wenn der Lebenspartner das Erbe ausschlägt und dann der Staat erbt , erbt dann der Staa auch die unterschriebene Bürgschaft des Verstorbenen mit ?
Vielen Dank
wenn der Lebenspartner das Erbe ausschlägt und dann der Staat
erbt , erbt dann der Staa auch die unterschriebene Bürgschaft
des Verstorbenen mit ?
Vielen Dank
natürlich nicht
Hallo,
wenn der Lebenspartner das Erbe ausschlägt und dann der Staat
erbt , erbt dann der Staa auch die unterschriebene Bürgschaft
des Verstorbenen mit ?natürlich nicht
ich hätte jetzt einfach mal so gedacht, dass aber ggf. Ansprüche aus einer Bürgschaft von den Erben bezahlt werden. Wie sieht es denn damit aus? Und wie lange müssten ggf. diese Ansprüche bestehen bzw. wie lang ist die Frist, um sie bei den Erben anzumelden?
Gruß
loderunner (ianal)
Auch ein nettes Hallo,
die Bürgschaft ist ja keine Forderung (Guthaben) sondern eine Verbindlichkeit (zu zahlende Schuld), welche in Anspruch genommen werden kann.
Die Bürgschaft erlischt zwar nicht mit dem Tod, aber der Staat ist hieraus nicht in Haftung zu nehmen.
Schönen Tag noch.
wenn der Lebenspartner das Erbe ausschlägt und dann der Staat
erbt , erbt dann der Staa auch die unterschriebene Bürgschaft
des Verstorbenen mit ?
Vielen Dank
Die Frage war ganz deutlich „erbt dann der Staat auch die unterschriebene Bürgschaft des Verstorbenen mit ?“
Antwort ist nein.
Jede weitere deiner Frrgen könntest du in ein neues Thema stellen.
Wieso sollte es da Fristen geben, nachdem der Erbe die Verpflichtung Bürgschaft vererbt bekommt und Rechtsnachfolger wird?
Nur der Staat als Erbe ist ein Rosinenpicker 