wenn ein Vater mit einer Tochter ein Erbvertrag vor dem Notar
unterschreibt, wie weit ist das bindend für den Vater.
Kann der Vater trotzdem z.Bsp. die Eigentumswohnungen verkaufen ?
Kann die Tochter ein verkauf verhindern ?
Wie ist das mit der Pflichtteilsregelung, wenn der Vater wieder
geheiratet hat und ein Kind adoptiert und ein neues eigenes Kind
bekommen hat.
Über Hinweise wäre ich dankbar.
Hi!
Grundsätzlich kann der künftige Erblasser zu Lebzeiten frei über sein gesamtes Vermögen verfügen!
Alle Kinder (leiblich oder adoptiert, ehelich oder nicht ehelich!) gehören (mittlerweile) zu den gesetzlichen Erben und den Pflichtteilsberechtigten!
MfG, Jogi
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Erbvertrag gut sein soll, wenn das was darin steht nicht
geschützt ist.
Wie kommst Du darauf, dass der Inhalt des Erbvertrages nicht
geschützt ist ?
Hallo
na ja ist dann doch nichts anderes wie ein normales Testament.
Wenn der Erblasser trotz Vertrag verkaufen kann, oder wenn er
noch Kinder bekommt, die dann auf das im Erbvertrag bezeichnete
Erbe Anspruch auf den Pflichtteil haben.
Worin ist der Unterschied eines Erbvertrags zu einem normalen
Testament ?
Worin ist der Unterschied eines Erbvertrags zu einem normalen
Testament ?
Hallo,
da gibt es einige. Wohl der Wichtigste: Ein Testament kann grundsätzlich jederzeit geändert oder widerrufen werden. Bei einem Erbvertrag hingegen kann der Erblasser hinsichtlich der dort geregelten Ansprüche später nicht mehr anderweitig verfügen. Wenn er später ein Testament oder eine sonstige Verfügung von Todes wegen errichtet, das den Verfügungen des Erbvertrages widerspricht, ist dieses Testament insoweit unwirksam. Auch ein früheres Testament wird unwirksam, insoweit es einem abgeschlossenen Erbvertrag widerspricht (vgl. § 2289 BGB - http://dejure.org/gesetze/BGB/2289.html).
Grüße, Peter
Grundsätzlich kann der künftige Erblasser zu Lebzeiten frei
über sein gesamtes Vermögen verfügen!
Diese Aussage ist so pauschal so richtig wie falsch Ein Erbvertrag soll ja gerade im Gegensatz zum Testament eine gegenseitige Bindungswirkung auslösen. D.h. es ist eine Frage der inhaltlichen Gestaltung des Vertrages, dass dieser auch geeignet ist, die gewünschten Folgen herbeizuführen und die Parteien entsprechend abzusichern. Ein Erbvertrag, der dieses Ziel nicht erreicht ist ein schlechter Erbvertrag und sein Geld nicht wert.
Klassische Variante beim Übergang von Immobilien auf Kinder wären z.B. Übertragung zu Lebzeiten mit Nießbrauch, Belastungs- und Rückforderungsvorbehalt, … gegen entsprechende Gegenleistungen/Verpflichtungen der Vertragserben. Da kann dann ein Elternteil keine Wohnung mehr verkaufen, die ihm nicht mehr gehört
Alle Kinder (leiblich oder adoptiert, ehelich oder nicht
ehelich!) gehören (mittlerweile) zu den gesetzlichen Erben und
den Pflichtteilsberechtigten!
Kleine Ergänzung hierzu: Aufpassen mit der Kindschaftsrechtsreform von 77 und der Möglichkeit des Festhaltens an der alten Regelung (ist aber ein sehr spezieller Ausnahmefall)
wenn ein Vater mit einer Tochter ein Erbvertrag vor dem Notar
unterschreibt, wie weit ist das bindend für den Vater.
Wenn jemand ein Auto kauft, ist es dann rot? Nimm es mir nicht übel, aber ein Erbvertrag kann unendlich viele unterschiedliche Inhalte haben. Daher bringt eine so pauschale Frage hier leider gar nichts. Wenn es hier einen konkreten Fall-Hintergrund gibt, dann muss sich ein Fachmann genau diesen einen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ansehen um in diesem konkreten Fall eine korrekte Aussage treffen zu können.
Kann der Vater trotzdem z.Bsp. die Eigentumswohnungen
verkaufen ?
Kann die Tochter ein verkauf verhindern ?
s.o. und auch meine andere Antwort hier im Thread. Es kommt eben drauf an, was die Parteien wollten, und was im Vertrag konkret hierzu steht.
Wie ist das mit der Pflichtteilsregelung, wenn der Vater
wieder
geheiratet hat und ein Kind adoptiert und ein neues eigenes
Kind
bekommen hat.
Bei der Adoption müsste man sehen, was da genau gemacht wurde. Es gibt hier mehrere Modelle. Typische heutige Minderjährigenadoption begründet ein Erb- und Pflichtteilsrecht. Das neue leibliche Kind hat selbstverständlich die gleichen Rechte wie ein Kind aus einer früheren Beziehung.