Erdgeschossmieter = Schneeräumer?

Hallo Rechtsexperten,

nun schneit es wieder, für die einen schön, für andere, na ja. Wie sieht das im Falle eines Mehrfamilienhauses in Deutschland (NRW) aus mit der Räumung der weißen Pracht?

Zur Info: Der Vermieter hat keine Firma zu diesem Zweck beauftragt, das Alter der Mietverträge liegt zwischen 27 Jahren und zwei Jahren.

Mitte der 80er Jahre konnten lt. Stiftung Warentest die Erdgeschossbewohner noch zur Schneeräumung per Mietvertrag verpflichtet werden, ist das heute noch genau so?

Die Miet-Nebenkosten werden zur Zeit für alle Mieter einheitlich berechnet.

Wie sieht das unter diesen Bedingungen aus?

Fragt grüßend
Pat

Hallo Pat,

bin zwar keine Rechtsexpertin, aber in unseren Mietverträgen wurde die Schneeräumpflicht auf den Mieter übertragen, ebenso die Hausordnungspflicht. Also ist derjenige, der die Hausordnung hat auch mit dem Schneeschippen dran…und zwar ausnahmslos jeder, nicht nur die Leuts im EG.

Die Abtretung der Schneeräumpflicht muß aber unbedingt im Mietvertrag stehen, ansonsten ist der Vermieter verantwortlich…auch im Schadensfall.

Gruß Maja

Hallo,

nun schneit es wieder, für die einen schön, für andere, na ja.
Wie sieht das im Falle eines Mehrfamilienhauses in Deutschland
(NRW) aus mit der Räumung der weißen Pracht?

Zur Info: Der Vermieter hat keine Firma zu diesem Zweck
beauftragt, das Alter der Mietverträge liegt zwischen 27
Jahren und zwei Jahren.

Mitte der 80er Jahre konnten lt. Stiftung Warentest die
Erdgeschossbewohner noch zur Schneeräumung per Mietvertrag
verpflichtet werden, ist das heute noch genau so?

Grundsätzlich ist es so, dass selbst wenn eine Hausordnung besteht und dort die Treppenhausreinigung geregelt ist, muss eine Regelung vorhanden sein, die den Mieter auch dazu verpflichtet im Winter den Streu- und Räumdienst zu tragen. Ist dies nicht vereinbart, muss der Mieter dieser Aufgabe nicht nachkommen. Ohne seine Zustimmung kann zwar eine Fremdfirma beauftragt werden, aber die Kosten dürfen trotzdem nicht auf die Mieter umgelegt werden, die im Mietvertrag keinen Winterdienst vereinbart haben.

Die andere Frage ist immer, ob es sich in einem Mehrfamilienhaus lohnt wegen dem Streu- und Räumdienst zu streiten. Sinnvoll dürfte es sein, besonderes in NRW, wo Schnee ja nicht wie in den südlichen Regionen liegen bleibt, dass der Streu-und Räumdienst auf zwei - drei - Tagesabstände organisiert wird oder es wird eine fremde Person angestellt. In einem 6-12 Familienhaus ist es unwahrscheinlich und somit auch unzumutbar, dass nur eine Partei
diese Aufgaben wahrnehmen muss, weil es zufällig während der Kehrwoche schneit, während alle anderen davon profitieren. Mein Vorschlag. Setzt euch zusammen, klärt ab, wir ihr das regelt und versucht, wo immer es sinnvoll ist, den Hausfrieden zu erhalten.

Man kann durchaus im Recht sein, dass eine Leistung nicht erbracht werden muss. Ob - was leider oft geschieht - in einem Mehrfamilienhaus 50 % der Mieter Räum- und Streudienst machen, während die restlichen 50 % hinter dem Vorhang zusehen, ist nicht immer als die beste Lösung zu sehen und schafft unnötigen Ärger.

Grüsse Günter

Die Miet-Nebenkosten werden zur Zeit für alle Mieter
einheitlich berechnet.

Wie sieht das unter diesen Bedingungen aus?

Hallo Günter,

eins vorweg, unter den Mietern herrscht Friede und Eintracht, von Streit keine Spur.

