Erbverfahren / Ablauf

Hallo,
da habe ich mal eine allgemeine Frage zum Verfahren einer
Erbschaftsverteilung / Testamentseröffnung.
Wird das irgendwo behördlich festgehalten?
Wenn beispielsweise die Enkel (allgemein formuliert, nicht namentlich
genannt) eine Summe X pro Enkel bekommen, wer gibt denen dann das
Geld? Die Haupterben? Werden die Enkel dann namentlich irgenwo
behördlich erfasst?
Das Finanzamt möchte doch gegebenenfalls etwas in Form von
Erbschaftssteuer abbekommen. Setzt voraus, es wird über Namen und
Anteile informiert. Wie ist der Ablauf?
Wie lange kann man ein Erbe gegebenenfalls ausschlagen?
Und wird man vorher über Guthaben / Schulden informiert oder wird das
„Blind“ entschieden?

Danke und Gruß
TeeBird

Hallo,

wird von den Angehörigen ein Testament gefunden, muss dies umgehend dem zuständigen Nachlassgericht übergeben werden. Sollten mehrere Testamente gefunden werden, müssen diese komplett übergeben werden. Dabei sollte man auch gleich die Namen und Anschriften aller im Testament genannten Personen und der gesetzlichen Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten nennen. Das Gericht erstellt dann Kopien des Testaments und verteilt sie an alle in Frage kommenden Personen.

Der/die im Testament genannten Erben bzw. gesetzliche Erben können dann einen Erbschein beim Gericht beantragen. Der Antrag muss entweder in Person vor der Geschäftsstelle zu Protokoll gegeben werden, oder notariell beglaubigt werden.

Später kommt dann noch ein Fragebogen zum Wert des Erbes, da sich hieran die Kosten des Gerichts orientieren, und selbstverständlcih meldet sich auch das Finanzamt mit Formularen zur Erbschaftssteuer, die aber nur bei großen Vermögen bzw. fehlender verwandschaftlicher Beziehungen eine größere Rolle spielt.

Gibt es keine Probleme bzgl. der Erbeinsetzungen und Vermächtnisse, ist das Gericht damit aus der Sache raus. Die Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer können sich dann ganz friedlich an einen Tisch setzen und das Fell zerteilen, also sich darüber einigen, was mit dem Erbe passieren soll, wie ggf. zu zahlende Pflichtteile und Vermächtnisse beglichen werden sollen, … Dabei ist immer streng zwischen Erben (gesamtes Vermögen oder Bruchteil) und Vermächtnisnehmern (konkreter Geldbetrag oder Sache) zu unterscheiden.

Gibt es Ärger, geht derjenige vor Gericht, der meint zu schlecht weggekommen zu sein.

Wurden in einem Testament „Die Enkel“ mit einem Vermächtnis von EUR X benannt, sollten sich diese freundlich (jeder für sich oder gemeinsam) an den bzw. die Erben wenden um obiges Verfahren in Gang zu setzen. Ist man noch nicht heillos zerstritten, bieten zu forsche Vorgehensweisen in einem solchen Fall den besten Grund die Familie für die nächsten mindestens drei Generationen auseinander zu bringen. Also Ruhe, Geduld und Freundlichkeit an den Tag legen. Oma gehen in den ersten Wochen nach dem Verlust des Ehemanns sicher andere Sachen durch den Kopf und oft müssen erst Versicherungen ausbezahlt oder Grundstücke verkauft werden, um Vermächtnisse auszuzahlen. Dies dauert auch ohne bösen Willen oft Monate (allein der für Grundstücksgeschäfte notwendige Erbschein dauert gerne schon mal zwei Monate!).

Ein Erbe ausschlagen können natürlich nur Erben, Vermächtnisnehmner sind hiervon nicht belastet, weil sie ja nur etwas bekommen, wenn etwas da ist. Ansonsten ist hier Geschwindigkeit gefragt und man sollte sich bei Verdacht auf ein überschuldetes Erbe schnell mit einem spezialisierten Anwaltskollegen in Verbindung setzen um keine Fehler zu machen.

Gruß vom Wiz

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Danke für die schnelle Antwort,

Wurden in einem Testament „Die Enkel“ mit einem Vermächtnis
von EUR X benannt,
Ein Erbe ausschlagen können natürlich nur Erben,
Vermächtnisnehmner sind hiervon nicht belastet, weil sie ja
nur etwas bekommen, wenn etwas da ist. Ansonsten ist hier
Geschwindigkeit gefragt und man sollte sich bei Verdacht auf
ein überschuldetes Erbe schnell mit einem spezialisierten
Anwaltskollegen in Verbindung setzen um keine Fehler zu
machen.

ist das jetzt so zu verstehen, das die Enkel ein Erbe nicht
ausschlagen können? Weil sie keine Erben, sondern nur
Vermächtnisnehmer sind?

