Erbvertrag Problem lösen / Umgehung Notfall

Hallo,

Es handelt sich um folgendes:
Ein Ehepaar hat einen Erbvertrag mit Sohn aus 1. Ehe Bezüglich Wohneigentum (Gründe warum wie etc. egal)
Diesem Vertrag möchten Sie jedoch aus bestimmten Gründen ausweichen, Tochter aus 2 ehe soll nun möglichst das Wohneigentum beziehen. Der Vertrag lässt sich  umgehen, Sollte der Wert des Gegenstands (freie Verfügung zu Lebzeiten Familienvater) komplett aufgebracht werden Wert des Gegenstandes X. Dies soll aufgebracht werden duch erhebliche Restschuldenübernahme Y + Überschuss oder Restbetrag Z

Also Vereinfacht: Wert X - Schulden Y =Restbetrag Z
Nun hat der Sohn allerdings Anspruch auf den Gegenwert  bzw. Restbetrag Z als Gegenleistung für das Wohneigentum. Dieser Betrag Z soll aber möglichst wieder zur Tochter zurückfließen auf möglich legalem Wege  damit später keine Klage wegen böswilliger Schenkung folgt. Dieses Geld soll wieder zurückfließen da sonst für die gesamtschuld ein Neubau fast ebenso möglich wäre und die schuldnerische Belastung für Tochter zu hoch wäre. 
Ist da etwas möglich?

Danke im Vorraus…

Hallo!

Im Grunde fragt man also „wie bescheiße ich den Sohn“ und bevorzuge die Tochter ?

Wenn man sich im Vertrag vorbehalten hatte, das Vermögen auch zu verbrauchen, dann stellt sich das Problem doch nicht . Wo nichts mehr da ist, kann man nichts vererben bzw. vertraglich übergeben.

Nur das Prozedere verstehe ich nicht.
Man will mit dem Vermögen/Immobilie Schulden ablösen oder aufnehmen ? Für wen, für die Tochter ?
Dann wäre das Haus belastet, aber trotzdem fällt es doch laut Vertrag an den Sohn.

Und der Sohn hätte doch einen Ergänzungsanspruch an die Tochter, die von den Schulden profitierte .

Oder ist das anders. Will man das aufgenomme Geld selbst verbraten ? Das geht schon.
Dann erbt Sohn eben eine verschuldete Immobilie.

Aber das was man will, Tochter soll Haus erben, das erreicht man doch so nicht.

MfG
duck313