Erbteil minimieren

servus

ein ehepaar ( frau eingeheiratet, mann aus 1. ehe ein sohn. ehefrau nr. 1 ist tot ) möchte ihren einzigen sohn enterben und ihm so wenig wie möglich von einem pflichtteil zurücklassen.

dazu geht der mann nun her und gibt seiner ehefrau sein ganzes geld ( schenkung im jahr 2009 ).

wie lange müsste die schenkung hersein damit der sohn hier nichts mehr bekommen kann oder der teil so minimal wie möglich ist ?

was würde passieren wenn der mann nun sterben würde und die frau behauptet das geld sei ausgegeben ? müssen hier nachweise angebracht werden wann wieviel geld ausgegeben wurde ?

gruß

Hallo!

Das Minimieren ergibt sich doch fast automatisch.

Denn i.d.R. gehört der Frau doch bereits jetzt die Hälfte des Vermögens. Stirbt der Mann, dann erbt sie nach gesetzlicher Erbfolge von der Hälfte des Mannes nochmals die Hälfte(hat dann 3/4) und der Sohn erbt die Hälfte seines leiblichen Vaters = 1/4.

Und mit Testament kann ja die Ehefrau alles allein erben. Dem Sohn bliebe dann nur das Pflichtteil, also die Hälfte der oben genannten Hälfte, d.h. 1/8 des Gesamtvermögens.

Weniger geht kaum zu machen.

Und zu Lebzeiten dürfen beide Eheleute ja mit dem Geld machen was sie wollen, verbrauchen sowieso.

Das mit der Schenkung zu Lebzeiten kann im späteren Erbfall Ergänzungsansprüche auf das Pflichtteil auslösen, wenn noch keine 10 Jahre vergangen sind.

Und es können auch Geschenke gemacht werden, die nicht angerechnet werden, wenn sie im Rahmen der Vermögensverhältnisse angemessen sind, etwa zu Geburtstag,Hochzeitstag,Weihnachten o.ä.

MfG
duck313

Hi,

Und zu Lebzeiten dürfen beide Eheleute ja mit dem Geld machen
was sie wollen, verbrauchen sowieso.

Das mit der Schenkung zu Lebzeiten kann im späteren Erbfall
Ergänzungsansprüche auf das Pflichtteil auslösen, wenn noch
keine 10 Jahre vergangen sind.

http://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html

Siehe (3), letzter Satz.

Manmanman…

Gruß
Tina

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Weniger geht kaum zu machen.

da es sich um ein größeres vermögen handelt wäre hier 1/8 immernoch sehr viel.

wieviel würde der sohn erhalten wenn als beispiel das vermögen 800.000 euro wäre ?

ehepartner als alleinerben und der sohn enterbt

mfg

wieviel würde der sohn erhalten wenn als beispiel das vermögen
800.000 euro wäre ?

Soweit ich mich erinnern kann :

800.000 durch 2 = 400.000 Erbteilhälfte. Und davon dann 1/8 als Pflichtteil. Also wären das dann immerhin 50.000 Euro.

Nicht schlecht :smile:

800.000 durch 2 = 400.000 Erbteilhälfte. Und davon dann 1/8
als Pflichtteil.

Nene. das durch-zwei-teilen ist schon im Achtel enthalten. Also 800.000/8=100.000.

800.000 durch 2 = 400.000 Erbteilhälfte. Und davon dann 1/8
als Pflichtteil.

Nene. das durch-zwei-teilen ist schon im Achtel enthalten.
Also 800.000/8=100.000.

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles. In vorliegender Konstellation wäre der gesetzliche Erbteil je 1/2, da ein Erbe auf den Pflichtteil gesetzt wurde, erhält er 1/4.

Wie hoch die Erbmasse ausfällt, kann man nicht sagen, da das nach Güterstand variieren kann und evtl. der Ehepartner auch Anrecht auf den „Voraus“ hat.