Erbt ein Sohn, der seit Jahren untergetaucht ist?

Hallo,

wie würdet Ihr folgenden Fall sehen:

Ein junger Mann, Mitte 20, taucht unter. Seine Familie räumt die gemietete Wohnung, auch nach 12 Jahren läßt der Untergetauchte nichts von sich hören.

Eine Vermisstenanzeige nimmt man der Familie nicht ab, weil der junge Mann volljährig und nicht dazu verpflichtet ist, sich bei seiner Familie zu melden. Bei der Räumung der Wohnung wurden weder Ausweis, Krankenkasse o. ä. gefunden.

Er hat eine Schwester und einen Bruder, den Eltern gehört ein Haus. Was wäre, wenn den Eltern etwas passiert? Das Haus könnte, da es zur Erbmasse der 3 Geschwister gehören würde, wohl nicht verkauft werden. Stände dem Untergetauchten sonst ein Pflichtteil oder gar ein drittel des Erbes zu?

Was meint Ihr?

Ich danke für eure Meinungen!
LG Uta

Hi,

soviel ich weiß steht es ihm zu, nur wo kein Kläger…
Soll heißen: wenn kein Testament vorhanden ist wird auch der Sohn nicht informiert und kann in dem Moment auch nichts erben. Somit können die beiden Geschwister auch das Haus verkaufen. Wie es allerdings aussieht wenn der Sohn nach … Jahren vom Tod der Eltern erfährt und es ist kein Testament vorhanden weiß ich nicht.

Ups fast vergessen, bin Laie kein Experte.

Gruß

Katl

Grundsätzlich bestimmen die Erblasser selbst, wer Erbe wird - vorausgesetzt, sie hinterlassen ein Testament. Wird der Sohn enterbt, erbt er auch nix.

Was allerdings die Pflichtteilsberechtigung angeht, die ja nur dem halben (fiktiven) gesetzlichen Erbteil entspricht, so glaube ich, ohne Erbrechtsexperte zu sein (Wiz wird sicher noch was dazu sagen…), nicht, dass der Mann leer ausgeht.

Der Pflichtteilsanspruch würde m.E. entfallen, wenn der Mann auch im Fall der gesetzlichen Erbfolge nicht erben würde. Dem wäre so im Fall der Erbunwürdigkeit. Hierzu:

http://dejure.org/gesetze/BGB/2339.html

Von „Er hat sich lange nicht mehr gemeldet“ steht da allerdings nichts drin.

Leva

Soll heißen: wenn kein Testament vorhanden ist wird auch der
Sohn nicht informiert und kann in dem Moment auch nichts
erben.

Aber hallo, und wie der das kann! Erbe zu sein, setzt nicht voraus, vom Erbe zu wissen!

Ups fast vergessen, bin Laie kein Experte.

Wissen wir.

Levay

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Hallo,

wie würdet Ihr folgenden Fall sehen:

Er hat eine Schwester und einen Bruder, den Eltern gehört ein
Haus. Was wäre, wenn den Eltern etwas passiert?

Ohne Testament der Eltern wird er zum Miterben, und damit fängt für die beiden anderen Erben der Ärger auch schon an, denn für einen gemeinsamen Erbschein (den man zur Veräußerung des Objekts brauchen würde) müsste der verschollene Bruder mit unterschreiben. Da würde dann nur noch ein Verfahren auf Toterklärung helfen, wenn man den Mann anderweitig nicht auftreiben kann. Wenn das Objekt kurzfristig verkauft werden soll, nützt einem dies aber gar nichts, und nicht jeder potentielle Käufer wird sich auf Konstruktionen einlassen, die zunächst ohne Erbschein funktionieren (findige Anwaltskollegen und Notare kennen da diverse Dinge). Und ja, er wäre dann zu gleichen Teilen wie seine Geschwister am Erbe beteiligt.

Besser wäre daher ein Testament, das den Bruder enterbt, denn dann hätte er nur einen Pflichtteilsanspruch, den er aber auch geltend machen müsste. D.h. wenn er nicht kommt, dann bekommt er auch nichts.

Allerdings wird bei Testamentseröffnung nach allen potentiellen Erben gefragt, und da der verschollene Bruder potentieller Erbe ist (er könnte ja das Testament ggf. erfolgreich anfechten), müsste er hier benannt werden. Und da es mit dem Verschwinden in diesem Land gar nicht so einfach ist, ist es nicht ausgeschlossen, dass man ihn dann doch wieder auftreibt (hat die Familie mal in den letzten Jahren eine Meldeamts-Anfrage zur letzten bekannten Adresse gemacht?)

Noch pfiffiger fände ich natürlich in folgende Richtung zu überlegen: Die Eltern übertragen das Haus sofort gegen Nießbrauch auf die „greifbaren“ Kinder, und machen zusätzlich ein Testament wonach der verschollene Bruder enterbt wird. Sollten nach der Schenkung dann zehn Jahre vergehen, würde diese Schenkung keine Pflichtteilsergänzungsansprüche mehr auslösen und wäre somit der Wert des Hauses auch aus einem ggf. geforderten Pflichtteil raus.

Da diese ganzen Geschichten aber immer im konkreten Einzelfall entwickelt werden müssen, und es um viel Geld und ein nicht zu unterschätzendes Risiko geht, bleibt hier nur der dringende Rat, zu einem spezialisierten Anwaltskollegen zu gehen. Das ist gut investiertes Geld. Bei Interesse mehr gerne per Mail.

Gruß vom Wiz

Hallo, Ihr alle,

ich danke euch erst einmal sehr… und werde der Familie davon erzählen.

Der junge Mann ist verschwunden, hat sich auch nie mehr gemeldet. Trotzdem nimmt man der Familie keine Vermisstenanzeige ab.

Sicher wären die Eltern froh, wenn er wieder auftauchen würde, vielleicht hat er sich ja auch einer Sekte angeschlossen, wer weiß das schon.

Zumindest sollte sich die Familie Gedanken machen, soviel ist klar.

Noch einmal vielen Dank und liebe Grüße!
uta