Hallo,
Ich weiß, das ist eigentlich widersprüchlich. Trotzdem wird ja
zumindest im Neubau auch für das TN-System wie bei jedem
Bauwerk mit E-Anlage ein Fundamenterder verlangt.
Richtig - eben nur beim Neubau.
Und bei Sanierung wird da nicht ein Ringerder oder eben auch
ein Staberder verlangt?
Nein, wird es nicht. Nicht von Normen oder Gesetzen. Was der lokale Netzbetreiber sagt, steht auf einem anderen Blatt.
Zurück zur Ausgangsfrage:
Es fehlt immer noch die Angabe der Netzform. Tu felix austria!
Die hatte ich gepostet.
Ja, du hast Recht, ich habe das überlesen. Entschuldigung.
Die EVU kommt mit einem TNC Netz rein,
welches natürlich im HAK zu einem TNC-S Netz gewandelt wird 
Das ist richtig und gut.
Ich mag TT nicht und wünschte mir auch in D eine
Nullungsverordnung.
Ich hab damit bisher 2 mal zu tun gehabt und habe gute
Erfahrungen gesammelt. Ein RCD rein und schon muss man sich
nicht um die Abschaltbedingungen mehr sorgen 
Vor allem, seit auch in Hauptleitungssystemen ein FI-Schalter
Vorschrift ist, da sonst die mittlerweiele auch dort geltenden
Abschaltbedingungen nicht erfüllt werden können. Bedeutet in
der Praxis, ein 0,3A selektiver FI mit voller Belastbarkeit
für den gesamten Hauptleitungsbereich (das kann auch mal 80A
und mehr sein!) muss her.
Seit wann ist das denn Vorschrift und wo ist sie denn
niedergeschrieben?
Es gilt die DIN VDE 0100-410 : 2007-06.
In Abschnitt 411.3.2.1 steht, dass bei einem Fehler kleiner Impedanz zwischen Außenleiter und Körper oder Außenleiter und Schutzleiter innerhalb der in Abschnitt 411.3.2.2 / 411.3.2.3 / 411.3.2.4 genannten Zeiten abgeschaltet werden muss.
In 411.3.2.4 steht, dass für Verteilungsstromkreise 1s erlaubt ist.
Dies geht nur mit einem FI.
Nun gibt es noch nationale Festlegung (schönes VDE-Deutsch), dass in Verteilungsnetzen (Freileitung oder Erdkabel) sowie in Hauptstromversorgungssystemen nach DIN 18015-1 die Schutzmaßnahme „doppelte oder verstärkte Isolierung“ ausreicht, wenn im Fehlerfall mindestens der große Prüfstrom der Sicherung zum Fließen kommt.
Hossa, was für ein AKT!
Wir nehmen also eine 80A gL Sicherung an, dann müssen mindestens 128A zum Fließen kommen. Dies entspricht einem Erderwiderstand von weniger als 2 Ohm. Machbar, aber nicht immer.
Also:
Hauptstromsystem (ungezählte Energie, Verbindung zwischen Hausanschluss und Zählern) darf ohne FI sein, wenn der große Prüfstrom gegen PE fließen kann.
Ab Zähler: Abschaltzeit 1s. Auch Verteleilungsstromkreise. Hast du einen Zähler und 3 Unterverteilungen, dann sind die Zuleitungen zu den UV über einen selektiven FI zu schützen. Wenn du magst, kannst du auch gewöhnliche FI nehmen.
Verteiluingsstromkreise, bei denen sicher gestellt ist, dass keine Person ohne Berechtigung herumfuckeln kann, benötigen aber weiterhin nur eine Abschaltung durch die Vorsicherung, bei der der große Prüfstrom fließen können muss.
Und Endstromkreise sind ja eh nur mit FI zu schützen.
Nachlesen kann man das (vermutlich nur nach Login) hier:
http://www.elektro.net/praxisprobleme/fehlerschutz-i…
Oder hier:
http://www.dke.de/de/Service/Installationstechnik/Se…
( Muss ja mein Chef darauf verweisen, weil
er es sicherlich erstmal abstreiten wird)
Wie sollte man das denn bewerkstelligen? Die Hauptzuleitung
geht ja im Schrank gleich auf die Cu Schienen und wird dort
verteilt. Was ist wenn der HAK mit 250A abgesichert ist? Oder
meinst du die Abgangsleitungen zu den UV’s ?
Dürfte klar sein.
Bis Zähler: Großer Prüfstrom muss fließen können.
Zähler bis UV:
- wenn keine nicht berechtigte Person Betriebsmittel ersetzen kann, dann auch nur großer Prüfstrom.
- wenn nicht auszuschließen ist, dass Herr Do-it-yourself bastelt, dann 1s Abschaltzeit = faktisch FI-Pflicht
Endstromkreise ab UV: Faktisch FI-Pflicht
PS: Sorry für die vielen Fragen, aber ist halt das erste mal
das ich das machen muss und die Schule ist ja nun auch schon
etwas her und man vergisst da so einiges, leider 
Ich habe selber erst gerade nachlesen müssen.