Erbvertrag

Wer kann einem am besten Auskünfte über einen geschlossenen Erbvertrag und dessen Pflichtanteilsansprüche gegenüber der Kinder geben. Der Steuerberater oder ein Notar.

Wer kann einem am besten Auskünfte über einen geschlossenen
Erbvertrag und dessen Pflichtanteilsansprüche gegenüber der
Kinder geben. Der Steuerberater oder ein Notar.

Ein Anwalt wäre besser. Es sollte einen Grund geben, warum die etwas studiert haben.

Hallo erstmal,

Wer kann einem am besten Auskünfte über einen geschlossenen
Erbvertrag und dessen Pflichtanteilsansprüche gegenüber der
Kinder geben. Der Steuerberater oder ein Notar.

Die Frage ist so nicht beantwortbar. Die Frage von Pflichtteilsansprüchen hat nichts mit einem Testament oder Erbvertrag zu tun. Das ist ja gerade der Witz des Pflichtteilsrechts. Pflichtteilsansprüche bestehen einfach aufgrund eines hypothetischen gesetzlichen Erbrechts des Berechtigten in Höhe der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Vorauszusetzen ist natürlich, dass der Berechtigte überhaupt zur Liste der Pflichtteilsberechtigten zählt (Ehegatte, Eltern wenn keine Kinder vorhanden sind, Kinder bzw. deren Nachkommen soweit die Eltern vorverstorben sind).

Allerdings muss der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden, und dies geschieht gegenüber den Erben, Diese ergeben sich namentlich aus Testament oder Erbvertrag. Die Details sollte man einem spezialisierten Anwaltskollegen überlassen.

Gruß vom Wiz