Erbvollstrecker

Hallo,
nehmen wir an eine deutsche Frau hat  2 erwachsene deutsche Kinder , die ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Koente sie eine von beiden als „Erbvollstreckerin“ bestimmen, die sich um den Verkauf der Wohnung, Kontenaufloesung,Kuendigung der Versichung usw selbstandig  kuemmern und entscheiden kann? Beide Kinder sind gleichberechtigte Erben. Es waere nur der Einfachheit halber. Wo muesste das beantragt oder hinterlegt werden?? 
MFG u. besten Dank
Reginarita

Hallo!

Natürlich geht das. Man schreibt es einfach so in sein Testament rein " Die Testamentsvollstreckung soll mein Tochter Sabine übernehmen".

Nur ob es praktisch ist, eine nicht ortsansässige Person zum Vollstrecker zu bestimmen ist eine andere Sache.
Man kann ja sicherlich nicht alles vom Ausland machen, sondern muss auch zeitweise vor Ort sein.

MfG
duck313

Vielen Dank Duk.
Der Erblasserin waere evtl. zu empfehlen, ein Testament zu hinterlassen aus dem hervorgeht, dass beide Toechter zu gleichen Teilen erberechtigt sind und eine - namentlich erwaehnt - die Erbvollstreckerin waere.
Sie koennte dann in Deutschland alles selbstaendig erledigen.
Das evtl. Testament muesste wo in Deutschland registriert oder hinterlegt werden?
Welche Kosten koennten evtl. entstehen?
Nochmals vielen Dank
MFG
Reginarita

Hallo!

Es muss nicht hinterlegt werden, es wird aber sehr empfohlen. Dann kann es nämlich auch nicht verloren gehen oder „verschwinden“.
Das hinterlegt man beim Amtsgericht (Abt. Nachlassgericht) seines Wohnortes. Die Gebühr dafür ist gering. Hängt ab von der dabei angegebenen Höhe des Erbes.

Beispiel 250.000 € ca. 100 € Gebühr.

MfG
duck313

Nochmals vielen Dank Duck fuer die hilfreichen Informationen!
Mit freundlichen Gruessen
Reginarita

Das hinterlegt man beim Amtsgericht (Abt. Nachlassgericht)
seines Wohnortes. Die Gebühr dafür ist gering. Hängt ab von
der dabei angegebenen Höhe des Erbes.

Beispiel 250.000 € ca. 100 € Gebühr.

Hallo,

die Gebühr ist nicht abhängig vom Wert. Es ist eine Festgebüht von 75,00 EUR.

ml.