Hallo,
nun schneit es wieder, für die einen schön, für andere, na ja.
Wie sieht das im Falle eines Mehrfamilienhauses in Deutschland
(NRW) aus mit der Räumung der weißen Pracht?
Zur Info: Der Vermieter hat keine Firma zu diesem Zweck
beauftragt, das Alter der Mietverträge liegt zwischen 27
Jahren und zwei Jahren.
Mitte der 80er Jahre konnten lt. Stiftung Warentest die
Erdgeschossbewohner noch zur Schneeräumung per Mietvertrag
verpflichtet werden, ist das heute noch genau so?
Grundsätzlich ist es so, dass selbst wenn eine Hausordnung besteht und dort die Treppenhausreinigung geregelt ist, muss eine Regelung vorhanden sein, die den Mieter auch dazu verpflichtet im Winter den Streu- und Räumdienst zu tragen. Ist dies nicht vereinbart, muss der Mieter dieser Aufgabe nicht nachkommen. Ohne seine Zustimmung kann zwar eine Fremdfirma beauftragt werden, aber die Kosten dürfen trotzdem nicht auf die Mieter umgelegt werden, die im Mietvertrag keinen Winterdienst vereinbart haben.
Die andere Frage ist immer, ob es sich in einem Mehrfamilienhaus lohnt wegen dem Streu- und Räumdienst zu streiten. Sinnvoll dürfte es sein, besonderes in NRW, wo Schnee ja nicht wie in den südlichen Regionen liegen bleibt, dass der Streu-und Räumdienst auf zwei - drei - Tagesabstände organisiert wird oder es wird eine fremde Person angestellt. In einem 6-12 Familienhaus ist es unwahrscheinlich und somit auch unzumutbar, dass nur eine Partei
diese Aufgaben wahrnehmen muss, weil es zufällig während der Kehrwoche schneit, während alle anderen davon profitieren. Mein Vorschlag. Setzt euch zusammen, klärt ab, wir ihr das regelt und versucht, wo immer es sinnvoll ist, den Hausfrieden zu erhalten.
Man kann durchaus im Recht sein, dass eine Leistung nicht erbracht werden muss. Ob - was leider oft geschieht - in einem Mehrfamilienhaus 50 % der Mieter Räum- und Streudienst machen, während die restlichen 50 % hinter dem Vorhang zusehen, ist nicht immer als die beste Lösung zu sehen und schafft unnötigen Ärger.
Grüsse Günter
Die Miet-Nebenkosten werden zur Zeit für alle Mieter
einheitlich berechnet.
Wie sieht das unter diesen Bedingungen aus?