Hallo,
nehmen wir mal folgenden, frei erfundenen Fall an:
Eine alte Frau stirbt und hinterlässt drei Kinder nebst Enkel und Urenkel. Sie hatte ein Haus, Schmuck im Tresor, Bargeld und Geld auf diversen Spar- und Girokonten. Außerdem hat sie für die Urenkel jerwils ein Sparbuch angelegt, auf das sie (und auch andere Familienmitglieder) regelmäßig eingezahlt hat. Diese Sparbücher laufen auf ihren Namen, die Namen der Urenkel hat sie handschriftlich darauf vermerkt. Die alte Dame hat kein Testament gemacht. Jedes ihrer Kinder hat Vollmacht über ihre Konten.
Nun hat eines der drei Kinder vom sämtlichen verfügbaren Geld 1/3 abgehoben und beansprucht es für sich. Auch die nicht unbeträchtlichen Beträge der Sparbücher für die Urenkel hat er mit eingerechnet und sich „seinen Anteil“ genommen. Außerdem hat er den gesamten Schmuck aus dem Tresor an sich genommen.
Der Wert des Hauses muss noch ermittelt werden, da sind sich die Erben nicht einig, auf welche Art dies geschehen soll, da jeder dem Vorschlag des anderen misstraut.
Wie könnte man, wenn überhaupt, gegen diesen Erben vorgehen, so dass die Urenkel das ihnen zugedachte Geld erhalten?
Gibt es eine objektive Art der Wertermittlung für ein Haus?
Kann man den Schmuck wieder an einen neutralen Ort bringen lassen?
Wohin könnte man diese Familie zur Beilegung ihrer Erbstreitigkeiten verweisen?
Danke und Gruß
ulla