Dürfen Erben ein fest installiertes Holzhaus (mit festem Fundament und Stromanschluss) ohne weiters vom Grundstück entfernen und veräußern?
Das Grundstück gehört ebenfalls einem Erbberechtigten (Bruder), jedoch nicht dem Erbverwalter (Schwester).
Verstorbene Mutter lebte mit auf dem selben Grundstück wie der Sohn (o.g. Bruder), jedoch in einer seperaten Wohnung.
Hallo!
Wer hat was geerbt ?
Grundstück und Haus wurden nach Todesfall vererbt ?
Dann dürfen die Erben damit auch machen was sie wollen… Sind es mehrere Erben und sich nicht einig, dann gehts nicht. Mehrheit zählt hier nicht. Es müssen alle Erben einverstanden sein.
MfG
duck313
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Es ist so, dass die Mutter verstorben ist. Grundstück samt beiden Häusern wurden dem Sohn zugesprochen. Nun ist die Tochter dabei die Wohnung der verstorbenen Mutter auszuräumen und die Möbel zu verkaufen. Sie ist als Erbverwalterin festgelegt. Nun ist die Frage ob sie auch das Holzhaus entfernen darf welches ja auf dem Grundstück des Sohnes steht und fest installiert ist.
MfG ThomasOhle
Hallo!
Es wird leider nicht viel klarer !
Wenn der Sohn der Alleinerbe ist, wieso gibt es dann einen Erbverwalter ?
Was soll der laut Testament machen ? Er müsste ja FÜR den Alleinerben tätig werden,aber nicht gegen seiner Willen.
Am besten man geht mit allen Unterlagen zu einem Anwalt und lässt sich beraten.
Ich verstehe nicht, wie man zulassen kann, das Haus wird zerlegt und abtransportiert, wenn man der Erbe des Hauses ist und das nicht will .
Nicht mal das Ausräumen der Wohnung wäre erlaubt. Das müsste alles der Erbe machen.
MfG
duck313