Erbverzichtsvertrag

Lieber Experte,
ich hätte eine Frage zu einem Erbverzichtsvertrag, den meine Eltern zur gegenseitigen Absicherung vor einigen Jahren beim Notar aufsetzen liessen:
Wir,die Eheleute Sowieso, haben uns durch Testament vom heutigen Tage gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Wir haben in dem Testament grundsätzlich zu gleichen Teilen unsere 3 Kinder zu Erben nach dem Längstlebenden eingesetzt. Allerdings darf der Längstlebende von uns beiden noch frei verfügen, und wenn eins der Kinder den Pflichtteil nach dem ersten Erbfall verlangt,erhält dieses betreffende Kind auf jeden Fall auch nur den Pflichtteil nach dem zweiten Erbfall.
Wir, die Kinder haben von dem Testament Kenntnis genommen. Wir verzichten hiermit gegenüber beiden Elternteilen, wer auch immer der Längstlebende sein möge, auf jegliche Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Wir, die Eltern, nehmen diese Verzichtserklärungen an, jeder für seinen Teil.
Ende des Textes, und unterschrieben von mir und meinen Geschwistern.
Nun die Frage…was haben wir da unterschrieben?
Meine Geschwister behaupten,das sie mit der Unterschrift auf das kompl. Erbe verzichtet haben, ich meine das nach dem Tode beider Elternteile das Erbe an uns drei Geschwister zu gleichen Teilen geht.
Wäre schön wenn Sie uns weiterhelfen könnten.Vielen Dank!

Die Geschwister haben nicht Recht, denn der Verzicht betrifft nur das Pflichtteilsrecht nicht das Erbrecht. Praktisch -also real- könnte allerdings geschehen, dass z.B. der Überlebende testamentarisch Erben ausserhalb der Familie einsetzt oder erhebliche Schenkungen vornimmt. Hiergegen hätte zum Teil das Pflichtteilsrecht geschützt.
H.G.