Ich habe einmal in der Schule gelernt, dass sich die Erbfolge so verhält
Grosseltern - Kinder - Enkelkinder
hat die Schwester der Grosmutter einen Anspruch auf das Erbe, auch wenn die Leiblichen Kinder nicht mehr present sind, also nur noch Enkelkinder existieren?
Moin, dani,
die gesetzliche Erbfolge geht erst von oben nach unten. Wenn da keiner ist, kommen die Seitenlinien dran, in dem geschilderten Fall erben deshalb die Enkel.
Gruß Ralf
Hi,
grundsätzlich kann man testamentarisch als Erben einsetzen, wen man will, also auch die Schwester der Großmuuter. Kinder bzw. falls Kinder vorverstorben, deren Kinder, haben aber ein Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteiles.
Ist kein Testament vorhanden sind die Kinder bzw. deren Kinder Erben.
Gruß
Tina
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