wir haben heute unter Freunden darüber diskutiert, ob ein volljähriges Kind, noch vor dem Ableben eines Elternteiles seinen „Erbteil“ einfordern kann! Was passiert, falls die Eltern die finanziellen Möglichkeiten zur Auszahlung nicht haben?
die Antwort ist einfach und klar,
solange der Erblasser lebt, kann er mit seinem Vermögen machen, was er will. Verprassen, verjubeln usw… Keiner, kein Kind und kein Kegel hat vor dem Tod eines Elternteils einen Erbanspruch bzw. kann diesen verlangen!
Wo kämen wir dahin, wenn Kinder über das Vermögen der Eltern zu lebzeiten verfügen oder daran Anspruch erheben könnten.
Schon die Frage verwundert mich sehr.
Wobei ich kein Rechtsexperter bin, kann ich so „nur“ meine Meinung sagen.
Kann ich schwer vorstellen, dass jemand - egal ob es ein volljähriges Kind, oder ein Erwachsenen Mensch ist - noch vor dem Ableben eines Elternteiles seinen „Erbteil“ erfordern könnte.
Aber, - wie gesagt - ich bin kein Rechsexperter - damit muss schon einen fachlich kompetenten „Jemand“ fragen.
Gruss Cili
wir haben heute unter Freunden darüber diskutiert, ob ein
volljähriges Kind, noch vor dem Ableben eines Elternteiles
seinen „Erbteil“ einfordern kann! Was passiert, falls die
Eltern die finanziellen Möglichkeiten zur Auszahlung nicht
haben?
Ein Pflichtteil kann eingefordert werden. Deshalb wird sehr häufig unter Geschwistern den Eltern gegenüber eine Pflichtteilsverzicht ausgesprochen, der aber notariell beurkundet sein sollte. Im schlimmsten Fall ist ein überlebendes Elternteil zur Zahlung verpflichtet - mit allen Konsequenzen. Das kann bis zur Neuverschuldung führen!