechtsstreit Deinen Seelenfrieden auch nicht finden.

Alles Gute,
Ruhelos

Hallo Zuckerpoppel

Also grundsätzlich erbst Du garnichts.
Nur Abkömmlinge und Ehegatten des Erblassers haben Anspruch auf das Erbe .Notfalls Pflichtteil.
Seht der Brief auf deinen Namen?
Falls nein gehört das Motorrad zum Erbe.Also deiner Schwägerin.
lieber Gruß das Schattengras

Hallo,

Ihre Frage kann ich Ihnen so einfach nicht beantworten. Wer war denn Eigentümer des Fahrzeugs? Sie oder Ihr Bruder? Und warum befindet sich der original Fahrzeugbrief bei Ihnen?

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
was ist nun richig?
Wer war zum Zeitpunkt des Todes Ihres Bruders tatsächlich „Eigentümer“?
Sie hatten zwar den Brief, waren Sie aber auch Eigentümer? oder hatten Sie den Brief nur zur Aufbewahrung.
Oder gehörte das Fahrzeug der Ehefrau?
Dann konnte sie es auch verkaufen, wie und mit welchen Maßnahmen auch immer.
Wenn aber Eigentümer der Verstorbene war, hätte das Fahrzeug in den Nachlassmasse gehört.
MfG
PB

Hallo,

die Schwägerin hat sich in jedem Fall strafbar gemacht. Wie das genau rechtlich zu werten ist, kann hier dahin stehen. Du meldest die ganze Sache an das Nachlassgericht - denn dahin hattest Du ja sicher auch das vorhanden Krad gemeldet mit dem Hinweis, dass Du den Brief in der Hand hast. Die werden dann alles weitere veranlassen.
Ingeborg

Als Eigentümer haben Sie einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Besitzer (Verwahrer); ersatzweise einen Auskunftsanspruch und Anspruch auf Wiederbeschaffung. Eine Anzeige gegen Unbekannt kann unterstützend wirken. Evtl. kann die Strassenverkehrsbehörde nachverfolgen.
H.-G.

Das kein Besitzanspruch besteht ist nur dann klar wenn das Motorrad zum Zeitpunkt des Todes noch im Eigentum des Bruders war. Gut möglich das das Motorrad der Lebensgefährtin geschenkt wurde. Aber das ist ja alles Spekulation.

Eine strafbare Handlung ist hier in erster Linie für mich nicht ersichtlich. Beschwert wären ggf. die Erben, soweit diese behaupten können, dass das Motorrad zum Nachlass gehörte. Gibt es denn Erben?

ml.

Hallo Zuckerpopel,
wenn Du den Originalbrief hast, müsstest Du doch sehen können wer dort als letzter Eigentümer eingetragen ist.
War das Dein Bruder, müsste das Motorrad eigentlich zum Nachlass gehören, es sei denn, es wurde vor seinem Tod auf die Ehefrau umgeschrieben. Damit konnte sie es auch legal verkaufen. Sollte es sich aber anders verhalten, würde ich auch sagen, es handelt sich um Betrug.
mfg
Lara50

herzlichen Dank für Ihren erbrechtliche Anfrage.

Sie war wohl unrechtmäßige Erbschaftsbesitzerin und durfte daher das Motorrad nicht veräußern. Nichtsdestotrotz wird der Käufer das Rad gutgläubig erworben haben. Der Fahrzeugbrief ist dafür nicht unbedingt notwendig.

Nur wenn Sie in Kenntnis ihres fehlende Rechtes gehandelt hat, kann Sie sich ggf. wegen Untreu bzw. Betrugs zu Lasten der Erben strafbar gemacht haben.

Da müssten man den Sachverhalt genau errurieren.

Zivilrechtlich könnte die Erben den Erlös verlangen. Hier wird Sie aber möglicherweise Gegenansprüche geltend machen, da sie das Motorrad wohl aufbewahrt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 0 2222-93118-0
Fax. 0 2222-93118-2

Die Frage ist doch hier:" Wie und warum sind Sie in den Besitz des Fahrzeugbriefes gelangt, wenn es sich doch nicht um Ihr Eigentum handelt ".

Diese Frage muss geklärt sein um Ihnen eine Antwort geben zu können

Haben Sie denn das Erbe angenommen ?

Hallo Z.,
leider schreiben Sie nicht, weshalb Sie im Besitz des Motorradbriefes sind. Wenn Ihr Bruder den Brief überlassen hätte, um z.B. damit ein gegebenes Darlehen abzusichern, hätten Sie einen Anspruch auf die Verwertung des Mrades gehabt. Das ist aber wohl nicht so, da Sie dies nicht schreiben.

Sie selbst haben ebenfalls die Erbschaft ausgeschlagen, also keinerlei Ansprüche daran. Wenn alle Verwandten ausschlagen, hätten nur noch Gläubiger des Bruders das Recht, den Nachlass incl. Mrad zu pfänden und zu verwerten. Gäubiger könnten auch den Anspruch auf Auszahlung des erlöses bei der Schwägerin pfänden. Aber meistens hat kein Gläubiger Kenntnis von diesen Einzelheiten, sodass „kein Hahn danach kräht“ und die Schwägerin unbehelligt davon kommt.
Wenn die Schwägerin wider besseren Wissens falsche Angaben zur Erlangung eines Zweitbriefes gemacht und diese eidesstattlich versichert hat, könnte sie sich strafbar gemacht haben. Weshalb interessiert Sie das eigentlich? Sie wollen sie doch hoffentlich nicht erpressen, was ebenfalls strafbar wäre.

Schönen Abend noch!
S.

Hallo Zuckerpopel,
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