Erbvertrag o. gemeins. Testament mit Schwester?

Hallo liebe Experten,

folgender Sachverhalt liegt vor:

Ein Ehepaar hat den beiden Kindern (Sohn und Tochter) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge Haus und Grund überschrieben. Beide Kinder sind jetzt jeweils zu 50% Eigentümer des Hauses.

Der Sohn ist Single, lebt NICHT in dem Haus. Die Eltern haben lebenslanges Nießbrauchsrecht und wohnen in einer abgetrennten Wohneinheit. Die Tochter heiratet in Kürze und wird dann mit ihrem Ehemann in dem Hause ebenfalls in einer eigenen Wohneinheit wohnen. Kinder sind nicht vorhanden.

Nun soll erreicht werden, daß im Falle des Todes der Schwester, die Haushälfte automatisch an den Bruder fällt und NICHT an den Ehemann. Gleichzeitig soll bei Tod des Bruders die Schwester die Haushälfte des Brudes erben und nicht evtl. ein dann vorhandener Ehepartner.

Sollten beide Geschwister versterben, sollen weiterhin nicht die jeweiligen Ehepartner das Haus erhalten bzw. sich teilen, sondern dann evtl. vorhandene Kinder aus der Ehe der Schwester.

Ist dies vom Grundsatz her möglich? Muß man hier zwingend einen Ehevertrag vor einem Notar schließen oder lässt sich eine solche Vereinbarung auch mit einem gemeinsamen Testament regeln oder existieren noch anderen Möglichkeiten? Gibt es eine (kostengünstige) Beratungsstelle, die hier ggf. weiterhelfen könnte?

Vielen Dank für jeden Hinweis!

Herzliche Grüsse,

Christian

Hallo,

da wurde wohl offenbar schon im Vorfeld zu „kostengünstig“ beraten, und jetzt soll eine neue „kostengünstige“ Beratung her, um den jetzt neu zu übersehenden Teil der Sache wieder zu regeln, damit man dann bei der nächsten Änderung der Verhältnisse wieder anfängt mit „kostengünstigem Rat“ das Kind mal wieder aus dem Brunnen zu ziehen.

Ganz ehrlich, hier ist schon so viel schief gelaufen, dass es jetzt ja wohl mal dringend Zeit ist die Sache von einem Profi in die Hand nehmen zu lassen. Das kostet einmalig etwas Geld, hat dann aber auch Bestand und muss nicht alle Nase lang wieder nachgebessert werden, was in Summe sicher mehr Geld kostet und schon jetzt nur noch versuchen kann, Dinge zu kitten, die man früher problemlos hätte eindeutig regeln können.

Stichworte um die es jetzt geht, sind natürlich Erbvertrag (mit Testamenten kommt man hier nicht weiter) und Pflichtteilsverzichtserklärungen. Ganz abgesehen davon sei mein immer wieder gerne angebrachter Hinweis, dass nicht das Haus bzw. die Haushälfte vererbt wird, sondern immer nur das Vermögen als Gesamtheit bzw. Bruchteile hiervon. Das macht die Sache jetzt, wo das Kind schon ziemlich tief im Brunnen steckt, nicht einfacher.

Ich würde mal schleunigst einen spezialisierten Anwaltskollegen mit der Angelegenheit betrauen, der dann ein vernünftiges Modell erarbeitet. Die Kosten sind erträglich, zumal es ja bei den Haushälften schließlich auch nicht gerade um Peanuts geht.

Gruß vom Wiz

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Also ehrlich gesagt bin ich sprachlos! Diese Antwort auf meine Bitte um Hilfe und Klarstellung ist echt unverschämt!

Leider wurde hier weder kostengünstig und professionell im Vorfeld beraten, sondern sehr kostenintensiv und leider von einem Steuerberater und einem Notar, deren „Professionalität“ zu wünschen übrig ließ - bedauerlicherweise dennoch mit entsprechenden kostenintensiven Konsequenzen (Notar- und Beratungsrechnungen)! Also nix mit kostengünstig…Insofern sind diese Bemerkungen absolut unpassend und fehl am Platz!

Leider schwimme ich nicht im Geld und kann mir keinen ganzen Stab an Anwälten, Notaren und Steuerberatern leisten bzw. kann kann nicht andauernd wechseln und muß mich nach unzähligen Rechnungen mal nach einer kostengünstigeren - vielleicht zur Abwechslung mal professionellen - Alternative umschauen. EINE gute Alternative ist dieses Forum mit - in der Regel - hilfsbereiten Fachexperten.

Wenn Sie nicht helfen möchten bzw. Ihre Bemerkungen der einzige Ratschlag war, dann ist das sehr bedauerlich und dieses Forum für Sie wahrscheinlich Zeitverschwendung. Bitte verschonen Sie dieses Forum dann mit Ihren äußerst „nutzbringenden“ und „sinnvollen“ allgemeinen Lebensweisheiten!

