Hallo!
Mal angenommen:
Von ursprünglich drei Geschwistern ist die Mutter Eigentümerin eines Hauses. Eines der drei Geschwister ist verstorben war zum Zeitpunkt des Todes von seiner Frau getrennt (nicht geschieden) und hat einen Sohn. Wie verteilen sich die Anteile im Erbfall?
Vielen Dank für Antworten.
LG
elviretta
So, wie es im Testament steht; wenn es kein Testament gibt, ergeben die beiden Kinder je 1/3 und das Enkelkind wegen § 1924 III BGB das restliche Drittel. Die Witwe kriegt gar nix, egal ob getrennt, geschieden oder was auch immer.
Levay