unser Gaslieferung ist dazu verurteilt worden, Sonderguthaben für das Jahr 2008 und 2009 zu zahlen. Diese steht jetzt auch auf der aktuellen Abrechnung für das Jahr 2010 drauf. Mein Problem ist jetzt? Welchen Mietern steht das Geld zu? Den jenigen, die zu dem Zeitpunkt hier gewohnt haben?
ich bin mit den Gegebenheiten bei Gaslieferung- und Abrechnung nicht vertraut, würde aber wie folgt abrechnen:
Die Erstattung nach Jahren aufteilen
Die Jahresbeträge auf alle (!) Nutzer der jeweiligen Abrechnungsperiode nach ihren Verbrauchsanteilen am Jahresverbrauch verteilen, Die Grundgebühr würde ich dabei vernachlässigen, da sie verbrauchsunabhängig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
PS: Wie hat der Vermieter die Erstattung umgelegt ?
Hallo,
wofür musste das Sonderguthaben gebildet werden? Doch bestimmt rückwirkende Gutschrift aus einem entstandenen Verbrauch? Oder auch aus überhöhten Kosten?
Das Guthaben steht in diesen Fällen selbstverständlich den damaligen Mietern zu und zwar im gleichen Verhältnis, wie auch damals der Verbrauch abgerechnet wurde.
Grüße, Zita
unser Gaslieferung ist dazu verurteilt worden, Sonderguthaben
für das Jahr 2008 und 2009 zu zahlen. Diese steht jetzt auch
auf der aktuellen Abrechnung für das Jahr 2010 drauf. Mein
Problem ist jetzt? Welchen Mietern steht das Geld zu? Den
jenigen, die zu dem Zeitpunkt hier gewohnt haben?
Oder wie würdet ihr das umlegen?
Vielen Dank im voraus.
Hallo,guten Tag
Ich würde sagen denen die das Gas bezahlt haben.
mit freundlichen Gruß a.g.
Nur die, die 2009 + 2008 das genutzt haben (wenn diese noch dorz wohnen bzw. die Adresse bekannt ist).
Ich schreibe immer im Mietvertrag, jeder soll mir die neue Adresse schcken, sonst darf er für die Ermittungskosten aufkommen.
Die für 2010 haben damit nichts zu tun, auuser es ist auch 2010 eine Rückzahlung
Prinzipiell solltet Ihr das mit den Nutzern der betreffenden Zeiträume abrechnen.
Allerdings kann der Mieter für den Zeitraum 2008 nichts mehr nachfordern. Selbst für 2009 ist, sofern die Abr. immer zum Jahresende läuft, die Widerspruchsfrist der Mieter am 31.12.2010 abgelaufen. Sollten die Mieter aber, in weiser Voraussicht, Widerspruch gegen die Abrechnungen eingelegt haben, dann müsst Ihr die Guthaben anteilig auf diese verteilen.
Gruß Weschdl
zur Auszahlung dieses Guthabens wurde der Gaslieferant verurteilt und wird Verbrauchsmäßig an die Nutzer ausgezahlt.
Das Problem ist leider nur, dass das Guthaben für den Zeitraum vom 01.04.2008 - 31.09.2009 ausgezahlt wird, also leider nicht für einen Abrechnungszeitraum. Ich werde mal abwarten, ob dazu in nächster Zeit ein Urteil gibt.