Erbteil auszahlen laßen, einklagen!

hallo

von A ist sein Vater im März gestorben, er steht nun mit 1/4 im Grundbuch mit drinen und sein Bruder auch.

Nun ist es so das A es auszahlen laßen will von ihm, da A dies dringend benötigt. Sein Bruder will das aber nicht. Kann A das nun Einklagen? Und wenn ja wie?

Kann A auch gleich den 1/4 Teil von seiner Mutter mit einklagen? Denn alles auf einmal wäre ja einfacher als auf zweimal zu machen.

danke

Wem gehört der 4. Teil?

Interessiert…

HighQ

Hallo,

Kann A das nun Einklagen? Und wenn ja wie?

Sofern man sich nicht untereinander einig wird, kommt nur eine Teilungsversteigerung http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung in Frage. Da ist man aber gut beraten sich an Fachleute zu wenden die sich damit auskennen und auch vorher zu fragen, welche Kosten auf einen zukommen können (einige davon kommen auch, wenn niemand steigert bzw. sind vorab zu bezahlen).

dringend

Das geht aber nicht von heute auf morgen (Minimum ein Jahr sollte man schon einplanen, besser zwei).

Kann A auch gleich den 1/4 Teil von seiner Mutter mit
einklagen?

So lang die Mutter noch lebt nicht.

Cu Rene

nun Einklagen? Und wenn ja wie?

Warum sollte der Bruder A auszahlen müssen ? A könnte ja auch seinen Bruder auszahlen (müssen).

In so einem Fall ist die Zwangsversteigerung „zur Aufhebung der Gemeinschaft“ notwendig. Aber das kostet Zeit und zuerst einmal auch Geld.

Erbteil auszahlen lassen, einklagen!
Hallo,

so einfach ist das bei den gelieferten Fakten nicht zu beantworten.

Es gibt doch 4 Viertel, ich vermute Bruder A, Bruder B, Vater und Mutter jeweils 1/4. Wenn einer von denen stirbt, hängt die zukünftige Verteilung davon ab, wie sich das Erbe verteilt. Jedenfalls dürfte das im Grundbuch eingetragenen Viertel kein Erbe sein, sondern einfach nur „Eigentum“.

„Klagen“ wäre erstmal der falsche Weg. Man kann niemanden dazu zwingen, etwas gegen seinen Willen zu kaufen (was Bruder A offenbar will). Hat A denn schon einmal versucht, alle Beteiligten an den Tisch zu bekommen?

Gruss

Iru

mein bruder hat 1/4 und ich habe 1/4 und die andere ganze hälfte hat meine mutter noch.

hallo
es gibt nur noch A wo mit dem Bruder zu jeweils 1/4 im Grundbuch steht und die Mutter die die restliche Hälfte besitzt. Dies ist erst seid kurzem so, da der Vater von A und seinem Bruder starb.

Das hab ich fast vermutet, danke trotzdem für die Klarstellung… zur allenfalls notwendigen Teilsungsverteigerung wurde ja schon alles gesagt.

Hallo Irubis,

Es gibt doch 4 Viertel, ich vermute Bruder A, Bruder B, Vater und Mutter jeweils 1/4.

bitte verstehe meine Frage nicht als Widerspruch. Mich interessiert der Fall einfach, weil ich bisher mit einer anderen Verteilung gerechnet hätte.

Hier mal meine bisherige Vermutung. Zur Verdeutlichung als Wert 300.000 € angenommen.

  1. Das Haus gehört zu Lebzeiten Vater und Mutter. Also hat jeder Anteil einen Wert von 150.000 €.

  2. Der Vater stirbt, und hinterlässt seinen Anteil (150.000 €) seinen Erben (Ehefrau und 2 Söhne). Somit erhält jeder Erbe einen Anteil im Wert von 50.000 €.

