Erbverzicht für Pfleger(in)?

Hallo Mitwisser!

Man hört, dass es leider auch kriminelle „Pfleger(innen)“ gibt, die (neben hoffentlich fairer Bezahlung) weniger das Wohl des Patienten im Sinn haben, sondern gezielt Opfer suchen, die man beerben kann.
Ein erster Schritt ist oft, den Patienten zu bewegen, den Umgang mit seiner Familie abzulehnen, damit der Plfeger „freie Hand“ hat.
Überlegung:
Ist es sinnvoll und machbar, bei der Anstellung einer fremden Pflegeperson diese vorab einen Erbverzicht o.ä. unterschreiben zu lassen?
Kann man den Vertrag mit dieser Person z.B. so gestalten, dass falls der Patient keinen Umgang mehr mit seiner Familie „wünschen“ solte auch deren Vertrag beendet ist?

Danke für Tips!

Timsy

Hallo,

Man hört, dass es leider auch kriminelle „Pfleger(innen)“ gibt, die (neben hoffentlich fairer Bezahlung) weniger das Wohl des Patienten im Sinn haben, sondern gezielt Opfer suchen, die man beerben kann.

Da geht es eher um Betreuer? Aber auch bei Pflegern mag es das geben.

Ein erster Schritt ist oft, den Patienten zu bewegen, den Umgang mit seiner Familie abzulehnen, damit der Plfeger „freie Hand“ hat.

Das klappt naturgemäß nur in bestimmten Konstellationen, die man leicht vermeiden kann. Sowas gelingt solchen Leuten schließlich nicht von jetzt auf gleich, sondern nur, wenn sie lange genug mit dem Pflegling allein sind.

Überlegung:
Ist es sinnvoll und machbar, bei der Anstellung einer fremden Pflegeperson diese vorab einen Erbverzicht o.ä. unterschreiben zu lassen?

Klar, wir haben hierzulande Vertragsfreiheit. Sowas kann man also vertraglich vereinbaren. Man sollte sich ggf. rechtlich beraten lassen, wie man das rechtssicher hinbekommt. Sowas schützt einem allerdings auch nicht vor kriminellen Handlungen. Oft wird das Vermögen ja auch schon vor dem Tod beiseite geschafft, sodass dann die „richtigen“ Erben etwas überrascht sind.

Kann man den Vertrag mit dieser Person z.B. so gestalten, dass falls der Patient keinen Umgang mehr mit seiner Familie „wünschen“ solte auch deren Vertrag beendet ist?

Im Prinzip ja. Allerdings kann sie dann ja einfach auch einen neuen Vertrag mit dieser Person schließen. Oder wollen hier die Erberwarter diesen Vertrag über den Kopf der zu pflegenden Person hinweg schließen?

Grüße

Hallo,

Ist es sinnvoll und machbar, bei der Anstellung einer fremden Pflegeperson diese vorab einen Erbverzicht o.ä. unterschreiben zu lassen?

Klar, wir haben hierzulande Vertragsfreiheit.

Aber auch Gesetze. Und der Erbverzichtsvertrag steht da drin:
http://dejure.org/gesetze/BGB/2346.html
Hier ist aber gar kein Verwandter betroffen. Und mit ‚unterschrieben lassen‘ ist auch nichts, denn nach http://dejure.org/gesetze/BGB/2348.html geht ohne Notar gar nichts.

Zudem wird unter Umständen eine Notlage ausgenutzt (wenn der Pfleger die Arbeit annehmen muss), dann wäre das ganze auch noch sittenwidrig, oder?

Kann man den Vertrag mit dieser Person z.B. so gestalten, dass falls der Patient keinen Umgang mehr mit seiner Familie „wünschen“ solte auch deren Vertrag beendet ist?

Im Prinzip ja.

Echt? Kann man einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen, in dem eine automatische Kündigung vorgesehen ist? Würde mich jetzt irgendwie wundern.

Ich glaube, Du liegst mit diesen beiden Antworten falsch. Aber ich bin auch kein Anwalt.
Gruß

Hallo,

Hallo,

Kann man den Vertrag mit dieser Person z.B. so gestalten, dass falls der Patient keinen Umgang mehr mit seiner Familie „wünschen“ solte auch deren Vertrag beendet ist?

Im Prinzip ja.

Echt? Kann man einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen,
in dem eine automatische Kündigung vorgesehen ist? Würde mich
jetzt irgendwie wundern.

Das braucht Dich nicht wundern. Das nennt man „auflösende Bedingung“, ist im Arbeitsrecht grundsätzlich gang und gäbe und könnte, falls Du AN bist, auch in Deinem Arbeitsvertrag drinstehen - bei Érreichen des gesetzlichen Rentenalters.
http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium…
Ob das aber in diesem speziellen Fall so möglich wäre, wage ich zu bezweifeln.

