Wer zahlt die RA und Gerichtskosten, wenn Mitglieder einer Erbengemeinschaft einen der Erben zu einer Erbteilungsklage zwingen, weil sie sich weigern eine gemeinsame Erklärung zu unterschreiben. Ein diesbezügliches Testament, das eigenhändig vom Erblasser erstellt wurde, liegt vor. Den Erbschein haben wir beantragt und die Kosten dafür gezahlt. Man verweigert sogar den Ersatz dieser Kosten.
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Das kasnn ich nicht genau sagen,
aber ich schätze, das der Antragssteller hierzahlen muß