  3. Dadurch besitzt die Mutter nach dem Tod des Vaters einen Anteil mit Wert von 200.000 € (150.000 € eigener Anteil + 50.000 € Erbe vom Vater)

  4. Die beiden Söhne hätten dann jeweils einen Anteil in Höhe von 50.000 €.

  5. Nach dieser Rechnung wäre der Anteil an dem Haus für die Mutter 4/6 und für die Söhne jeweils 1/6.

Dieses Beispiel setzt allerdings voraus das es kein Testament gab welches eine andere Verteilung der Erbschaft regelt.

Da ich juristischer Laie bin, könntest du mir eventuell erklären ob (und wo) da ein Gedankenfehler von mir ist?

Vielen Dank und Gruß
Horst

Hallo Silvy,

mein bruder hat 1/4 und ich habe 1/4 und die andere ganze hälfte hat meine mutter noch.

Die eine Hälfte hat der Mutter doch bestimmt auch schon vor dem Tod des Vaters gehört? Hat die Mutter von der Hälfte des Vaters denn nichts geerbt?

Gruß
Horst

Hallo,

  1. Das Haus gehört zu Lebzeiten Vater und Mutter.

    Da ich juristischer Laie bin, könntest du mir eventuell
    erklären ob (und wo) da ein Gedankenfehler von mir ist?

Testament wurde ja schon erwähnt. Die Mutter könnte Geld oder was auch immer aus der Erbmasse bekommen haben, statt einem Anteil am Haus.
Viel wahrscheinlicher ist aber in der Konstellation, daß das Haus dem Vater alleine gehört hat, weil er es z.B. selbst von seinen Eltern geerbt hat oder es bereits mit in die Ehe gebracht hat.

Cu Rene

dass nach dem Ehegattenerbrecht der Ehefrau gesetzlich = ohne Testament 1/2 und den beiden Kindern je 1/4 zustehen.
Aus den spärlichen Äusserungen der TE lässt sich bisher nur schliessen, dass der Vater allein im Grundbuch stand und ohne Testament verstarb oder testametarisch verfügte, dass die Ehefrau zu 1/2 und beide Kinder zu je 1/4 erben sollen.
MfG ramses90

Hallo Ramses,

dass nach dem Ehegattenerbrecht der Ehefrau gesetzlich = ohne Testament 1/2 und den beiden Kindern je 1/4 zustehen.

vielen Dank für deine Antwort. Also auf mein Beispiel bezogen würde das bedeuten:

Wenn vor dem Tod des Vaters beide (Vater und Mutter zu gleichen Teilen) im Grundbuch gestanden hätten, dann hätte die Mutter einen Anteil in Höhe von 75.000 € geerbt und die beiden Söhne jeweils einen Anteil in Höhe von 37.500 €. Somit wäre (unter diesen Umständen) der Anteil der Mutter nach dem Tod des Vaters 225.000 € Wert.

Wie die Besitzverteilung vor dem Tod des Vaters war wurde tatsächlich nicht genannt. Deswegen habe ich wohl einfach vorausgesetzt dass das Haus Vater und Mutter zu gleichen Teilen gehörte.

Aber selbst dann, wäre ja meine erste Rechnung nach der jetzigen Info nicht richtig gewesen. Also vielen Dank für die Aufklärung.

Gruß
Horst

hallo
also dem Vater gehörte das ganze mit 300.000 und war auch so im grundbuch eingetragen, nach dem Tod gab es kein Testament. Daher gehört nun der Mutter 150.000 und den beiden Söhnen 75.000. So wie ich es schon einmal sagte, die Mutter hat die Hälfte und die Kinder jeweils 1/4, is doch net schwer.

wie schon erwähnt, nein.

alle Informationen hat. Die waren aber nicht da und wurden jetzt erst bekannt gegeben.
Es ist nämlich ein himmelweiter Unterschied ob beide oder nur der Verstorbene im Grundbuch standen oder ob gewillkürte oder gesetzliche Erbfolge.
ramses90

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