Hallo,
Es handelt sich um folgendes:
Ein Ehepaar hat einen Erbvertrag mit Sohn aus 1. Ehe Bezüglich Wohneigentum (Gründe warum wie etc. egal)
Diesem Vertrag möchten Sie jedoch aus bestimmten Gründen ausweichen, Tochter aus 2 ehe soll nun möglichst das Wohneigentum beziehen. Der Vertrag lässt sich umgehen, Sollte der Wert des Gegenstands (freie Verfügung zu Lebzeiten Familienvater) komplett aufgebracht werden Wert des Gegenstandes X. Dies soll aufgebracht werden duch erhebliche Restschuldenübernahme Y + Überschuss oder Restbetrag Z
Also Vereinfacht: Wert X - Schulden Y =Restbetrag Z
Nun hat der Sohn allerdings Anspruch auf den Gegenwert bzw. Restbetrag Z als Gegenleistung für das Wohneigentum. Dieser Betrag Z soll aber möglichst wieder zur Tochter zurückfließen auf möglich legalem Wege damit später keine Klage wegen böswilliger Schenkung folgt. Dieses Geld soll wieder zurückfließen da sonst für die gesamtschuld ein Neubau fast ebenso möglich wäre und die schuldnerische Belastung für Tochter zu hoch wäre.
Ist da etwas möglich?
Danke im Vorraus…