Mal angenommen, ein Mensch habe ein Viertel oder ein Achtel an einer Immobilie geerbt, und er sei entsprechend im Grundbuch eingetragen. Nun wäre er von den Miterben in Höhe des Zeitwertes ausbezahlt worden.
Was wäre dann mit Grundbucheintrag.
Müsste/sollte/könnte er sich aus dem Grundbuch löschen lassen? Weil er seinen Anteil ja bekommen hätte.
Mal angenommen, ein Mensch habe ein Viertel oder ein Achtel an
einer Immobilie geerbt, und er sei entsprechend im Grundbuch
eingetragen. Nun wäre er von den Miterben in Höhe des
Zeitwertes ausbezahlt worden.
Was wäre dann mit Grundbucheintrag.
Müsste/sollte/könnte er sich aus dem Grundbuch löschen lassen?
Weil er seinen Anteil ja bekommen hätte.
Müssen muss er nicht, sollte die Erbengemeinschaft aber auf jeden fall tun!
Wer müsste sowas beantragen?
Ein von der Erbengemeinschaft beauftragter Notar.
Wer müsste einverstanden sein?
Natürlich die restlichen Erben, die noch im Grundbuch eingetragen sind.
hallo,
wer ermitelt der zeitwert eigentlich?
kann man die gemeinschaft zur zahlung einer summe x zwingen?
wäre es erpressung wenn man sagt zahlt mir XXX€ oder ich leite die zwangsauflösung in die wege???