in einem Erbstreit ( es geht um einen Pflichtteilanspruch ) sieht es folgendermaßen aus :
Ehepaar verheiratet. Frau hat keine Kinder, Mann hat 1 Kind. Der Mann stirbt. Laut Testament Frau als Alleinerbin eingesetzt. Sohn enterbt. Sohn möchte nun sein Pflichtteil haben.
Laut auskunft der Erbin ist nur noch ca. 40.000 Euro Vermögen vorhanden.
Der Sohn weiss aber das in den letzten 8 Jahren 1 Haus ( 250.000 Euro ca. 2007 ) verkauft und 1 Versicherung ( 60.000 Euro ca. 2008 ) ausbezahlt wurde.
Da das Ehepaar nie in Urlaub gefahren ist, und auch sonst nicht viel Geld ausgegeben hat, muss es ja noch irgendwo vorhanden sein. Der Sohn vermutet das es von der Frau beiseite geschaft wurde.
Laut Ihrer Auskunft habe sie keine Ahnung wo das Geld ist, da es vor ihrer Heirat ( 2009 ) gewessen ist. Dabei waren sie schon zu dem Zeitpunkt des Hausverkaufes und der Auszahlung zusammen ( wohnten aber noch getrennt. Zusammenzug erst 2008 ).
Nun überlegt sich der Sohn eine Anwalt einzuschalten und zu klagen ( auf die 310.000 Euro ). Bleibt die Frage : Lohnt sich das überhaupt ? Wenn die Ehefrau das Geld schon seit 2007 beiseite geschaft hat, wie sollte man dies nachweisen können ? Überhaupt möglich ?
Niemand kann Dir Deine Fragen hier ausreichend beantworten. Niemand kennt die genaue Lage der Dinge, niemand kann hier eventuell vorhandene Unterlagen einsehen.
Du hast doch schon den Rat bekommen einen Anwalt einzuschalten. Ob sich eine Klage lohnt sollte Dir der Anwalt Deines Vertrauens sagen können, dem Du alles vorgetragen und die Unterlagen die Du hast vorgelegt hast.
Und Du weißt ja aus den vorangegangenen Posts: Der Pflichtteilsberechtigte ist in der Beweispflicht was Schenkungen anbelangt. Dieser mußt also dem Gericht Fakten vorbringen, die eine Schenkung beweisen. Reine Vermutungen reichen da meist nicht aus…
Und selbst ein Anwalt kann nur sagen, wie in etwa die Erfolgsaussichten wären, Du weißt ja: Vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand…
Der Sohn weiss aber das in den letzten 8 Jahren 1 Haus ( 250.000 Euro ca. 2007 ) verkauft und 1 Versicherung ( 60.000 Euro ca. 2008 ) ausbezahlt wurde.
Solange der Vater am Leben war, konnte er mit seinem Geld machen was er will. Das Erbe besteht also nur aus dem Vermögen, das am Todestag des vaters noch vorhanden war.
Da das Ehepaar nie in Urlaub gefahren ist, und auch sonst
nicht viel Geld ausgegeben hat, muss es ja noch irgendwo
vorhanden sein. Der Sohn vermutet das es von der Frau beiseite
geschaft wurde.
Zu Lebzeiten des Vaters ist das auch möglich.
Nun überlegt sich der Sohn eine Anwalt einzuschalten und zu klagen ( auf die 310.000 Euro ). Bleibt die Frage : Lohnt sich das überhaupt ?
Das hängt davon ab, wann der Vater gestorben ist.
Wenn die Ehefrau das Geld schon seit 2007 eiseite geschaft hat, wie sollte man dies nachweisen können ?
Was heißt hier „beiseite geschafft“. Wieso glaubt der Sohn ein größeres Recht an dem väterlichen Vermögen zu haben, als es die Ehefrau hat ?
Solange der Vater am Leben war, konnte er mit seinem Geld
machen was er will. Das Erbe besteht also nur aus dem
Vermögen, das am Todestag des vaters noch vorhanden war.
Klar kann er das, aber der Sohn weiss das er sparsam war und auch sonst nie Geld ausgegeben hat. Er wollte dem Sohn ja noch etwas hinterlassen ( trotz Enterbung ). Ist eine schwierige Geschichte.
Zu Lebzeiten des Vaters ist das auch möglich.
Ja, aber das zählt meineserachtes als Schenkung, oder ? Wenn sie mehrere tausend Euro von seinem auf Ihr Konto überweist ( kein gemeinsames Konto )
Das hängt davon ab, wann der Vater gestorben ist.
Gestorben November 2013. Seitdem macht man mit der Auskunft der Erbin rum.
Was heißt hier „beiseite geschafft“. Wieso glaubt der Sohn ein
größeres Recht an dem väterlichen Vermögen zu haben, als es
die Ehefrau hat ?
Weil die Ehefrau NUR an sein Geld wollte. Er war alt und gebrechlich und wollte jemand haben ( auch gegen den Rat seines Sohnes ). Die Frau bot sich an und jeder wusste das sie es aufs Geld abgesehen hatte. Von Ihr kam auch die Enterbung des Sohnes und das sie alles alleine bekommt.
Daher ist der Sohn hier „sauer“ und will soviel es geht haben
Ja, aber das zählt meineserachtes als Schenkung, oder ?
Nicht unbedingt.
Gestorben November 2013.
D.h. alles was vorher ausgegeben wurde, geht den Sohn nichts an.
Weil die Ehefrau NUR an sein Geld wollte.
Das ist eine Sache zwischen den Eheleuten, da hat sich der Sohn völlig herauszuhalten. Es sei denn, der Sohn möchte sich später von seinen Kindern vorschreiben lassen, was er mit wem zu tun oder zu lassen hat.
Daher ist der Sohn hier „sauer“ und will soviel es geht haben
Dann ab zum Anwalt und Pflichtteil Stand 2013 holen.
die Aussage, dass den Sohn Schenkungen des Vaters vor seinem Tode nichts angehen, stimmt so nicht. Hier könnte es durchaus sein, dass sich insoweit ein Pflichtteilsergänzungsanspruch als Pflichtteil auf die vollzogenen Schenkungen ergeben könnte (§ 2325 BGB). Dabei sollten allerdings „Anstandsschenkungen“ berücksichtigt werden, die nicht unter den Ergänzungsanspruch fallen würden.
die Aussage, dass den Sohn Schenkungen des Vaters vor seinem Tode nichts angehen, stimmt so nicht.
Das habe ich auch nicht gemeint. Natürlich ist eine notarielle Schenkung auch innerhalb einer Familie im Erbfalle zu berücksichtigen. Ich wollte ausdrücken, dass der Vater sein Geld zu Lebzeiten seiner Ehefrau überweisen/geben/überlassen kann, ohne dass der Sohn darauf einen Anspruch hat.
bei den von dir vorgetragenen Indizien wäre ich zunächst auch erstmal skeptisch zu den Angaben der Erbin.
Der Erbe hat auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, ggf. auf Verlangen unter Zuhilfenahme eines Notars. Soweit an der Richtigleit dieses Verzeichnisses Zweifel bestehen hat der Erbe die Richtigkleit zu Protokoll des Nachlassgerichts an Eides statt zu versichern, § 2006 BGB.
Nun ist es aber auch wichtig den ganzen Umfang der Pflichtteilsansprüche zu erkennen, insbesondere die Ansprüche die sich aus einem Pflichtteilsergänzungsanspruch ergeben können.