Erbt die Tochter nichts?

Hallo,
der70 jährige Vater einer Tochter verstarb.Die neue Frau des Vaters sagt dass er nichts hinterlässt.
Vor 7 Jahren ,als er noch Witwer war besaß er sehr viel.Dann hat die 4 Frau ihn geheiratet und nun sagte sie bei der Beerdigung dass ( seine )Tochter dafür auch mit aufkommen muss , da der Vater nichts hinterlässt.
Ist dass wirklich so? Man weiß , dass der Vater ( ihrem Sohn ) die letzten Jahre mehrere Autos geschenkt hat.
Steht der Tochter nichts zu ?
Vielen Dank für eine Antwort

Hi,

einer leiblichen Tochter steht durchaus ein Pflichtteil zu, wäre sie das einzige Kind auch ein entsprechend größerer… Nur … sollte die Aussage „da ist nichts“ richtig sein, was wollte die Tochter dann erben… 50% von nichts sind immer noch nichts…

Dieses wäre doch zunächst einmal zu verifizieren.

Auch diese Abfolge wäre nicht so unüblich. Frauen sind ab und zu teuer :smiley: insbesondere, wenn die Frau vielleicht sogar noch wesentlich jünger als der Erblasser war …

auch nicht mehr als 7 Jahre her, vermute ich …

Dann käme vielleicht § 2325 BGB in Betracht, denn der Erblasser hat hier offensichtlich in den letzten Jahren vor seinem Tod Schenkungen vollzogen und dadurch sein Vermögen zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten (Tochter) verringert.

Gruß
Ξ

Nach der gesetzlichen Erfolge, § 1924 BGB, wäre die leibliche Tochter des Verstorbenen gemeinsam mit ihrem Bruder und weiteren leiblichen oder adoptierten Kindern des Vaters hälftig neben der Witwe erbberechtigt, kann mindestens aber den zu ihrer Erbquote hälftigen Pflichtteil in Geld gegen den Nachlass beanspruchen.
Der bemäße sich zutreffenderweise allerdings an dem Reinnachlass, also an dem, was nach Abzug der Verbindlichkeiten und Bestattungskosten des Erblassers an dessem Vermögen verbliebe.
Unbeschadet dessen wäre sie im Rahmen ihrer Unterhaltsfähigkeit oberhalb ihres Freibetrages aus eigenen Einkünften an den Beerdigungskosten anteilig heranzuziehen, sofern der Nachlass die nicht hergäbe.

Ob „der Vater nichts hinterlässt“, muss die Erbschaftsbesitzerin darlegen, meint, „dem Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen“, § 2027 (1) BGB.

Lebzeitige Schenkungen fallen nicht mehr in den Nachlass. Innerhalb von 10 Jahren hergegeben, hätte die Tochter allerdings einen abschmelzenden Ergänzungsanspruch n. § 2325 (3) BGB, meint, der alljährlich um 1/10 sinkende Schenkungswert würde den Nachlass hinzugerechnet. Als Erbin allerdings nur dann, wenn ihr tatsächliches Erbe ohne Fahrzeugwerte niedriger ausfiele als der dazu hälftige (!) Pflichtteilsanspruch mit Schenkungswert.

G imager

Hi,

vermutlich ist der Sohn nicht der Sohn des verstorbenen Vaters, sondern der Sohn der neuen Frau. Im UP steht (seine) Tochter und (ihrem Sohn).

Sofern der Sohn nicht durch den Erblasser adoptiert wurde, erbt er nur, wenn dies testamentarisch festgelegt wurde.

Gruß
Tina

vielen dank für die schnelle antwort
gruß bowie

hab dank für die ausführliche antwort
gruß bowie