Ein Netzbetreiber informiert das ein seinerzeit in der ehemaligen DDR verlegtes Erdkabel welches 2 Pächter auf ihren Pachtgrund gemeinsam über einen Verteiler versorgt nicht mehr dem aktuellem Standard entspricht und eine Trennung durch eine separate Leitungsverlegung unabdingbar ist.
Es wurde auf Probleme hingewiesen die z.B. bei einem Nachbarstreit entstehen können wenn A zum Beispiel nicht mehr einverstanden ist das B über den Verteiler von A versorgt wird.
Soweit alles klar und auch nachvollziehbar wenn jeder eizelne Abnehmer seinen Übergabepunkt gesetzt bekommt.
Im besagten Fall würde es bedeuten das ca. 25 Meter Erdkabel nach den geltenden Bestimmungen
über 2 Grundstücksgrenzen da 2 Verpächter verlegt werden müssen.
Nachbar A hätte auch kein Problem damit den Altanschluss weiter zu nutzen wenn nicht B für seinen modernisierten Altneubau die Vorgabe getrennter Neuanschluss bekommen hätte.
Hintergrund wie üblich die Kosten von vorhandenem Bestand bzw. Neuanschluss
A hätte kein Problem da nur Wochenendbenutzer.
B hat einen festen Wohnsitz auf seinem Pachtland beansprucht.
Gern möchte B für die entstehenden Unannehmlichkeiten aufkommen und auf der Pachtfläche A den Kabelkanal nebst Erdkabel bereit stellen.
B geht davon aus das der Verpächter in jedem Fall darüber informiert werden muss wenn derartige Arbeiten auf seinem Eigentum beabsichtigt werden.
Ja, davon gehe ich auch aus.
Und wieso müssen eigentlich 2 neue Leitungen verlegt werden ?
oder verstehe ich es nur falsch ?
Wenn es „nur“ um den gemeinsamen Verteiler geht, dann kann die alte Leitung und der Verteiler doch bleiben, er wird aber nur noch für ein Haus benutzt.
Und das andere Haus bekommt eine neue Zuleitung und einen Verteiler im Vorgarten oder wie man es sonst da bei euch anschließt.
ist aber die alte Zuleitung schadhaft, dann ist es klar, dann will der Versorger gleich neuzeitlich jeden für sich anschließen.
MfG
duck313
Hallo,
Eigentlich sollten Durchleitungsrechte im Grundbuch eingetragen sein. In der DDR wurde dies etwas lockerer gesehen.
Wenn die Durchleitung nicht eingetragen ist, müsste dies erst einmal rechtlich nachträglich abgesichert werden um den jetzigen Zustand erhalten zu können.
Allerdings macht man Durchleitungen eigentlich meist nur im Notfall, wenn keine anderen Leitungswege, mit vertretbarem Aufwand, möglich sind.
Zum anderen kann so eine Durchleitung zu einem grossen Aufwand führen, wenn da neu gebaut wird.
Grundsätzlich ist es einfacher, wenn die Zuleitungen getrennt verlegt sind.
Beim Stichwort DDR kommen natürlich noch einige Punkte hinzu.
Verbaut wurde was erhältlich war, darunter auch viele Alu-Kabel. Die Qualität war auch nicht immer die Beste. Möglicherweise reicht auch der Querschnitt nicht aus, um eine ordentliche Stromversorgung zu gewährleisten.
Kurz, wenn man sowieso neu verlegen muss, trennt man die Zuleitungen auch gleich.
Grundsätzlich ist der Pächter nicht Grundstückseigentümer, aber die Leitung betrifft den Boden des Eigentümers. Möglicherweise hat der Verpächter auch schon Pläne für das Grundstück und weiss auch genau wo die Leitung nicht hin soll.
Das Erdkabel bis zum Verteiler, und der Verteiler selbst, bleibt Eigentum des Netzbetreibers. Verbindliche Zusagen dazu kann aber nur der Eigentümer des Grundstücks machen und das ist der Verpächter.
Danke so langsam kommt die Erinnerung im Zusammenhang der Antwort zurück
Es muss in den 70 er Jahren gewesen sein als meine Eltern zusammen mit dem Nachbarn den Entschluss fassten die vorhandene Mastanbindung durch ein Erdkabel zu ersetzen.
Entscheidend war das der Aufwand möglichst gering war.
