Hat jemand Efahrung mit Überbrückungsgeld beim Arbeitsamt.
Wie lange dauert dies in der Regel von Antragstellung bis Entscheidung/Bewilligung.
Habe vor mich selbstständig zu machen.
Viele Grüsse
Claus
Hat jemand Efahrung mit Überbrückungsgeld beim Arbeitsamt.
Wie lange dauert dies in der Regel von Antragstellung bis Entscheidung/Bewilligung.
Habe vor mich selbstständig zu machen.
Viele Grüsse
Claus
Nur meine Erfahrung
Hi!
Aber Du hattest ja auch nur nach Erfahrungen gefragt…:-=
Ich bekam 9 Tage (NICHT Werktage) nach Antragstellung Bescheid!
Keiner aus meinem Bekanntenkreis hat mehr als 2 Wochen gewartet.
Das soll aber von Amt zu Amt unterschiedlich sein - hier beim Arb-Amt Wesel wird eh immer sehr schnell gearbeitet…
LG
Guido
Hat jemand Efahrung mit Überbrückungsgeld beim Arbeitsamt.
Wie lange dauert dies in der Regel von Antragstellung bis
Entscheidung/Bewilligung.
Habe vor mich selbstständig zu machen.
Viele Grüsse
Hallo Claus,
ein zukünftiger Selbständiger sollte wissen, daß er sich seine Auskünfte dort holt, wo er auch die Ware bekommt: also nix wie hin zum AA.
Aber trotz alle dem: da ja die zahlung des ALG aufhört sobald die Zahlung des Überbrückungsgeldes anfängt, ist es also nahtlos! wo ist dein problem?
gruss
Hallo Claus,
vielleicht hast du deine Frage nicht ausreichend formuliert, aber trotzdem ein paar Worte zum Ü-Geld.
Das erst einmal kurz zum Ü-Geld.
Ansonsten kann ich nur empfehlen dich mit deinen Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt zu treffen und das im Vorwege mit Ihm besprechen. Zusätzlich solltest du auch die IHK ansprechen, diese bieten einmal im Monat Gründunstage an in dem der ganze Ablauf mit Businesserstellung usw. beschrieben wird. Und Sie helfen auch so erst einmal weiter bei den ganzen Fragen die man hat. (Und das alles Kostenlos).
Übrigens gleichzeitig noch eine Antwort auf den Kollegen der die Antwort gab, es geht vom ALG nahtlos über:
Überbrückungsgeld gibt es nicht nur zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit, sondern auch wenn du in einer Anstellung bist und möchtest dich dann Selbständig machen (seit letztem Jahr haben Sie diese Teil offiziell gemacht).
Gruß
Markus
a)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke erstmal für Eure Antworten.
Das Prozedere mit dem Businessplan und der fachkundigen Stelle war mir klar, auch die Sache mit dem Rechtsanspruch habe ich gewusst. Mir ist auch bewusst, dass die erste Adresse bei auftauchenden Fragen und Unklarheiten immer die zuständige Behörde ist.
Mir ging es aber hauptsächlich um Eure Erfahrungen mit der Bewilligung/Ablehnung
Ich hatte nämlich befürchtungen, dass sich das lange hinzieht.
Aber 2 Wochen finde ich doch ganz in Ordnung.
Ehrlich gesagt finde ich, dass mit dem Businessplan eine gute Sache. Da wird man mehr oder weniger gezwungen, sich mit dem Konzept auseinanderzusetzen. Viele sehen das leider als Pflicht anstatt als Chance. Deshalb halte ich auch die Ich-AG für völlig verfehlt. Ich denke, dass die meisten Existenzgründer wegen mangelnder Vorbereitung scheitern werden. Und wenn es einem einfach gemacht wird, öffentliche Gelder zu erhalten so wird das ganze noch unterstützt.
Ich finde hier sollte der an sich gute Gesetzentwurf nochmal überdacht werden.
Grüsse und Danke für Eure Antworten
Claus
Hallo Claus!
Ich hab vielleicht noch einen wertvollen Hhinweis für dich.
Es gibt einen Unterschied zwischen Ü-Geld und der Förderung der Ich-AG.
Ü-Geld gibt es für längstens 6 Monate in Höhe des Arbeitslosengeldes + Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen (ca 65 % vom Arbeitslosengeld). Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistung wird auch gezahlt, wenn vorher keine Arbeitslosigkeit gegeben war (aber eingetreten wäre).
Die Ich-AG wird 3 Jahre lang gefördert durch einen Zuschuss in Höhe von 600 € im ersten Jahr, 360 € im 2. Jahr und 240 € im 3. Jahr. Auf diese Leistung (Existenzgründungszuschuss) besteht ein Rechtsanspruch! Allerdings ist hier Voraussetzung, dass vorher Leistungen bezogen wurden.
Ganz wichtig: beides muss unbedingt vorher beantragt werden (also vor der Gewerbeanmeldung).
Die Bewilligung geht meistens schnell - wenn die Antragsunterlagen vollständig sind. also auch von mir der Tip: rechtzeitig mit den zuständigen Leuten reden!
Den Zeitraum von 2 Wochen kann ich auch bestätigen (Das Ü-Geld wird sogar abgelehnt, wenn der Antrag erst lange nach Geschäftseröffnung abgegeben wird!)
Alles Gute
Wera