Sollte ich mich total geirrt haben, Sie etwas ganz anderes meinten, dann bin ich sicher immer noch dankbar für jeden VERWERTBAREN und ehrlichen Ratschlag!

Vielen Dank.

Also ehrlich gesagt bin ich sprachlos! Diese Antwort auf meine
Bitte um Hilfe und Klarstellung ist echt unverschämt!

hallo,

hast du vor dem posting den hinweis zur rechtsberatung gelesen? hast du nicht geklickt: „Ja, ich habe den Hinweis verstanden und werde mich an diese halten.“?

du forderst hier eine rechtsberatung und ausdrücklich kostenlos, das kann und darf hier keiner bieten. FAQ:1129 gibt nähere auskunft.

wenn du dich ein StB hier falsch beraten hat (nebenbei darf der nichtmal was mit testamenten machen), hat er auch gegen das gesetz verstoßen. hier kannst du auch mit einem freundlichen hinweis die steuerberaterkammer einzuschalten die rechnung mindern.

nebenbei, die antwort von WIZ entspricht (leider) der wahrheit. du besuchst ja bestimmt nicht ständig dieses brett, aber ca. alle 2 wochen kommen fragen zu vertragsgestaltungen und testamentsentwürfen. kaum ein mensch (nicht mal ein StB und nicht jeder RA) erkennt die auswirkungen und reichweiten von schlechten formulierungen. der hinweis von WIZ ist demzufolge nicht böse gemeint, sondern gut gemeint. und für deine finanzielle lage kann keiner was. vielleicht sollten die kinder mal die nächste rechnung vom RA bezahlen, immerhin erhalten die ja wohl ein häuschen…

im weiteren: jede antwort & hinweisstellung auf dein problem in einem rechtsforum wäre ein schlechte hilfe, insoweit verbleibe ich

mit freundlichem gruß

showbee

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Hallo erstmal,

Also ehrlich gesagt bin ich sprachlos! Diese Antwort auf meine
Bitte um Hilfe und Klarstellung ist echt unverschämt!

Nein, ist sie ganz sicher nicht. Sie ist angesichts deiner NIchtbeachtung der Forumsregeln und einer etwas zumindest „eigenartigen“ Sicht der Dinge, sogar noch sehr zurückhaltend formuliert und durchaus hilfreich (wenn man denn eine Hilfe annehmen will, die vielleicht nicht so aussieht, wie man sie erwartet hat, die tatsächlich aber viel wertvoller ist, da sie das Grundproblem in den Vordergrund stellt).

Leider wurde hier weder kostengünstig und professionell im
Vorfeld beraten, sondern sehr kostenintensiv und leider von
einem Steuerberater und einem Notar, deren „Professionalität“
zu wünschen übrig ließ - bedauerlicherweise dennoch mit
entsprechenden kostenintensiven Konsequenzen (Notar- und
Beratungsrechnungen)! Also nix mit kostengünstig…Insofern
sind diese Bemerkungen absolut unpassend und fehl am Platz!

Wo war dieser Hinweis im Ausgangsposting versteckt? Zu Dingen die nicht dargestellt werden, kann man sich nicht äußern. Und wenn solch wichtige Details vorenthalten werden, darf man sich auch nicht wundern, dass ein ggf. falsches Gesamtbild entsteht, was dann zu entsprechenden Reaktionen führt.

Leider schwimme ich nicht im Geld und kann mir keinen ganzen
Stab an Anwälten, Notaren und Steuerberatern leisten bzw. kann
kann nicht andauernd wechseln und muß mich nach unzähligen
Rechnungen mal nach einer kostengünstigeren - vielleicht zur
Abwechslung mal professionellen - Alternative umschauen.

Das ist aber ein ganz massiver Widerspruch. Du erwartest professionellere Hilfe als von Notaren und Steuerberatern, und wendest dich hierzu an ein von Laien dominiertes Forum? Nicht böse sein, aber da liege ich dann vielleicht doch nicht so falsch mit der Annahme, dass es hier in erster Linie um das Thema Kosten geht. Dies ist aber bei Beratungsleistungen nun mal kein brauchbarer Ansatz, zumal es gerade im Bereich der Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare sogar Gebührenordnungen gibt, die den Angehörigen dieser Berufsstände vorschreiben, wie sie abzurechnen haben.

EINE
gute Alternative ist dieses Forum mit - in der Regel -
hilfsbereiten Fachexperten.

Nein, dass ist dieses Forum ganz sicher nicht. Es ist eine gute Hilfe, wenn man reine Wissensfragen loswerden will, deren Antwortqualität man dann leicht überprüfen kann (z.B. „Wo ist das Erbrecht geregelt“, Antwort BGB, …), oder wenn man „rein akademisch“ sich über Rechtsprobleme austauschen will. Vielleicht ist es auch noch brauchbar, wenn es um Kleinigkeiten geht, bei denen man nichts zu verlieren hat. Und wenn man Glück hat, lässt ein Antworter auch erkennen, dass er tatsächlich was von einer bestimmten Materie versteht und eine Qualifikation hierzu nachweisen kann.

