Erbteil nach Hausüberschreibung

Hallo liebe Community!

Angenommen A und B besitzen jeweils zu 1/2 ein Haus. Beide haben sich testamentarisch als Alleinerben eingesetzt mit zugesichertem lebenslangem Wohnrecht.
A stirbt und B (Pflegestufe 2) möchte, daß der Enkel im Haus die Pflege übernimmt. Er soll eine Pflegeverpflichtung unterschreiben und bekommt im Gegenzug das Haus (120.000€) überschrieben.
Wie berechnet sich nach dem Tod von B der Pflichtteil für die Kinder C,D und E?
Der Notar erwähnte, daß durch die Pflege das Erbe schmilzt.
Da das Internet sehr verwirrend schreibt wäre eine Antwort für normalsterbliche NICHT-Juristen sehr freundlich! :wink:

Vielen lieben Dank und einen schönen Tag noch!
Beef

Entschuldige, dass ich erst heute antworte, bei mir gings etwas durcheinander!
Ich habe aber nun schon vieles erledigt, und hoffe, ich kann etwas helfen.
Erste Frage, wessen Enkel(Kinder)sind es?Die des Verstorbenen, wenn ja, hat der Bruder eigene Kinder?Wen hat der lebende Bruder als Erbe eingesetzt!Gibts überhauupt ein Testament? Ist sein Hausteil ein Erbe, das dann unter den Erben verteilt wird?
Viele Fragen, doch ohne dem gehts nicht!
Wenn du mich noch brauchst, schreibe mir ruhig!
Tschüss

Lese Ihre Frage erst heute. Meine Antwort trotzdem:
Der Notar hat Recht, denn der Vertrag ist ein Austauschvertrag; ein Schenkungsvertrag ist er nur, wenn ein erheblicher Wertunterschied bestanden hat. Der Schenkungsteil ist dann Gegenstand der Berechnung des evtl. Ergänzungsanspruchs. Die Berechnung ist nichts für Laien, da kompliziert.
Ich hoffe, hiermit einwenig geholfen zu haben. Wenn Fragen offen geblieben sind, schreiben Sie mir gern erneut. Bitte den Vorgang wiederholen.
Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
H.G.