Danke und Gruß
TeeBird

ist das jetzt so zu verstehen, das die Enkel ein Erbe nicht
ausschlagen können? Weil sie keine Erben, sondern nur
Vermächtnisnehmer sind?

Hallo nochmal,

ich glaube, du verstehst den Unterschied noch nicht so ganz. Die Enkel können durchaus beides sein. Erbe wird man ja nicht nur durch ausdrückliche Erbeinsetzung, sonder ggf. auch durch Gesetz. Als Erbe tritt man die so genannte Gesamtrechtsfolge an. Und diese kann eben auch durch Schulden belastet sein. Daher kann man ein Erbe ausschlagen. Ein Vermächtsnisnehmer hat nur Anspruch auf sein Vermächtnis (sofern das Erbe dies hergibt) und braucht sich sonst keine Sorgen zu machen. Weniger als nichts kann er nicht bekommen, muss also insbesondere keine Schulden übernehmen. Daher gibt es für ihn auch keine Notwendigkeit einer Ausschlagung.

Gesetzliche Erben sind immer die nächsten Angehörigen, wie Ehegatte, Eltern, Kinder. Sind Erben vorverstorben rücken deren Nachkommen nach (grob gesagt). Gewillkürte testamentarische Erbeinsetzungen sollten sich immer auf Bruchteile des Gesamtvermögens beziehen und den Begriff „Erbe“ verwenden, also z.B.: Als Erben setze ich meine Freundinnen X und Y zu gleichen Teilen (je 1/2) ein.

Testamentarische Klauseln die sich auf einzelne Vermögensgegenstände oder Geldbeträge beziehen, sind grundsätzlich als Vermächtnis zu betrachten (es sei denn, alle wesentlichen Werte/Gegenstände sind umfasst und es gibt keine anderweitige Erbeinsetzung). Also ist: „Meinen Enkeln vermache/vererbe ich je EUR 1000,–“ immer ein Vermächtnis.

In deinem Ausgangsfall sind mehrere Konstellationen möglich:

  1. Durch Testament sind sowohl Erben als auch Vermächtnisnehmer bestimmt, und es gibt zwischen dieses keine Personalunion. Dann sind die Enkel nur Vermächtnisnehmer.

  2. Durch Testament werden nur Vermächtnisse ausgesetzt. Die Erbfolge geht dann nach Gesetz und die Enkel sind keine gesetzlichen Erben (weil ihre Eltern noch leben). Enkel sind nur Vermächtnisnehmer.

  3. Durch Testament oder gesetzliche Erbfolge (Eltern und Ehegatte des Erblassers vorverstorben) sind die Enkel Erben. Dann können sie das Erbe ausschlagen und theoretisch das Vermächtnis annehmen (für das dann aber regelmäßig nichts mehr da ist).

Gruß vom Wiz

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Hallo ,
bin wieder online. Danke für die Antwort.
Da wie in 2. die Mutter noch lebt, muß sie also mit ihren
Geschwistern zusammen die Tochter (und die Töchter der anderen) als
Enkel auszahlen.
Falls Schulden da sind, werden die Töchter also ausschlagen und
mangels Masse bekommen die Enkel nichts.
Jetzt vermute ich wieder, nur der Vollständigkeit halber:
Es ist Geld da, aber die eine Tochter (Mutter der Enkelin) will aus
Prinzip nichts von ihrer Mutter annehmen. Schlägt das Erbe aus. Z.B.
Stolz. Dann muß sie ihrer Tochter (der Enkelin der Erblasserin also)
die vermachte Summe aus ihren Privatvermögen zahlen? Oder zahlen dann
die anderen Töchter für diese Enkelin, die ja nur ihre Nichte ist?
Denn durch den Verzicht der Einen haben die Anderen ja mehr.

Also, Erbrecht ist schon ganz interessant. Unglücklicherweise hat
mich noch nie einer bedacht…
Gruss
TeeBird

  1. Durch Testament sind sowohl Erben als auch
    Vermächtnisnehmer bestimmt, und es gibt zwischen
    dieses keine Personalunion.
    Dann sind die Enkel nur Vermächtnisnehmer.

  2. Durch Testament werden nur Vermächtnisse ausgesetzt. Die
    Erbfolge geht dann nach Gesetz und die Enkel sind keine
    gesetzlichen Erben (weil ihre Eltern noch leben). Enkel sind
    nur Vermächtnisnehmer.

  3. Durch Testament oder gesetzliche Erbfolge (Eltern und
    Ehegatte des Erblassers vorverstorben) sind die Enkel Erben.
    Dann können sie das Erbe ausschlagen und theoretisch das
    Vermächtnis annehmen (für das dann aber regelmäßig nichts mehr
    da ist).

Gruß vom Wiz