ein ehepaar ( frau eingeheiratet, mann aus 1. ehe ein sohn. ehefrau nr. 1 ist tot ) möchte ihren einzigen sohn enterben und ihm so wenig wie möglich von einem pflichtteil zurücklassen.
dazu geht der mann nun her und gibt seiner ehefrau sein ganzes geld ( schenkung im jahr 2009 ).
wie lange müsste die schenkung hersein damit der sohn hier nichts mehr bekommen kann oder der teil so minimal wie möglich ist ?
was würde passieren wenn der mann nun sterben würde und die frau behauptet das geld sei ausgegeben ? müssen hier nachweise angebracht werden wann wieviel geld ausgegeben wurde ?
Denn i.d.R. gehört der Frau doch bereits jetzt die Hälfte des Vermögens. Stirbt der Mann, dann erbt sie nach gesetzlicher Erbfolge von der Hälfte des Mannes nochmals die Hälfte(hat dann 3/4) und der Sohn erbt die Hälfte seines leiblichen Vaters = 1/4.
Und mit Testament kann ja die Ehefrau alles allein erben. Dem Sohn bliebe dann nur das Pflichtteil, also die Hälfte der oben genannten Hälfte, d.h. 1/8 des Gesamtvermögens.
Weniger geht kaum zu machen.
Und zu Lebzeiten dürfen beide Eheleute ja mit dem Geld machen was sie wollen, verbrauchen sowieso.
Das mit der Schenkung zu Lebzeiten kann im späteren Erbfall Ergänzungsansprüche auf das Pflichtteil auslösen, wenn noch keine 10 Jahre vergangen sind.
Und es können auch Geschenke gemacht werden, die nicht angerechnet werden, wenn sie im Rahmen der Vermögensverhältnisse angemessen sind, etwa zu Geburtstag,Hochzeitstag,Weihnachten o.ä.
800.000 durch 2 = 400.000 Erbteilhälfte. Und davon dann 1/8
als Pflichtteil.
Nene. das durch-zwei-teilen ist schon im Achtel enthalten.
Also 800.000/8=100.000.
Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles. In vorliegender Konstellation wäre der gesetzliche Erbteil je 1/2, da ein Erbe auf den Pflichtteil gesetzt wurde, erhält er 1/4.
Wie hoch die Erbmasse ausfällt, kann man nicht sagen, da das nach Güterstand variieren kann und evtl. der Ehepartner auch Anrecht auf den „Voraus“ hat.