Meine Eltern, getrennt lebend, nicht geschieden hatten in 1994 einen Erbvertrag gemacht nach dem nur wir Kinder erben können, wenn einer von ihnen stirbt. Dies natürlich damit das Vermögen in der Familie bleibt. Mein Vater hat Lebensversicherungen abgeschlossen, die im Todesfall an seine Lebensgefährtin ausgezahlt werden. Erst nach seinem Tod erfuhren wir hiervon. Die Lebensgefährtin hat vor und mit seinem Tod Zahlungen erhalten, die das Erbe für uns Kinder um 1/3 schmälerte. Können wir Kinder Ausgleichszahlungen von der Lebensgefährtin verlangen?
2 Ansatzpunkte ergeben sich:
Der Pflichtteilsergänzungsanpruch gegen den Beschenkten und eventuell die Rechte aus der Erbvertragsumgehung.
Da bereits erkennbar ist, dass Sie diese komplexe Sache nicht ohne Anwalt händeln können, ist es müßig, hier die vielen Punkte im Einzelnen aufzuführen. Denn es kann sein, dass bereits bei Kenntnis der ersten Infos ein großer Teil dieser nötigen Ausführungen illusorisch wird. Die nötigen Infos an den Fachmenschen sind umfangreich. Ich hoffe, dass Sie ein Einsehen haben. Sorry.