Ich wollte nur ein Blatt Papier an die Pinnwand heften, wie das am einfachsten zu regeln wäre, nämlich wer den Schnee sieht und gerade etwas Zeit hat (dauert höchstens 10 Minuten!), räumt ihn weg und macht auf dem Blatt einen entsprechenden Vermerk, damit dann auch die, die das nicht sehen konnten, weil sie nicht da waren, sehen können, was am Tag so alles gelaufen ist.

Auf diesem Blatt Papier wollte ich einleitend vermerken, dass seit einiger Zeit ALLE Bewohner eines Mehrfamilienhauses für die Schneeräumung GLEICHERMASSEN zuständig sind, wenn in den Nebenkosten kein Winterdienst abgerechnet wird, und zwar unabhängig vom Inhalt alter Mietverträge. Ich meine mich zu erinnern, mal ein diesbezügliches Urteil gelesen zu haben und nun hätt ich gern gewusst, ob das auch in NRW gilt. Ich weiß sicher, dass der Artikel in Deutsch verfasst war und ich kann mir nur schlecht vorstellen, dass Schweizer, Liechtensteiner oder Österreicher für Schnee-Räumung ein Urteil brauchen, die brauchen vielleicht eins für dessen Pflegedienst. :wink:

Gruß
Pat

Hallo,

eins vorweg, unter den Mietern herrscht Friede und Eintracht,
von Streit keine Spur.

Ich wollte nur ein Blatt Papier an die Pinnwand heften, wie
das am einfachsten zu regeln wäre, nämlich wer den Schnee
sieht und gerade etwas Zeit hat (dauert höchstens 10
Minuten!), räumt ihn weg und macht auf dem Blatt einen
entsprechenden Vermerk, damit dann auch die, die das nicht
sehen konnten, weil sie nicht da waren, sehen können, was am
Tag so alles gelaufen ist.

Genau dies soll unterbleiben. Dies wird sogar nach der neuen Rechtslage - nach der Mietrechtsreform - als Störung des Hausfriedens betrachtet und wenn sich jemand beschwert kann es zur Abmahnung führen.

Auf diesem Blatt Papier wollte ich einleitend vermerken, dass
seit einiger Zeit ALLE Bewohner eines Mehrfamilienhauses für
die Schneeräumung GLEICHERMASSEN zuständig sind, wenn in den
Nebenkosten kein Winterdienst abgerechnet wird, und zwar
unabhängig vom Inhalt alter Mietverträge. Ich meine mich zu
erinnern, mal ein diesbezügliches Urteil gelesen zu haben und
nun hätt ich gern gewusst, ob das auch in NRW gilt. Ich weiß
sicher, dass der Artikel in Deutsch verfasst war und ich kann
mir nur schlecht vorstellen, dass Schweizer, Liechtensteiner
oder Österreicher für Schnee-Räumung ein Urteil brauchen, die
brauchen vielleicht eins für dessen Pflegedienst. :wink:

Selbst bei uns im Süden - es gibt hier die berühmte „Schwäbische Kehrwoche“ muss der Winterdienst zusätzlich genau im Mietvertrag vermerkt sein.

Da Du wohl Mieter bist, steht Dir kein Recht zu, irgendwo und irgendwann einen Aushang auszuhängen der andere Mieter betrifft. Grundsätzlich: Nur mit wem Winterdienst im Mietvertrag vereinbart ist, der ist verpflichtet, den Winterdienst zu machen. Es gibt keine Regeln, die unabhängig vom Mietvertrag bestehen.

Der Mietvertrag ist die einzige Rechtsgrundlage in einem Mietverhältnis - sowohl der schriftliche als auch der mündliche Mietvertrag -. Es spielt auch keine Rolle, ob nun für den Winterdienst etwas abgerechnet wird oder nicht.

Wenn ein Mieter keine Regelung im Mietvertrag hat, dass er die umlagefähigen Kosten der Strassenreinigung und des Winterdienstes zu zahlen hat, kann nichts mit ihm abgerechnet werden und er kann auch nicht zur Ableistung solcher Arbeiten aufgefordert werden.

Grüss Günter