Guten Tag.
Mein Vater ist 1983 verstorben seine Mutter/meine Oma, verstarb 1986.Sie hat ein Haus mit Grundtsück bessen.
Mein Vater hatte 2 Brüder einer dieser Brüder wohnte mit meiner Oma,seiner Frau und seinen Sohn in den Haus meiner Oma. Der letzte Bruder meines Vaters ist September 2012 verstorben.
Nun hat der Sohn meines Onkels mich angeschrieben das ich auf meinen Erbteil von den Haus und Grundstück verzichten soll.
Ich wusste gar nicht das ich einen Erbteil an den Haus bessen habe.
Ich weiß auch nicht ob ich verzichten muß/soll,die Frage ist ja auch wie bekomme ich raus was mein Erbteil Wert ist.
Falls ich nicht verzichten sollte wie ginge es dann weiter?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Gruß Asgard
Guten Morgen Asgard306,
natürlich haben Sie einen Erbanspruch auf dieses Haus, da Sie nach Ihrem Vater Erbin (ich gehe davon aus, dass Sie eine Frau sind
) geworden sind durch dessen Tod.
Wie hoch dieser Erbanteil ist, kann Ihnen nur der Bruder/Ihr Onkel beantworten.
Sie sollten auf keinen Fall verzichten! Dieser Erbteil steht Ihnen zu.
Da ich solche „Fälle“ aus unserem Anwaltsnotariat kenne, rate ich Ihnen dringendst, einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen, der einmal den Onkel anschreibt, um a) zu erfahren, wie hoch der Anteil ist und b) zu sagen, dass Sie nicht verzichten werden.
Wieso denn auch? Dieser Erbteil steht Ihnen rechtlich zu.
LG aus Stuttgart
Hallo,
ich versuche, mir die Erbfolge vorzustellen. Das geht aber nur, wenn der jetzt verstorbene Bruder Ihres Vaters kinderlos war. Dann erben -wenn vorhanden- die Ehefrau und die Geschwister des Bruders. Da Ihr Vater längst vorverstorben ist, treten Sie an die Stelle Ihres Vaters. Somit haben Sie den Anteil Ihres Vaters geerbt.
Welchen Wert dieser Anteil hat, kann ich nicht wissen, aber ob Sie darauf verzichten wollen, müssen Sie wissen.
Ich würde die Ausschlagung erst erkären, wenn ich volle Klarheit hätte. Wenn mir ein Erbe zusteht, so würde ich es auch nicht ausschlagen.
MfG
PB
herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Erbrecht.
Ohne anwaltlichen Rat, sollten Sie auf ein etwaiges Erbe nicht verzichtn.
Sie sollten am Besten einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren.
Weitere Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht finden Sie auch unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Mit dem Tod des Opas ist zwischen Ihnen und den genannten Verwandten eine Erbengemeinschaft entstanden, da offenbar kein Testament vorliegt (gesetzliche Erbfolge). Es geht somit nicht um einen Erbverzicht, sondern um eine Erbauseinandersetzung mit dem Ziel, aus dem Gemeinschaftseigentum ein Alleigentum zu schaffen. Dies geschieht durch einen notariellen Vertrag nach Einigung über die Abfindung. Den Wert Ihres Anteils müssen Sie zweckmäßiger Weise irgendwie in Erfahrung bringen, z.B. bei einem/einigen Immobilienmakler/n, oder in der Immobilienabteilung einer Sparkasse, Volksbank o.ä. Bei Uneinigkeit hilft nur ein Verkehrswertgutachten, welches Sie nach Möglichkeit gemeinsam (!!) in Auftrag geben sollten. Es kostet aber. --Jeder von Ihnen kann übrigens (im Falle des Streits) die Versteigerung beantragen, ohne die Zustimmung der anderen Erben.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Hallo,
Warum solltest du auf deinen Erbteil verzichten? Das wäre ja Unsinn. Was den Wert deines Erbteils angeht, so wäre es wünschenswert zu prüfen was denn überhaupt für ein Erbnachweis vorliegt. In jedem Nachlassverfahren muss von den erben der Gesamtwert des Nachlasses angegeben werden. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes der Oma. Ich vermute mal ganz stark das es einen Erbschein gibt und kein Testament. Die Quote deines Erbteils steht im Erbschein.
Für die weitere Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft wäre ggf. Rechtsrat bei einem Anwalt zu suchen. Aber bitte kein „Wald und Wiesenanwalt“, sondern einer der sich wirklich mit Erbrecht auskennt.
ml.