Einen Erbverzicht bzw. -ausschluß für Pflege- und Betreuungspersonal gibt es aber in manchen Arbeitsverträgen von Betreuungsdiensten.

Gruß

&Tschüß

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Danke und * (owt)
nix

Vielmehr wäre es n. § 2339 Abs. 1 Nr. 2,3 BGB strafbar und hätte Erbunwürdigkeit zur Folge, würde man den Pfelegedürftigen davon abhalten, ein dementsprechendes Testament zu errichten oder bedrohen, die Pflegerin als vermeindlich Begünstugte zu entlassen.

Darüberhinaus wäre ein dementsprechende Arbeitsvertragsbedingung IMHO sittenwidrig und damit nichtig vereinbart und ich wage zu bezweifeln, dass Dritte den Vetrag kündigen könnten, selbst wenn sie eine entsprechende Vollmacht hätten, die sie rechtsmißbräuchlich nutzen würden.

Tatsächlich besteht ein Testierverbot nur zu Gunsten des Heimträgers oder Heimpersonals, § 14 HeimG. Insofern kommen die Erben an dessen lebzeitiger Verfügung seines Vermögens, etwa durch lebzeitige Zuwendungen, oder einem Vertrag zugunsten Dritter oder Vermächtnis bei Tod eben nicht vorbei.

Da muss man eben um die Gunst des Erblassers (mit)buhlen und den Ausgang des „Geldrennens“ sportlich abwarten :smile:

G imager

Hallo,

Ist es sinnvoll und machbar, bei der Anstellung einer fremden Pflegeperson diese vorab einen Erbverzicht o.ä. unterschreiben zu lassen?

Klar, wir haben hierzulande Vertragsfreiheit.

Aber auch Gesetze. Und der Erbverzichtsvertrag steht da drin: http://dejure.org/gesetze/BGB/2346.html
Hier ist aber gar kein Verwandter betroffen. Und mit ‚unterschrieben lassen‘ ist auch nichts, denn nach
http://dejure.org/gesetze/BGB/2348.html geht ohne Notar gar nichts.

OK, dann habe ich o.ä. möglicherweise falsch interpretiert. Dem Fragenden ging es ganz offenkundig darum, dass die Pflegeperson den Pflegling nicht erbt und dass das in vertraglicher Form festgezurrt wird. Ob das nun Erbverzicht oder sonstwie heißt, ist vollkommen Bockwurst.

Zudem wird unter Umständen eine Notlage ausgenutzt (wenn der Pfleger die Arbeit annehmen muss), dann wäre das ganze auch noch sittenwidrig, oder?

Wie muss ich mir so eine Notlage vorstellen, wenn der Arbeitsvertrag bspw. einem geltenden Tarifvertrag für diese Branche entspricht? Natürlich geht jeder Arbeiten, um seinen Lebensunterhalt verdient. Wenn wir das als Notlage definieren, sind eventuell alle Arbeitsverträge sittenwidrig.
Abgesehen davon enthalten viele Arbeitsverträge und Tarifverträge Klauseln nach der der Arbeitnehmer keine Geschenke und Zuwendungen ohne Zustimmung des AG annehmen darf. Jedenfalls hatten die schon inklusive der Auslegung, dass hiervon auch Zuwendungen durch letztwillige Verfügung erfasst sind, bis zum BAG Bestand. Also gehe ich davon aus, dass sie nicht sittenwidrig sind.

Kann man den Vertrag mit dieser Person z.B. so gestalten, dass falls der Patient keinen Umgang mehr mit seiner Familie „wünschen“ solte auch deren Vertrag beendet ist?

Im Prinzip ja.

Echt? Kann man einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen, in dem eine automatische Kündigung vorgesehen ist? Würde mich jetzt irgendwie wundern.

Na dann hast Du ja hier wieder etwas gelernt.

Ich glaube, Du liegst mit diesen beiden Antworten falsch. Aber ich bin auch kein Anwalt.

Siehste, das ist eben keine Frage des Glaubens. Außerdem hatte ich ganz explizit darauf hingewiesen, dass man sich da fachlich beraten lassen sollte, damit rechtssicher das vereinbart wird, was man erreichen will.
Das muss also kein Erbverzicht sein. Das o.ä. kann auch einfach eine Klausel im Arbeitsvertrag sein. Die Beratung erstreckt sich dann auch darauf, wer sinnvollerweise den Arbeitsvertrag abschließt, also Arbeitgeber ist. Denn wenn der Erblasser auch AG ist, dann kann man sicher dessen letztwillige Verfügung auch als Zustimmung zur Annahme selbiger interpretieren (zumindest bietet es mehr Spielraum für kostspielige und zeit- und nervenraubende Rechtsstreitigkeiten), während die Erberwarter dem eher nicht zustimmen würden ;o) Das mag man als spitzfindig bewerten, aber genau für sowas sind Rechtsanwälte da und dürfen entsprechend beraten und Honorare kassieren.

Grüße