Erbverteilung zinsberechnung

Folgender Fall:
2 Erben - Gegenstandswert 100
der eine hat sein Erbe schon vor 10 Jahren bekommen anteilig 20 auf seinen Pflichtanteil. Nun soll der Rest geteilt werden:
30 und 70. Der erste Erbe hat aber schon einen Vorteil. Kann der andere ihm nun Zinsen belasten, dafür, dass er schon mit dem Geld (20) arbeiten konnte?

Ihre Anfrage enthält einen grundlegenden Widerspruch, wodurch eine Antwort fast nicht möglich ist. Die Begriffe Erbe und Pflichtteil schließen sich aus, da es aus einem und dem selben Nachlaß nur ein Recht gibt.
Trotz des o.g. Widerspruchs: Wenn ein Miterbe Jahre später seinen Anteil erhält, dann ist natürlich nach dem Grund zu fragen. Zinsen kann es nur geben, wenn jemand die Zahlung schuldhaft und ohne rechtlichen Grund verzögert hat und er der Anspruchsschuldner ist. Aus dem Nachlass gibt´s keine Zinsen für einen Erbteil.

Hm, also steht im Erbvertrag, dass die Zahlung aus 2001 dem Pflichtteil anzurechnen ist. Das heißt es sind insgesamt 100 vorhanden und der eine Erbe hat schon einen Teil bekommen in Anrechnung auf seinen Pflichtteil, weil er damals in einer finanziellen Not war. Nun steht der Rest aus also 80, weil 20 wurden ja schon an den einen bezahlt. Ich sehe das ist echt kompliziert. Es soll sich halt niemand benachteiligt fühlen.

Aha… jetzt kommt e t w a s mehr Licht in die Sache: Scheinbar gab es 2001 eine Schenkung (von 20). Oder? Dieser Betrag soll auf den Pflichtteil -also nicht auf den Erbteil- angerechnet werden. Seit wann muß man Schenkungen „verzinsen“?? Ich denke, dass hier etwas verwechselt wird mit z.B. einem Darlehn. In der Familie sollte man bei Notfällen nicht über Verzinsung nachdenken, denn den Notfall hätte bekanntlich auch jemanden anders treffen können…

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Stimmt, der andere war ebenso in der Not, musste das „Darlehen“ aber zurückzahlen. Der eine konnte der andere nicht. Ich will halt nur nicht, dass der eine sich benachteiligt fühlt. Das Darlehen, das der eine zurückbezahlt hat fällt ja nun auch ins Erbe/Schenkung/Pflichtteil. Also der Erbe ist 2009 gestorben und die Ehegattin lebt noch, will aber nun nach Hausverkauf reinen Tisch machen. Ich möchte es aber so fair wie möglich gestalten, dass jede das bekommt was ihm zusteht und keiner meckert. Der eine der eben das Geld zurückbezahlt hat, der hat dazu noch viel mehr für die Eltern getan als der andere, also z.B. Unterhalt bezahlt über 40.000 € und dann war er auch immer Anwesend und hat sich gekümmert. Ich glaube das ist ganz schön kompliziert.