Grundstücksgrenzen spielten dabei keine Rolle.
In diesem Zusammenhang kam es das ein Erdkabel ( Alu ) zwei Verbraucher zu versorgen hatte.
Das ankommende Kabel wurde in einem Verteilerkasten integriert.
Schwarzer Kasten Einspeisung unten 2 Ausgänge Oben.
Es könnten vielleicht auch Sicherungen vorhanden gewesen sein oder es war nur der Verteilerkasten für 2 Objekte.
Ich gehe von 380 V aus die im Verteiler ankommen ( 3 Sicherungen )
Die Anschlussklemmen im Verteiler sind in die Jahre gekommen so das nicht mehr 2 Abnehmer mit dem vorhandenen Material versorgt werden können.
In der Tat könnte ein Abnehmer weiterhin versorgt werden solange es keinen Nachbarstreit im Zusammenhang der bisherigen Leitungsweges gibt.
Nochmals vielen Dank für die Informationen.
Hallo, ich glaube, dass du heutzutage bei derartigen Arbeiten nicht nur den Eigentümer sondern auch die Gemeinde informieren musst … Baugenehmigung usw.
Grüße Bernd
Unsinn.
Der Einzige, den das interessiert ist der Energieversorger. Der möchte, dass die Anlage von einem dazu berechtigten Elektriker installiert wird.
Gruß
anf
Egal wer wann was gemacht hat: für die Verlegung einer Leitung über ein fremdes Grundstück (egal ob öffentlich oder privat) benötigt man die Zustimmung des Eigentümers. Damit diese Zustimmung auch bei einem Eigentümerwechsel erhalten bleibt, sollte man sich diese Zustimmung per Eintragung eines Leitungsrechts im Grundbuch absichern lassen.
Die hierfür entstehenden Kosten (Entschädigung des Eigentümers, weill er in seinem Grundstück nicht mehr überall einen Teich anlegen oder einen Baum pflanzen kann, die Gebühren des Notars sowie des Grundbuchamtes) trägt normalerweise derjenige, der die Eintragung haben will.
Quelle: RA. F. Seagers
Und wer genau hat was anderes behauptet? Außer Dir, meine ich?
allnetflat … ist bei dir alles OK?
ICH habe in meiner Antwort geschrieben „ich glaube, dass du heutzutage bei derartigen Arbeiten nicht nur den Eigentümer sondern auch die Gemeinde informieren musst“ … DU hast geschrieben „Unsinn. Der Einzige, den das interessiert ist der Energieversorger“ … also eine ganz andere und FALSCHE Meinung !!!
Und dann nimmst du als Zugabe noch meine RICHTIGE Behauptung „benötigt man die Zustimmung des Eigentümers“ … und meckerst völlig sinnlos rum „Und wer genau hat was anderes behauptet? Außer Dir, meine ich?“ … WAS SOLL DAS ??? Lese dir deinen Quatsch nochmal durch … und dann überlege was du überhaupt von mir willst!
Du hast behauptet, man bräuchte eine Baugenehmigung. Das ist und bleibt Unsinn.
[vom Support gelöscht]
allnetflat, leider darf man hier nicht so schreiben wie einem der Schnabel gewachsen ist oder wie es angemessen wäre.
Auf jeden Fall fehlt bei dir der komplette Zusammenhang,- du behauptest Dinge die nicht stimmen und wenn dir was nicht passt oder du selber vielleicht merkst, dass du nur Quark schreibst, dann änderst du einfach mal schnell das Thema oder deine falsche Behauptung.
Richtig ist, dass ich NIE behauptet habe, dass man die Zustimmung des Eigentümers braucht (was ja stimmt !!!), sondern ich habe geschrieben „ich glaube, dass du heutzutage bei derartigen Arbeiten die Zustimmung des Eigentümers braucht“ … falls du es nicht weißt, „ich glaube“ und eine „Behauptung“ sind etwas vollkommen Unterschiedliches!
Als meine „Behauptung“ sogar von einem Anwalt für Baurecht bestätigt wird, fällt dir nichts mehr ein, musst aber unbedingt nochmal einen raus hauen (anstatt einfach mal ruhig zu sein und kommst jetzt plötzlich damit an, dass ich „behauptet“ hätte, man bräuchte eine Baugenehmigung … auch das ist wieder falsch, denn ich habe wieder geschrieben „ich glaube!“.
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