Angenommen man zahlt Unterhalt. Auch Kindesunterhalt setzt die grundsätzliche Bedürftigkeit voraus. Das ist in der Regel ja auch gegeben. Jetzt hat man von 3. gehört das die Kinder anteilig ein Millionenerbe angetreten haben da eine Tante verstorben ist. Wie kann man als Unterhaltspflichtiger herausfinden ob dem so ist? Man kennt Übrigens Wohnort und Name dieser Tante. Danke für eine Auskunft
Hallo,
in dem man Auskunft von den Kindern verlangt. Wenn die Kinder minderjährig sind, fordert man die Auskunft vom betreuenden Elternteil und sind sie volljährig, von den Kindern selber.
Der Unterhaltsempfänger (oder der rechtliche Vertreter) muss über Änderungen der Bedürftigkeit Auskunft geben.
Gruß
Ingrid
Hallo
Auch Kindesunterhalt setzt
die grundsätzliche Bedürftigkeit voraus.
Wo steht das passende Gesetz dazu oder wo kann ich das nachlesen?
Da frage ich mich aber schon warum selbst die Kinder vom Millionär 3 Strassen weiter Kindesuntzerhalt bekommen wenn sie doch in deinen Augen nicht bedürftig sind. So einen Blödsinn
Gruß
Jetzt hat man von 3. gehört das die Kinder
anteilig ein Millionenerbe angetreten haben da eine Tante
verstorben ist. Wie kann man als Unterhaltspflichtiger
herausfinden ob dem so ist? Man kennt Übrigens Wohnort und
Name dieser Tante.
Die Tante fragen. Wenn sie keine Auskunft gibt, weil sie tot ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das mit dem Erbe nicht völlig aus der Luft gegriffen ist. Dann weiter wie bereits beschrieben.
Gruß
smalbop
Hallo
Auch Kindesunterhalt setzt
die grundsätzliche Bedürftigkeit voraus.Wo steht das passende Gesetz dazu oder wo kann ich das
nachlesen?
Hier beispielsweise:
Falls ein Kind Vermögen besitzt oder eigenes Einkommen hat, gilt nach § 1602 Absatz 2 BGB: "Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalte nicht ausreicht. Hat ein Kind ausnahmsweise wirklich einmal eigene Einkünfte, so mindern diese Einkünfte den Unterhaltsanspruch.
Gruß
Tina