meine Schwester und ich bilden eine Erbengemeinschaft ,mit Erbteil 1/2 ,habe sie nun mehrfach schriftlich ,mit Frist um ein Nachlassverzeichnis gebeten,sie reagiert nicht,was kann ich machen um zu einer Übersicht der Konten meiner verstorbenen Mutter zu kommen,inzwischen habe ich recherchiert und ein Girokonto gefunden ,mit einem großen Geldbetrag,habe auch meiner Schwester wieder geschrieben, mit der Bitte mir einen konkreten Vorschlag zu machen wie wir die Erbangelegenheit regeln können, keine Antwort. Möchte die Erbsache gerne einvernehmlich lösen, erstmal ohne Anwalt da dies nun auch enorme Kosten verursacht,ist es möglich ohne Anwalt bei Gericht Klage einzureichen??Möchte ja erst mal in Erfahrung bringen was es für Geld-und Sachwerte gibt,bin inzwischen auch sehr misstrauisch geworden da meine Schwester so gar nicht reagiert,sie vermittelt den Eindruck das sie was verbergen will. Vielleicht hat ja Jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir weiter helfen.
Freue mich auf Antworten,Danke im Voraus
Hallo!
Nein, das ist nicht anzuraten.
Schließlich muss das ja richtig formuliert sein, was man da einklagen will, etwa eine Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses.
Mir ist nicht klar, warum man sich nicht mit der Miterbin zusammensetzt( = sich trifft oder einfach mal hinfährt) und gemeinsam ein solches Verzeichnis der Wertgegenstände und Konten und der evtl. vorhandenen Verbindlichkeiten aufstellt.
Kurze Anmerkung: Woher kann man denn Kontodaten und aktuellen Kontostand erfahren haben ? Was früher da mal drauf gewesen sein mag ist heute sicherlich nicht mehr sehr wichtig.
MfG
duck313
Danke für die Antwort,
ganz einfach die Bank muss Auskunft geben ab Todestag nach Vorlage des Erbschein sowie der Personaldaten.
Habe doch schon alles versucht in mehreren Schreiben ,per email, mit der bitte mir einen Vorschlag zu machen
um die Angelegenheit einvernehmlich zu klären,bekomme keine Antwort.
Außerdem wohne ich ca.700 km entfernt ,nicht so einfach ,mal eben hinfahren, vor allem wenn der Andere den
Kontakt nicht will.
Hallo,
als Miterbe hast du zumindest den gleichen Anspruch auf Auskunft wie die Miterbin. Banken, Gericht (Grundbuchamt, Betreuungsgericht…), Behörden etc. werden aufgrund Vorlage des Erbachweises Auskunft erteilen. Wichtig wäre es hier zu erfragen ob auch irgendwelche Vollmachten über den Tod hinaus erteilt wurden, die widerrufen werden könnten. Auch wenn es weit ist, der Schwester mal persönlich auf die Füße zu treten wäre ratsam. Eine Klage halte ich in diesem Stadium für nicht ratsam, da der Auskunftsanspruch ja jedem Erben gleichrangig zusteht. Ob ein Anwalt sinnvoll ist musst du selbst entscheiden.
ml.