Wenn Sie nicht helfen möchten bzw. Ihre Bemerkungen der
einzige Ratschlag war, dann ist das sehr bedauerlich und
dieses Forum für Sie wahrscheinlich Zeitverschwendung. Bitte
verschonen Sie dieses Forum dann mit Ihren äußerst
„nutzbringenden“ und „sinnvollen“ allgemeinen
Lebensweisheiten!

Doch, ich helfe im Rahmen der Forumsregeln sehr gerne, betreibe Erbrecht als Anwalt mit viel Engagement und nehme schon seit Jahren zu passend gestellten Fragen hier im Forum auch gerne Stellung. D.h. aber nicht, dass ich nicht auch das Rechtsberatungsgesetz achte (und daher ohne Mandat keine Beratung im konkreten Einzelfall leiste), entprechend pointiert vollkommen und grundsätzlich falsche Fragestellungen kommentieren werde, oder nur weil jemand hier im Forum schreibt, ihm ein Gratispaket an Beratung zukommen lasse, für das jeder Mandant, der bei mir an der Tür klingelt, entsprechend zahlen muss (auch für Anwälte wächst das Geld nicht auf Bäumen).

Sollte ich mich total geirrt haben, Sie etwas ganz anderes
meinten, dann bin ich sicher immer noch dankbar für jeden
VERWERTBAREN und ehrlichen Ratschlag!

Der ursprüngliche Ratschlag war durchaus verwertbar und auch ehrlich gemeint. Anständige erbrechtliche Beratung ist etwas für Spezialisten und ganz sicher nichts für Laien. Sie kostet viel Zeit und ist daher auch nicht für kleines Geld zu haben. Auch sind die Risiken in diesem Bereich ziemlich hoch. D.h. auch das Haftungsrisiko findet seinen Niederschlag in den Preisen (und Anwälte haften, können über eine entsprechende Pflichtversicherung auch im Zweifelsfall leisten, was auf ein x-beliebiges Forumsmitglied hier gerade eben nicht zutrifft).

Wenn jetzt nachträglich mitgeteilt wird, dass schon ein Steuerberater und Notar in die Sache involviert waren, dann möchte ich mich über die Qualität der Beratung ohne Kenntnis aller Details hier und zur Zeit nicht äußern. Klar geworden dürfte allerdings ja wohl sein, dass ich das Ergebnis für nicht besonders gelungen erachte, weil es nur bis zur Nasenspitze, sprich bis zum ersten und wahrscheinlichsten Ereignis gedacht wurde. Eine anständige erbrechtliche Beratung rechnet hingegen auch mit dem Unwahrscheinlichen und denkt insbesondere alle theoretisch denkbaren Fallkonstellationen mindestens zwei bis drei Ecken (sprich Ereignisse, Generationen, …) weiter und kommt dann zu einer Lösung, die dieser Betrachtung gerecht wird. D.h. man setzt sich zunächst mal mindestens eine Stunde zusammen und trägt Daten, Personen und Wünsche zusammen, weist auf gesetzliche Schranken hin, … macht dann einen Entwurf, spricht diesen erneut durch, … Da gehen einige Stunden bei drauf, und die müssen nun mal bezahlt werden.

Wenn hier jetzt schon Geld verbrannt worden ist, tut mir dies natürlich leid, ändert aber nichts an der Notwendigkeit jetzt noch einmal Geld für eine Beratung auszugeben, die dieser Bezeichnung auch gerecht wird. Ansprechpartner sind hierzu insbesondere spezialisierte Anwaltskollegen. Da diese deutlich mehr für die Gestaltung eines Testaments abrechnen dürfen als ein Notar, und auch Zeithonorare vereinbaren können, ist hier üblicherweise die Bereitschaft zu einer intensiven Beratung höher. Viele Notare ziehen sich leider gerne auf den Punkt der „Beurkundungsmaschine“ zurück, und ziehen einfach nur ein Formular aus dem PC, auch wenn jemand vor vollkommen falschem Hintergrund eine bestimmte Beurkundung wünscht.

Zum konkreten Fall nur noch einmal soviel: Die Überschreibung in der hier beschriebenen Form dürfte ein Fehler gewesen sein, der jetzt nur noch mit recht komplexen Maßnahmen und bei gutem Willen aller Beteiligten wieder auszubügeln sein dürfte. Weitere Anregungen wie und mit welchem Erfolg dies jetzt möglich ist, kann man aber nur bei vollständiger Kenntnis aller Details (was aber nur im Rahmen einer Mandatierung zulässig ist), wenn man dich jetzt nicht ggf. wieder (ohne bösen Willen) auf das falsche Gleis schieben will.

Gruß vom Wiz

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