Erbvertrag und Pflichtteil

Es wurde 1988 mit einem von drei Kindern (2 Söhne, 1 Tochter) ein Erbvertrag mit den Eltern abgeschlossen.
Der Vater starb 2002 (Erbin war die Mutter da sie in Gütergemeinschaft mit dem Vater lebte), die Mutter starb 2011.
Pflichtteil-Erben sind jetzt ein Bruder und 2 Töchter der 1997 verstorbenen Schwester.
Zu vererbendes Vermögen der Mutter ist ein Bargeldbetrag.

Welche Anteile stehen dem Kind mit dem Erbvertrag zu?
Welchen Anteil (Pflichterbteil) zahlt es seinem Bruder aus?
Welche Anteile (Pflichterbteile) zahlt es den beiden Töchtern der verstorbenen Schwester aus?

Es wurde 1988 mit einem von drei Kindern (2 Söhne, 1 Tochter)
ein Erbvertrag mit den Eltern abgeschlossen.
Der Vater starb 2002 (Erbin war die Mutter da sie in
Gütergemeinschaft mit dem Vater lebte), die Mutter starb 2011.
Pflichtteil-Erben sind jetzt ein Bruder und 2 Töchter der 1997
verstorbenen Schwester.
Zu vererbendes Vermögen der Mutter ist ein Bargeldbetrag.

das passt doch hinten und vorne nicht zusammen:

erstens kann man nur auf die gesetzlichen auslegungsregeln zurückgreifen, da wir weder die umstände noch den wortlaut der letztwilligen verfügung kennen. wir können also wild in der gegend spekulieren, da wir den willen der vertragsschließenden nicht kennen.

zweitens ist nicht klar, ob der „bruder“ der onkel der verstorbenen tochter oder einer ihrer beiden brüder ist ?! wenn es der sohn der mutter ist, was ist dann mit dem zweiten sohn ?

Es wurde 1988 mit einem von drei Kindern (2 Söhne-davon hat einer den Erbvertrag, 1 Tochter)ein Erbvertrag mit den Eltern abgeschlossen.
Der Vater starb 2002 (Erbin war die Mutter, da sie in
Gütergemeinschaft mit dem Vater lebte), die Mutter starb 2011.
Pflichtteil-Erben sind jetzt der Bruder und die 2 Töchter der 1997
verstorbenen Schwester der beiden Brüder.

Die Schwester war krank, der eine Bruder war krank, deshalb haben die Eltern mit dem einen gesunden Sohn den Erbvertrag gemacht.

Zu vererbendes Vermögen der Mutter ist ein Bargeldbetrag.

Welche Anteile stehen dem Sohn mit dem Erbvertrag zu, der jetzt die Erbschaft zu regeln hat?
Welchen Anteil (Pflichterbteil) zahlt es seinem Bruder aus?
Welche Anteile (Pflichterbteile) zahlt es den beiden Töchtern
der verstorbenen Schwester aus?

Der Sohn mit dem Erbvertrag hatte auch noch die beiden Eltern, als diese krank wurden, ca 20 Jahre in seinem Haus in Pflege.
Wer kann sagen, was nach dem neuen Erbrecht dem pflegenden Sohn noch zusätzlich wegen der Pflege der Eltern zusteht.

Danke an diejenigen, die sich die Mühe machen das zu lesen oder gar brauchbare Hinweise zu geben,
EPPAE