Erbt der Schwager?

Hallo,
ich lebe gerade in Trennung (Scheidung schon eingereicht). Mein Nochehemann und ich haben eine gemeinsame Eigentumswohnung gekauft. Diese will ich behalten, er überschreibt mir seinen Anteil. Da die Ehe kinderlos war und ich auch nicht mehr vorhabe, Kinder zu bekommen, ergibt sich folgende Frage.
Wenn ich einmal sterben sollte, wer erbt dann die Wohnung? Mein Nochehemann hat einen Bruder, ich keine Geschwister. Da ich auch noch relativ jung bin, werden im Normalfall meine Eltern nicht mehr leben, um zu erben.
Hätte er ein Anrecht? Oder ist es so, dass wenn meine „Linie“ ausgestorben ist, dass die Wohnung an den Staat fällt?
Vielen Dank für Eure Infos im Voraus.

Hallo!
Da Du keine Geschwister mehr hast und wie Du schon erwähnt hattest, Deine Eltern bis dahin nicht mehr leben werden…wird im 3. und 4. Verwandtschaftsgrad gesucht. Cousinen, Großcousinen…etc. Wenn da auch wirklich nichts zu finden ist, so fällt Dein Teil dem Schwager in die Hände…Du kannst aber auch zu Lebzeiten verfügen was mit dem Teil Deiner Wohnung passier…so z.B. kannst Du es einer wohktätigen Organisation zukommen lassen, somit muss Dein Schwager dann, nach Schätzung des Objekts diesen teil an diese Organisation auszahlen…;-D Ich hoffe Dir geholfen zu haben!!

Die Antwort von Fledermaus2010 beinhaltet einen gravierenden F e h l e r: Nach der Ehescheidung können weder der Ex noch dessen Verwandte (diese ohnehin nur theoretisch als „Erbeserben“!) Ihre gesetzlichen Erben werden.-
In Ihrem Fall sollten Sie ein Testament errichten, wenn Sie eine bestimmte Person oder Institution begünstigen wollen. Sie sollten es beim Amtsgericht hinterlegen. Ein notarielles T. wird i.d.R. automatisch dort hinterlegt.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann